Von Gerd Schultze-Rhonhof
Es ist zu befürchten, dass die
Deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag den UN Pakt über
Sichere, Geordnete und Reguläre Migration als Schleusenöffner für
weitere Masseneinwanderungen interpretieren und missbrauchen werden.
In folgenden Text analysiere ich für Sie den Welt-Pakt über Sichere, Geordnete und Reguläre Migration, kurz genannt „Pakt für Migration“ der UN vom 11. Juli 2018 in der Endfassung.
Nach
der Zusammenfassung und einem Kommentar zur deutschen Situation folgt
in diesem umfangreichen Basistext die Übersetzung der 23 Ziele des
UN-Paktes für Migration und abschließend eine Bewertung aus europäischer
Perspektive.
Zusammenfassung: Das Kernproblem der irregulären Massenmigration wird nicht gelöst
Bei
allem positiven Bemühen des UN-Pakts, Migrationsbewegungen über
Staatsgrenzen hinweg humaner, zivilisierter und geregelter zu steuern,
löst der Migrations-Pakt das Kernproblem für Deutschland nicht – die
gleichzeitige irreguläre Massenmigration der Zukunft.
Ohne
eine wirksame Unterbindung der irregulären Masseneinwanderung aus
afrikanischen und islamischen Staaten ist abzusehen, dass die
Wohnbevölkerung in Deutschland in etwa zwei Generationen in eine
mehrheitlich islamische und afrikanische Bevölkerung „umkippt“, dass die
hiesige Demokratie in eine islamisch-autoritäre Staatsform mutiert und
dass der Ausverkauf des deutschen Sozialsystems erfolgt sein wird.
Deutsche Regierung hat keine Ansätze zu einer nachhaltigen Lösung
Das
für uns Deutsche überwölbende Problem, das man den UN-Autoren des
Entwurfs des Welt-Pakts über Migration nicht anlasten kann, ist das
Verhalten der Deutschen Bundesregierung und der Mehrheit im Deutschen
Bundestag in der augenblicklichen Situation. Beide Institutionen zeigen
keinen Ansatz zur nachhaltigen Lösung der augenblicklichen und der zu
erwartenden Masseneinwanderung, sei sie regulär, wie im UN-Pakt geregelt
oder sei sie die irreguläre, „wilde“ Migration.
Das
wäre erstens eine drastische Wende in der Familien- und Kinderförderung
in Deutschland, die zur Beendigung des „Demographischen Wandels“ so
umfangreich und teuer sein müsste, wie die derzeitigen
Finanzaufwendungen für Migranten.
Es
wäre zweitens die Anpassung des Grundgesetzes, der Gesetze und
Verordnungen an die vor 2015 erkannte und seit 2015 eingetretene Lage
der massenhaften, unkontrollierten Einwanderung mit ihren für
Deutschland schädlichen Auswirkungen. Es wäre dies vor allem ein
entsprechendes Einwanderungsgesetz.
Die Rückführung von Illegalen und abgelehnten Asylbewerbern funktioniert nicht
Unter
der augenblicklichen Gesetzeslage und der derzeitigen Unwilligkeit und
Unfähigkeit der Mehrheit der Regierungsmitglieder und der Mitglieder des
Deutschen Bundestags, Abhilfe zu schaffen, herrscht folgende Lage: Die
Rückführung der illegalen Einwanderer und der abgelehnten Asylbewerber
funktioniert nicht. Der zum Teil Jahre dauernde gerichtliche
Instanzenweg in Asylverfahren wird nicht abgeschafft.
Abschiebehindernisse ufern zu Gunsten der Migranten aus.
Die
Hindernisse werden selbst bei straffälligen Einwanderern und sog.
Gefährdern anerkannt und belassen kriminelle Migranten in Deutschland.
Polizei und Justiz kommen gegen Clan- und Bandenkriminalität mit
Migrationshintergrund nicht mehr an.
Die
weitere illegale Einwanderung über Deutschlands Außengrenzen wird nicht
konsequent verhindert. Die als „Rettung“ bezeichneten Hilfsdienste von
deutschen NGO-Schiffen für Schlepper auf dem Mittelmeer werden geduldet.
Hunderttausende illegale Einwanderer konnten und können in Deutschland
untertauchen und werden de facto im Land geduldet.
Regierung, „Politik“ und Medien vermischen legale Einwanderer, illegale
Einwanderer, Flüchtlinge, Asylsuchende und Nicht-Bleibeberechtigte im
Sprachgebrauch und erzeugen damit unangebrachte Vorteile in der Behandlung einiger Migrantengruppen.
Regierung,
„Politik“ und Medien sind nicht in der Lage, das langfristige Ziel von
Integration in Deutschland zu definieren, nämlich die multikulturelle,
inhomogene Bevölkerung oder die Assimilation der Einwanderer.
- Statt
dessen versucht die Bundesregierung illegale Einwanderung mit Hilfe
bilateraler Verträge mit Herkunfts- und Transitländern durch
gleichstarke legalisierte Einwanderung zu ersetzen.
- Statt
dessen versucht sie, einen Teil der schon erfolgten irregulären
Migration durch administrative Umwandlung zu regulärer Migration zu
machen.
- Statt dessen unterlässt sie
sofort wirksame deutsche Interimslösungen für drängende
Migrationsprobleme mit Hinweis auf die Verantwortung der EU.
- Statt
dessen klärt sie nicht, was sie mit Integration meint, Multikulti oder
langfristige Assimilation. Statt dessen stellt sie einen zeitweiligen
Rückgang der Zahl von Zuwanderern als Erfolg dar, ohne das Dauerproblem
der afrikanisch-asiatischen Bevölkerungsexplosion zu thematisieren.
- Statt
dessen versucht sie mit Manipulation von Statistiken, Vertuschen der
Gesamtkosten, Unterdrückung von Negativnachrichten (die Mehrzahl der in
Deutschland begangenen Morde und Vergewaltigungen durch Migranten wird
nicht veröffentlicht) und Vortäuschen von Positiventwicklungen durch
positive Einzelfallnachrichten die „Problemzonen“ der Massenmigration
aus dem öffentlichen Bewusstsein fernzuhalten.
- Statt
dessen preisen Politiker und Arbeitgeberverbände die Migration als
einen Zustrom von Arbeitskräften und Talenten an, wohl wissend, dass
bisher nur etwa zwei Prozent der gesamten Migranten seit 2015 in den
deutschen Arbeitsprozess eingliederbar waren (Martin Schulz, ehem.
Kanzlerkandidat der SPD: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist
wertvoller als Gold“).
- Statt dessen
halten Spitzenpolitiker der Altparteien Propagandareden für die
Einwanderung nach Deutschland und Schmähreden gegen die
Einwanderungskritiker.
Es
ist zu befürchten, dass die Deutsche Bundesregierung und der Deutsche
Bundestag den UN Pakt über Sichere, Geordnete und Reguläre Migration als
Schleusenöffner für weitere Masseneinwanderungen interpretieren und
missbrauchen werden.
Grundlegende Analyse des UN-Pakt für Migration
Das
vorliegende 34-Seiten Papier ist der Entwurf des UN Sekretariats für
das im Dezember 2018 durch die Staats- und Regierungschefs der
UN-Mitgliedsstaaten zu verabschiedende unverbindliche Abkommen über gesteuerte und legale Migration.
Dieser Pakt-Entwurf über reguläre Migration muss zusammen mit dem zeitgleich entstandenen Pakt-Entwurf über Flüchtlinge bewertet werden. Ein Pakt-Entwurf über die dritte, für Europa besonders belastende Migrantengruppe, die irregulären Migranten fehlt, nämlich über Regeln für die Behandlung der illegalen, unkontrollierten Völkerwanderung.
Das Ziel des Pakts ist es, gesteuerte, legale Migration weltweit als ein „für alle Beteiligten vorteilhaftes Geschehen“ in „sichere, geordnete und reguläre“
Bahnen zu lenken und Einflussfaktoren zu reduzieren, die Menschen daran
hindern, in Gegenden und Staaten auszuwandern, die ihnen ein
erstrebenswertes Leben bieten (Ziff.12).
Der
Pakt bestätigt das Recht der souveränen Staaten auf eine eigene
Migrationspolitik im Rahmen des eigenen nationalen Rechts soweit es
internationalem Recht entspricht. Er bestätigt das nationale Vorrecht,
die Migration im eigenen Land nach nationalem Recht zu regeln, und er
überlässt es den Staaten in ihrem Bereich über reguläre und irreguläre
Migration zu unterscheiden (Ziff.15, Abs.4).
Der
erkennbare Schwerpunkt des hier vorliegenden Entwurfs liegt auf der
Forderung nach einer Verstärkung der weltweiten Arbeitsmigration.
Den Hauptteil des Pakts bilden 23 Zielsetzungen (hier in Kurzfassung)
1.
Ziel: Ermitteln und nutzen genauer und aufgeschlüsselter Daten als
Grundlage für eine Fakten-orientierte Migrationspolitik (Ziff. 17).
Hier
werden umfangreiche statistische Erhebungen über die Migranten, ihre
Familien, Bildungsstand, “Wandermotive“, Migrationskosten,
länderbezogene Migrationsprofile und ein umfangreiches internationales
Meldewesen sowie Datenschutz gefordert.
Dazu
gehören auch Haushaltsmittel und geeignetes und geschultes Personal.
Als Vorbild wird die neun Tage vor Veröffentlichung dieses Entwurfs von
der Afrikanischen Union beschlossene „Afrikanische Beobachtungsstelle
für Migration und Entwicklung“ (OAMD ) genannt.
2. Ziel: Vermindern der Migrationsursachen (Ziff.18).
Diese
Ziffer enthält 1. Empfehlungen an Entwicklungsländer zur Behebung ihrer
innewohnenden ökonomischen Migrationsursachen und 2. Empfehlungen an
Staaten, die von Dürren, Umweltkatastrophen und Klimaveränderungen
bedroht sind.
Staaten wie Deutschland
wird empfohlen, Hilfslieferungen, Rettungskapazitäten und
Evakuierungsplanungen für fremde Bevölkerungen in Not vorzuhalten.
3.
Ziel: Bemühen, Frühwarnungen über sich anbahnende, reguläre
Migrationsbewegungen zu erstellen und zu verbreiten und Strategien für
ihre Vorhersage zu entwickeln.
Dazu
eine konsulare Begleitung auf den Migrationsrouten durch die
Heimatstaaten und eine gezielte Information der ankommenden Migranten
über ihre Rechte und Pflichten, die Registrierung, die Arbeits- und
Wohnbedingungen, den Zugang zur Grundversorgung und zur Justiz durch die
Aufnahmeländer.
4. Ziel: Sicherstellen, dass alle Migranten Personalpapiere und Pässe erhalten,
in den Herkunftsländern durch dortige Behörden und bei Geburten
unterwegs oder im Ankunftsland durch die Konsulate der Herkunftsländer.
Bei ungeklärter Nationalität sollen die Prüfanforderungen so geändert
werden, dass die Betroffenen nicht von einer Grundversorgung und den
Menschenrechten ausgeschlossen sind.
5. Ziel: Verbessern der Möglichkeiten zur legalen Arbeitsmigration und deren Familiennachzug durch Abbau fast jeder Einschränkung; dies zur Deckung von Arbeitskräftebedarf in den Gastgeberstaaten.
6. Ziel: Erleichtern fairen Anwerbens und fairer Arbeitsbedingungen
in geregelter Arbeit für Migranten zur Vermeidung von Ausbeutung,
Missbrauch, Schuldenfallen, Kinderarbeit, Vertragslosigkeit und
Einbehaltung von Pässen, Personalausweisen und Arbeitsverträgen. Es wird
gefordert, das im nationalen Arbeits- und Strafrecht zu verankern.
7. Ziel: Minderung der Gefährdungen während der Migrationsbewegung
zum Beispiel zum Schutz gefährdeter Frauen, unbegleiteter Kinder,
Behinderter, Alter, Schleuseropfer und Angehöriger von Minderheiten
durch schützende Begleitung, ärztliche Hilfe, Rechtsbeistand,
Konsularschutz und Beratung.
8. Ziel: Retten von Leben,
suchen nach Vermissten und bergen und beerdigen von toten Migranten
sowie informieren von Hinterbliebenen, dazu das Ausstatten von legalen
Migrationsrouten mit Informations- und Konsulatsstellen.
9. Ziel: Verstärken der Abwehr von grenzüberschreitendem Migranten-Schmuggel,
dazu internationaler Informationsaustauch über Schmugglerrouten und
dazugehöriger Finanzflüsse, das Beenden der Straffreiheit des
Migranten-Schmuggels und das Unterscheiden von zwei unterschiedlichen
Straftatbeständen, des Schmuggelns und des Schleusens.
10. Ziel: Verhindern, bekämpfen und ausrotten von Schleuserkriminalität.
Dazu sollen gesetzliche und andere Maßnahmen ergriffen werden, um
Schleuser verfolgen und bestrafen zu können und ihre Schleuser-Strecken
überwachen zu können.
Die Opfer der Schleuser sollen nicht kriminalisiert werden, und ihnen ist Schutz und Hilfe zu gewähren, bis hin zum begrenzten oder dauerhaften Aufenthaltsrecht in ihrem Zielstaat.
11. Ziel: Grenzsicherung in koordinierter Staaten-Zusammenarbeit zur Überwachung des geordneten Grenzverkehrs, zum Schutz der Staaten und regulären Migranten und zur Verhinderung der (irregulären) „wilden“ Migration.
12. Ziel: Verbessern der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei den Migranten-Aufnahmen,
als da sind die Bereitstellung von Informationen zur Einwanderung,
Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, ggf. den Rückreisezwang, die
Bereitstellung von Betreuern vor allem für Frauen und Kinder, von
Rechtsberatern und Strafverfolgungs- und Konsulats-Personal und
medizinischem Personal.
13. Ziel: Gebrauch von Festnahmen nur als letztes Mittel.
Dazu die Suche nach Alternativen. Festhalten von Migranten nur über die
kürzest erforderliche Zeit, ohne Diskriminierung, unter Wahrung von
Rechtsstaatlichkeit, Gesetzmäßigkeit, einzelfallbezogen, mit Zugang zu
Rechtsmitteln, dem eigenen diplomatischen Dienst, der eigenen Familie,
bei ärztlicher Betreuung, Verpflegung und Schulzugang für Kinder. Das
Festhalten darf nicht zur Abschreckung von Migration dienen.
14. Ziel: Verbessern des konsularen Schutzes
und der Hilfe während der Dauer der gesamten Migrationsbewegung. Dazu
Erweiterung der Konsulatskapazitäten, Abhalten von internationalen
Migrationsforen für Konsulatspersonal und Beratung und Betreuung der
Migranten durch Konsulatspersonal ihrer Herkunftsstaaten.
15. Ziel: Den Migranten einen sicheren Zugang zu einer Grundversorgung
schaffen, an der die Migranten angemessen mit der ortsansässige
Bevölkerung versorgt und betreut werden können. Dazu soll ein
Grundversorgungs-System mit Versorgungs- und Betreuungsstellen
vorgehalten werden, das Migranten ohne Diskriminierungen jeglicher Art
eine allumfassende Grundversorgung bietet.
16. Ziel: Migranten und aufnehmende Gesellschaften befähigen, die Aufnahme und den sozialen Zusammenhalt zu vollziehen
und zwar durch gegenseitigen Respekt für Kultur, Traditionen, Sitten
und Unterschiede, durch Aufnahme in den Arbeitsmarkt, durch Befähigung
weiblicher Migranten, ohne Diskriminierung frei und gleichberechtigt am
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und durch
multikulturelle Veranstaltungen.
17. Ziel: Alle Formen von Diskriminierung beseitigen
und eine auf Erfahrung mit Migranten beruhende realistischere, humanere
und konstruktivere öffentliche Wahrnehmung fördern. Dazu sollen
Hass-Kriminalität unter Strafe gestellt und die Opfer medizinisch,
juristisch und psychologisch betreut werden. Dazu sollen die Medien
geschult und Medienkampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten
gefördert werden.
18. Ziel: Die Fähigkeiten der Migranten entwickeln
und ihre Qualifikationen und Kompetenzen gegenseitig anerkennen. Dazu
sollen Vergleichbarkeit und Transparenz hergestellt und verbreitet
werden und Förderprogramme für Migranten auf allen Stufen der Aus- und
Weiterbildung angeboten werden.
19. Ziel: Bedingungen für Migranten und ihre Auslandsgemeinden (Parallelgesellschaften, im Originaltext „diaspora“) schaffen,
um zur Entwicklung in ihren Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten
beizutragen. Dazu soll Migration in die Entwicklungspläne von Staaten
und Regionen einbezogen werden, der Beitrag der Migranten und ihrer
Auslandsgemeinden (Parallelgesellschaften) für die Herkunfts-, Transit-
und Zielstaaten erleichtert und in Schwerpunktregionen durch eigene
Agenturen gefördert werden.
Gezielte
Unterstützungsprogramme und Finanzprodukte wie Diaspora-Bonds und
Diaspora-Entwicklungsfonds sollen die Investitionen und Unternehmen der
Migranten und Auslandsgemeinden unterstützen.
20. Ziel: Erleichtern der schnelleren, sichereren und billigeren Überweisungen
von Migranten in ihre Herkunftsstaaten. Dazu sollen die internationalen
Regeln des Zahlungsverkehrs angeglichen, die Überweisungsgebühren auf
3% reduziert und der Missbrauch des Migranten-Zahlungsverkehrs für
Geldwäsche und illegale Finanztransaktionen verhindert werden. In den
Herkunftsstaaten sollen Programme und Finanzinstrumente zur Geldanlage
der Migranten geschaffen werden.
21. Ziel: Erleichtern und zusammenarbeiten bei der Wiedereingliederung von Migranten bei ihrer Rückkehr.
Dazu verpflichten sich die Gastgeberstaaten beim Fehlen von
Aufenthaltsberechtigung auf Abschiebung zu verzichten, wenn den
Migranten Tod, Folter oder Ähnliches in ihren Heimatländern droht oder
ihre Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft sind.
Die
Herkunftsstaaten verpflichten sich, die Identitäts- und
Nationalitätsfeststellung zu übernehmen und die Rückkehrer möglichst in
ihrer regionalen Heimat sicher und menschenwürdig wieder einzugliedern.
22. Ziel: Öffnen der Teilhabe der Migranten an den Sozialsystemen und Mindestlohn-Regeln
in den Gastgeberstaaten und einführen von Mechanismen für die
Übertragbarkeit von Sozialleistungen und verdienten Renten in die
Herkunftsstaaten.
23. Ziel: Die internationale Zusammenarbeit und globale Partnerschaft für die sichere, geordnete und reguläre Migration stärken.
Dabei
wird unter Wiederholung vieler schon genannter Ausführungen auf die
Notwendigkeit weiterer Bemühungen und die Erfüllung früherer
Vertragswerke und Absichtserklärungen verwiesen, die wie die zum
Beispiel im Pakt wiederholt zitierte ADDIS ABEBA ACTION AGENDA auch
verstärkte Finanzleistungen der Industriestaaten fordern.
Den Abschluss des Pakts bilden Aussagen über die Verwirklichung und Folgemaßnahmen:
Verwirklichung:
Die Unterzeichnerstaaten entscheiden, einen erforderlichen Apparat
(capacity) innerhalb der UN aufzubauen und förderliche Netzwerke
einzurichten und zu fördern.
Die IOM
(International Organisation for Migration, sie ist dem UN
Generalsekretär direkt unterstellt und nicht dem UNHCR untergeordnet)
soll als Koordinator und als Sekretariat der Netzwerke dienen. Die
Unterzeichnerstaaten fordern den Generalsekretär auf, der
Generalversammlung alle zwei Jahre über die Fortschritte der
Verwirklichung zu berichten.
Folgemaßnahmen:
Zur Überprüfung der Fortschritte der Umsetzung des Pakts werden eine
Reihe von Routine-Foren und Konferenzen beschlossen, unter anderem ein
„Internationales Migrations Überprüfungs Forum“ im vier-Jahres Rhythmus.
Bewertung aus europäischer Perspektive
Die
vorgeschlagenen Regelungen für eine geordnete, reguläre Migration durch
die Vereinten Nationen sind zu großen Teilen begrüßenswert. Sie regeln
Schutz und Rechte für Migranten und geben den „Auswanderungsländern“
Ziele für deren eigene Entwicklung und die Lebensumstände ihrer
Bevölkerungen vor.
Sie weisen den
„Auswanderungsländern“ Pflichten gegenüber ihren Auswanderern zu, unter
anderem auch ihre Pflicht, in Europa abgelehnte Asylsuchende wieder
aufzunehmen. Dennoch bleiben aus europäischer und deutscher Sicht
erhebliche Kritiken.
Der vorliegende Entwurf erweckt in Teilen den Eindruck, Migration sei ein generelles Menschenrecht.
Er erkennt zwar zu Beginn des Textes ausdrücklich das Recht der
souveränen Staaten an, im Rahmen des eigenen nationalen Rechts über die
Einwanderung ins eigene Staatsgebiet zu entscheiden, doch listet
er so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und
„illegale“ Migranten auf, dass es den Zielstaaten der Migranten in der
Praxis kaum möglich sein wird, überbordende Massenmigrationen
einzudämmen. Die Sogwirkung der Zielstaaten bleibt damit ungebremst erhalten.
Der
Entwurf ist auch der erkennbare Versuch der Vereinten Nationen, jede
Art von Migration als einen positiven Beitrag zur Bekämpfung des
Arbeitskräftemangels, der Überalterung und des Bevölkerungsschwundes in
den „reichen“ Staaten anzudienen. Das Papier verschweigt dabei, dass
dies nur auf ein sehr schmales Segment der Zuwanderer zutrifft.
Die
übergroße Mehrheit aller Migranten kommt als Arbeitskräfte für
hochtechnisierte Industriegesellschaften nicht in Frage, und sie werden
die alternden Bevölkerungen der Industriestaaten nicht verjüngen sondern
mit der Zeit verdrängen. Ohne diese Abwägung zu beschreiben, ist das
Papier nicht das, was es zu versprechen scheint.
Die Ursachen von Migration werden verschwiegen
Der
gravierende Mangel des Entwurfs ist das Verschweigen der häufigsten und
zugleich vermeidbaren Migrationsursachen und Ihrer Verursacher. Das sind die Bevölkerungsexplosionen in etlichen Entwicklungs- und Schwellenländern und die „Regime-Change-Wars“.
Der
Entwurf übergeht die Feststellung aus dem vorhergehenden Bericht des
UN-Sonderbeauftragten für Migrationsfragen P. Sutherland, an den UN
Generalsekretär A. Guterres vom 3.2.2017, in dem der Sonderbeauftragte
schreibt, dass sich die Bevölkerung Europas bis 2050 um 30 Millionen
Menschen vermindern wird, die Bevölkerung Afrikas im selben Zeitraum um
1,2 Milliarden Menschen vermehren (So hat sich zum Beispiel die
Bevölkerung Nigerias in den 20 Jahren von 1998 bis 2018 von 100
Millionen auf annähernd 200 Millionen verdoppelt).
Schwund
und Wachstum stehen sich demnach im Verhältnis 1 zu 40 gegenüber. Der
Sutherland-Bericht selbst und der hier vorliegende Entwurf für einen
Welt-Pakt über reguläre Migration werden der Sutherland-Prognose in
keiner Weise gerecht, es sei denn, die Vereinten Nationen nehmen
eine weitgehende Übergabe Europas an den Bevölkerungszuwachs Afrikas
stillschweigend aber sehenden Auges in Kauf.
Der Pakt löst nicht das Problem der Massenmigration
Der
vorliegende Pakt-Entwurf verschweigt damit den daraus erwachsenden
dauerhaften Einwanderungsdruck aus Afrika und Vorderasien auf Zentral-
und Westeuropa, der sich derzeit schon als Massenmigration darstellt.
Massenmigration
bildet im Gegensatz zu geringer, geordneter und regulärer Einwanderung
ein Problem für die Industriestaaten mit hochentwickelten
Sozialsystemen. Der vorgesehene Pakt, der dieses jetzt schon nicht
gelöste Problem ausblendet, wird schnell an den Realitäten scheitern.
Ihm fehlt damit jede Nachhaltigkeit.
Der
Anspruch des Pakts auf die Förderung regulärer Einwanderung ist
außerdem ein Eingriff der Vereinten Nationen in die Souveränität der
Mitgliedsstaaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Staaten
und Völker haben ein Recht auf das ausschließliche Eigentum am eigenen
Territorium und auf die Erhaltung oder Veränderung ihrer eigenen
Bevölkerung.
Der Entwurf
stellt außerdem einseitig die Vorteile der Migration für die Herkunfts-,
die Transit- wie für die Gastgeberstaaten heraus und verschweigt die
Lasten für die Völker in den Transit- und in den Zielländern.
Wenn
die entwickelten Staaten in Zentral- und Westeuropa den ständig weiter
zunehmenden Bevölkerungszuwachs in Afrika und im Nahen Osten aufnehmen,
drohen sie binnen zweier Generationen selbst zu Armutsgebieten zu werden
und ihre Sozialsysteme und Rechtsordnungen zu verlieren.
Dem Entwurf fehlt damit auch ein Stück weit seine Objektivität und Glaubwürdigkeit.
Die zweite vermeidbare Migrationsursache sind die „Regime-Change-Wars“,
von außen ausgelöste Bürgerkriege zum Sturz autoritärer und unliebsamer
Regierungen. Die letzten Beispiele sind Libyen und Syrien (US-Gen.
Wesley Clark hat in einem Interview vom 2.3.2007 berichtet, dass er
knapp 3 Wochen nach „nine-eleven“ im Pentagon erfahren hat, dass die
Entscheidung gefallen ist, dass in den nächsten 5 Jahren in 7 Staaten
Systemwechselkriege geführt werden sollen und zwar in IRAK, SYRIEN,
LIBYEN, LIBANON, IRAN, SOMALIA und im SUDAN.).
Hier
haben westliche Regierungen aus politischen und wirtschaftlichen
Interessen von außen Unruhen geschürt und damit Bürgerkriege entfacht.
Die Kriege haben Massenfluchten ausgelöst und im Falle Libyens außerdem
das bis dahin verschlossene Ausfalltor für die innerafrikanische
Massenmigration aufgestoßen.
Gleichrangigkeit der Sitten und Normen? Parallelgesellschaften sind vorgesehen
Ein
weiterer gravierender Mangel des vorliegenden Entwurfs ist, dass er
eine Gleichrangigkeit von Sitten, Gebräuchen, Rechtsgewohnheiten und
Verhaltensnormen der Migranten und der gastgebenden Völker voraussetzt
und deren Anerkennung von den Gastgeber-Völkern einfordert.
Die europäischen Staaten brauchen allerdings vor allem eine qualifizierte sowie integrationswillige und -fähige Einwanderung. Stabile Staaten und Gesellschaften bestehen aus annähernd homogenen Bevölkerungen.
Deshalb müssen die in den europäischen Staaten gebräuchlichen Sitten
und Rechtsgewohnheiten, das Demokratieverständnis, die westlichen
Wertevorstellungen, das „Menschenbild“ und die religiös entstandenen
Moralvorstellungen als nationale Leitkulturen das Ziel der Anpassung von
Einwanderern sein und nicht multikulturelle, inhomogene und gespaltene
Bevölkerungen.
Der Migrationspakt
dagegen sieht in seinem 19. Ziel in Ansatz auch ausländische
Parallelgesellschaften vor. Reguläre Migration endet in der Regel mit
Einwanderung. Sie muss daher in eine Übernahme der „Leitkulturen“ der
aufnehmenden Gastgeber-Völker durch die ankommenden Migranten münden.
Wo bleiben die Rechte der gastgebenden Bevölkerungen?
Die
Betonung der Migranten-Rechte in den Transit- und den Zielstaaten ohne
gleichzeitige Erwähnung und Durchsetzung der Rechte der gastgebenden
Bevölkerungen wird zu eruptiven Spannungen im Umgang miteinander führen.
Der Schutz der Migranten vor „Hass-Äußerungen“ darf außerdem nicht in
eine Ächtung oder Strafbarkeit der Kritik an aktuellem
Migranten-Verhalten und der Kritik an zu starker Einwanderung ausarten.
Bei
aller Kritik am Pakt-Entwurf ist den Verfassern zugute zu halten, dass
sie versucht haben, ein Konsenspapier unter Beteiligung aller
Auswanderungs- und Entwicklungsländer einerseits und aller Aufnahme- und
Industrieländer andererseits zu formulieren, das möglichst alle
unterschreiben können.
Dabei mussten
die Entwicklungsländer akzeptieren, dass die Zielländer der Migration
ein grundsätzliches Recht auf Migration und die unbegrenzte Aufnahme von
Migranten ablehnen. Sie mussten auch akzeptieren, dass ihnen selbst
Forderungen zur Lösung ihrer eigenen Probleme gestellt worden sind, die
sie nun vertraglich anerkennen sollen. Sie mussten anerkennen, dass bei
aller eigenen Not das Verursacherprinzip gilt.