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Donnerstag, 7. Juni 2018

Bei der in Wiesbaden gefundenen Toten handelt es sich um die vermisste 14-jährige Susanna. Jetzt fahndet die Polizei nach einem Iraker.

Bei der in Wiesbaden gefundenen Toten handelt es sich um die vermisste 14-jährige Susanna. Jetzt fahndet die Polizei nach einem Iraker. Ein weiterer Verdächtiger wurde gefasst.
Die in Wiesbaden tot aufgefundene 14-jährige Susanna soll von zwei Männern vergewaltigt und getötet worden sein. Unter Verdacht stehen ein 20-jähriger Iraker und ein 35 Jahre alter Türke, die in Wiesbaden in Flüchtlingsunterkünften lebten, wie die Ermittler in der hessischen Landeshauptstadt mitteilten. Der 20-Jährige befindet sich demnach auf der Flucht, der 35-Jährige wurde festgenommen.
Die Leiche der seit mehr als zwei Wochen vermissten 14-Jährigen war am Mittwoch gefunden worden. Eine DNA-Analyse habe ergeben, dass es sich "zweifelsfrei" um Susanna handle, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Achim Thoma. Sie sei durch "Gewalteinwirkung auf den Hals" getötet worden. Genauere Angaben zur Todesursache machten die Ermittler zunächst nicht.
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_83895366/susanna-14-wurde-vor-mord-vergewaltigt-polizei-fahndet-nach-iraker.html

Dieses 14jährige Mädchen ist nicht das erste Opfer der illegalen Einwanderer und sie wird auch nicht das letzte Opfer sein, dessen  furchtbares Ende auf die  Politik der merkelschen Regierung  zurückzuführen ist. Frau Merkel ist aber der Meinung, alles richtig gemacht zu haben, selbst wenn es unverhältnismässig viele Opfer erfordert.
Selbst der BAMF Skandal des illegalen Durchwinkens von Hunderttausenden, den Merkel, de Maiziere und Altmeier zu verantworten haben ist für diese Herrschaften kein Grund, Konsequenzen  zu ziehen und zurückzutreten. Welche Moral, welche Ethik besitzen diese Subjekte eigentlich, dass sie sich im Recht fühlen und vom Steuerzahler alimentieren lassen?

Zum Thema:

Deutschland: Migranten-Vergewaltigungskrise sorgt weiter für Schrecken und Leid.

Einmalig auf der Welt: Deutsche bezahlen für ihre eigene „Abschaffung“!

2017: "Täuschung der Bevölkerung: 337.000 statt 186.000 bei Zuwanderung »Asyl«

RA Lutz Schaefer: Beginnende Kapitulation des Rechts! http://www.lutzschaefer.com

 

Freitag, 1. Juni 2018

Willy Wimmer dringt auf einen Untersuchungsausschuss zum „Kanzlerinnen Akt“


 

Willy Wimmer dringt auf einen Untersuchungsausschuss zum „Kanzlerinnen Akt“


Von Willy Wimmer
„Wer aus dem Deutschen Bundestag dem Antrag auf Einsetzung eines entsprechenden Untersuchungsausschusses seine Stimme verweigert, muss sich in Zukunft nachsagen lassen, an einem „Putsch“ der Bundeskanzlerin, Dr. Merkel, gegen die staatliche Ordnung unseres Landes mitgewirkt zu haben.“
Willy Wimmer, ehemaliger CDU-Staatssekretär im Verteidigungsministerium unter Kanzler Kohl, bezieht Stellung.
Die Lage für eine Entscheidung in Sachen „Kanzlerinnen-Akt“ zur Schutzlosigkeit deutscher Staatsgrenzen ist mit dem Antrag der AfD- Bundestagsfraktion über die Einsetzung eines Bundestags-Untersuchungsausschusses klar und eindeutig.
Wer aus dem Deutschen Bundestag dem Antrag auf Einsetzung eines entsprechenden Untersuchungsausschusses seine Stimme verweigert, muss sich in Zukunft nachsagen lassen, an einem „Putsch“ der Bundeskanzlerin, Dr. Merkel, gegen die staatliche Ordnung unseres Landes mitgewirkt zu haben.
Man kann in Berlin machen, was man will. Die Uhr läuft gegen die Bundeskanzlerin und ihre parteiübergreifende Sippschaft in der Migrationsfrage. Die Uhr hat der Bundesinnenminister und langjährige Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Herr Horst Seehofer, mit seiner öffentlich gemachten Aussage über „Deutschland als Unrechtsstaat“ in diesem eindeutigen Zusammenhang in Gang gesetzt.
Seine Aufgabe besteht jetzt darin, das von der Regierung des Freistaates Bayern in Auftrag gegebene Gutachten eines ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, in vollem Umfang zu berücksichtigen, da dieses Gutachten Horst Seehofer schon 2015/2016 erfolgversprechend den Gang nach Karlsruhe ermöglicht haben würde, um dem Treiben der Bundeskanzlerin ein Ende zu setzen.
Der innere Zustand unseres Landes wird an der Einstellung der NATO-Kriegspartei „Die Grünen“ zu einem dringend gebotenen Untersuchungausschuss deutlich.“
Die Grünen wissen genau, wie wenig die staatliche Ordnung und das Selbstverständnis eines demokratischen Staates eine derartige Vorgehensweise wie die der Bundeskanzlerin im September 2015 erlaubt haben würde.
Sie wollen Deutschland als Einwanderungsland und Gebiet der grenzenlosen Migration und ihnen ist klar, daß weder über eine Wahlentscheidung der deutschen Bevölkerung noch eine demokratische Entscheidung im Deutschen Bundestag dieses Ziel zu erreichen ist.
Deshalb stehen Sie in der Frage eines möglichen und gebotenen Untersuchungsausschusses so bedingungslos an der Seite der Bundeskanzlerin, weil nur sie die Garantin für das grüne Ziel der Umgestaltung Deutschlands und der Herrschaft kriegsfreundlicher Nichtregierungsorganisationen ist.
Die Entscheidung der Bundeskanzlerin im September 2015, Deutschland und seine Grenzen schutzlos zu stellen, ist im keinem Fall zweifelsfrei und alleine schon aus diesem Grunde parlamentarisch zu hinterfragen.“
Wer sich dieser parlamentarischen Auseinandersetzung verweigert und sich aktiv ihr in den Weg stellt, der hat kein Interesse an einer gedeihlichen Entwicklung unseres Staates und am Rechtsstaat Deutschland.
In der Partei“Die Grünen“ spiegelt sich der revolutionäre europäische Prozeß wieder, den Bürger als den eigentlichen Souverän zu beseitigen und ihn durch mächtige Interessengruppen zu ersetzen.“
Die Bundeskanzlerin hat dieses öffentliche Bild noch dadurch quergeschrieben, daß sie einem österreichischen Mitarbeiter einer Nichtregierungsorganisation den entscheidenden Einfluß auf ihre Migrationsentscheidung nehmen ließ.
Der damalige österreichische Bundeskanzler, Herr Faymann, war gut beraten, das Wochenendgespräch mit der deutschen Bundeskanzlerin unter Zeugen zu führen, weil bestimmte Anrufe aus Berlin in Wien Unwohlsein hervorzurufen pflegen.
Seit wann verweigert man sich regierungsseitig der offenen Darlegung aller Umstände für eine Entscheidung, wenn man selbst immer wieder vom Ausnahmecharakter ausgeht und ohne jede Glaubwürdigkeit betont, so einen Zustand nicht noch einmal eintreten zu lassen?
Die AfD entlarvt das Gerede darüber:“die Fluchtursachen bekämpfen“ zu wollen.
Der AfD kommt mit ihrem sorgfältig erarbeitetem Antrag ein staatspolitisch hoher Verdienst zu. Legt man doch mit Nachdruck den Finger in eine zentrale Wunde.
Man kann schon jetzt nicht mehr hören, wenn regierungsseitig herumgeheuchelt wird, die Fluchtursachen bekämpfen zu wollen. Ist doch die NATO seit dem Krieg gegen Jugoslawien die zentrale „Fluchtursache“ par excellence.
Der Antrag der AfD kommt rechtzeitig genug, der Europäischen Union auf dem Weg in den Arm zu fallen, aus der Europäischen Union einen Wurmfortsatz der NATO mit ihrer zerstörerischen Politik im Nachbarschaftsgürtel zwischen Afghanistan und Mali zu machen.
Nichts könnte dagegen sprechen, wenn die Staaten der Europäischen Union sich gemeinsam der Aufgabe ihrer Verteidigung widmen würden. Das Vorbild dafür sollte der Vertrag über die ehemalige Westeuropäische Union mit Iihrem ausschließlichen Verteidigungscharakter und nicht die im amerikanischen Interesse global ausgreifende NATO sein.
Willy Wimmer,

Jüchen, den 31. Mai 2018, Staatssekretär des Bundesministers der Verteidigung a.D.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/wimmer-dringt-auf-einen-untersuchungsausschuss-zum-kanzlerinnen-akt-a2452800.html


Gefunden bei:
http://brd-schwindel.ru/willy-wimmer-dringt-auf-einen-untersuchungsausschuss-zum-kanzlerinnen-akt/







Jüchen, den 31. Mai 2018, Staatssekretär des Bundesministers der Verteidigung a.D.

Verfassungsklage gegen Regieren „nach Art einer Räuberbande“

1. Juni 2018

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“ – Der heilige Augustinus (354-430)
Es ist eine Klage gegen das selbstherrliche Handeln einer Bundesregierung, die in der Masseneinwanderungspraxis seit Jahren fortgesetzt Bundesrecht, europäisches Recht und das Grundgesetz bricht und die Bindung an die Legislative übergeht; eine Klage gegen ein demokratiefernes „Regime“, das schon jetzt nicht mehr rückgängig zu machende negative Folgen von einmaligem historischem Ausmaß herbeigeführt hat.
Dieser von der AfD-Fraktion am 12.4.2018 vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengte Verfassungsprozess wird daher, wie der Kölner Staats- und Europarechtslehrer Ulrich Vosgerau als Prozessbevollmächtigter am Ende seiner Klageschrift1 schreibt, „wie immer er auch ausgehen mag, Eingang in die Geschichtsbücher finden.“

Die Klageschrift soll hier wegen ihrer klaren Aufschlüsselung der faktischen und rechtlichen Probleme und ihrer großen Bedeutung in wesentlichen Punkten nachgezeichnet werden.
Masseneinwanderung seit 50 Jahren – ohne den Bundestag
Vosgerau weist anfangs darauf hin, dass bezüglich der Einwanderung von Ausländern im Grunde seit 50 Jahren ein gravierendes Demokratiedefizit besteht. Es hat seitdem eine ständige Einwanderung nach Deutschland stattgefunden, ohne dass dazu ein Einwanderungsgesetz der Legislative, der Volksvertretung, als gesetzliche Grundlage existierte – bis heute. Das ist von den jeweiligen Regierungen selbstherrlich so praktiziert worden. Seit den 1960er Jahren sind
„Millionen von Ausländern in die Bundesrepublik eingewandert, haben ihre Familien nachgeholt und bilden heute zum Teil – eine inzwischen wohl nicht mehr auflösbare Problematik, die insbesondere Türken, Kurden, und Araber diverser Nationalität und Herkunft betrifft – stabile Parallelgesellschaften in allen westdeutschen Großstädten.“
Die folgenreiche Anwerbung türkischer Staatsbürger als Arbeitsmigranten in den 1960er Jahren, die sich
„etwa zu gleichen Teilen aus Türken und aus Kurden zusammensetzen, also zwei ethnisch, kulturell und sprachlich ganz unterschiedlichen Völkern, die sich vielfach feindselig gegenüberstehen und ihre jahrhundertealten Konflikte bei der Übersiedlung in die Bundesrepublik mitbrachten, ging historisch im wesentlichen wohl darauf zurück, daß die Bunderepublik Deutschland als NATO-Partner der USA einen diplomatischen Preis für den NATO-Beitritt der Türkei im Jahre 1952 und die nachfolgende Stationierung US-amerikanischer Jupiter-Atomraketen dort zu erbringen hatte.“
Die zunächst vorgesehene Rückkehr der hier fachlich ausgebildeten Arbeiter in die Türkei unterblieb jedoch. Sie fanden das Leben in Deutschland besser als zu Hause, holten ihre Familien nach und verheirateten die erwachsenen Kinder und Enkel mit Partnern in der Heimat, die dann via Familienzusammenführung ebenfalls nach Deutschland kamen.
Mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Türkei vom 12.9.1963 und einem maßgebenden EuGH-Urteil wurden die türkischen und kurdischen Gastarbeiter schließlich als „Einwanderer“ rechtlich den Einheimischen weithin gleichgestellt. Sie wurden Mitbürger, ohne dass die deutsche Volksvertretung dies gesetzlich jemals entschieden hätte (S. 12).
Die laufende Einwanderung aus fremden Kulturkreisen hatte sich hier bereits zu verselbständigen  begonnen. Eine Überfremdung der westdeutschen Großstädte zeichnete sich immer mehr ab. Auch der 1973 von Willy Brandt verkündete „Anwerbestopp“ blieb praktisch folgenlos, da sich das stetige Ansteigen des türkischen und kurdischen Milieus allein schon aus der Verheiratung und der natürlichen Fortpflanzung in den Parallelgesellschaften ergab. Dies war keiner politischen Steuerung durch einfache Gesetze mehr zugänglich. Das Ausländerrecht und das Recht auf Einwanderung sind heute
„in so hohem Maße von den Grundrechten, den internationalen Menschenrechten sowie sonstigen internationalen Vereinbarungen überlagert …, daß es sich parlamentarischer Steuerung meist weitgehend entzieht, sobald ein Einwanderer auch nur die nationale Grenze überschritten hat.“ Denn damit fällt er in die völkerrechtliche Zuständigkeit des Aufnahmelandes, „das insofern mannigfaltigen rechtlichen Bindungen unterliegt, die ihm die Steuerungsfähigkeit rauben.“ (S. 13)

Asylrecht – Einfallstor für ungesteuerte Einwanderung

Seit den 1970er Jahren ist zum Familiennachzug der ursprünglichen Gastarbeiter als weiteres Einfallstor millionenfacher Einwanderung das Asylrecht des Grundgesetzes hinzugetreten, das in Art. 16a mit dem ersten Satz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ nach Interpretation des Bundesverfassungsgerichts jedem Einzelnen ein individuelles, subjektives, also einklagbares Recht gegenüber dem deutschen Staat verleiht. Dabei war es ausweislich der Materialien zur Entstehung des Grundgesetzes jedoch gar nicht als subjektives Recht gedacht, worauf der ursprünglich vorgesehene Nachsatz „im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts“ hinweist.
„Auch nachdem dieser Nachsatz aus systematischen Gründen wieder herausgestrichen worden war, hielt Carlo Schmid (SPD) fest: ´die Asylgewährung ist eine Frage der Generösität`. Dies spricht klar gegen die Vorstellung von einem subjektiven Recht, das von ´Generösität` gerade nicht abhängig wäre“, macht Ulrich Vosgerau kritisch aufmerksam (S.14).
Im Völkerrecht ist das Asylrecht stets nur das Recht des Zufluchtsstaates gegenüber dem Staat, aus dem der Verfolgte flieht. Das subjektiv verstandene einklagbare Asylrecht ist ein deutscher Sonderweg. Es gewährleistet
„jedem Menschen auf der Welt, der es irgendwie schaffte, legal oder illegal in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen und einen Asylantrag zu stellen, einen Anspruch auf Durchführung eines behördlichen Asylverfahrens mit anschließendem Rechtsschutzverfahren durch alle Instanzen plus Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.
Schon allein wegen der damit verbundenen Verfahrensdauer erwies sich die rechtlich eigentlich gebotene unverzügliche Abschiebung abgelehnter Asylbewerber im Regelfalle als unmöglich, die Asylverfahren endeten regelmäßig – trotz Anerkennungsquoten im niedrigen einstelligen Bereich – mit der Duldung des Asylbewerbers“ (S.15)
Hinzu kommt noch der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung oder -Ausweisung nach der Genfer Flüchtlings- und der UN-Antifolterkonvention, wenn dem Flüchtling sonst Freiheitsentzug, Folter oder Tod drohen. (Wikipedia)
„So wurde das Asylrecht des Grundgesetzes zu einem weiteren, dauernden Einfallstor der Zuwanderung, Deutschland wurde zu einem Einwanderungsland, das sich keinen einzigen Einwanderer selber aussucht“.
Schon 1992 z. B. beantragten 438.191 Menschen politisches Asyl in Deutschland.
„In der Folge dessen und in Reaktion auf den vielfachen Gebrauch des Asylrechts als Einwanderungstitel verständigten sich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP Ende 1992 auf den bis heute geltenden ´Asylkompromiss`.“
Er erhielt zwar das Asylrecht als subjektiv-klagbares Recht, schuf aber die starke Einschränkungsregelung des Abs. 2 von Art. 16a GG, dass sich auf ein Asylrecht nicht berufen kann, wer bereits aus einem „sicheren Drittstaat“ oder aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommt.
„Seither fand ein kontinuierlicher Rückgang der Asylbewerberzahlen statt, die bis auf 19.164 Asylbewerber im Jahr 2007 sanken; seit 2008 sind die Asylbewerberzahlen wieder angestiegen.“ (S. 16)
Die heutige Rechtslage
Die derzeitige bundesdeutsche Rechtslage wird eindeutig durch den genannten Art. 16a GG und die ihn ergänzenden Vorschriften des § 18 Asylgesetz bestimmt, wo es konkretisierend heißt:
(Abs. 2)  „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn 1. er aus einem sicheren Drittstaat einreist, 2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (…).
(Abs. 3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.“
Ein weiteres kaum beachtetes Einreisehindernis stellt § 3 des Aufenthaltsgesetzes auf, in dem es heißt:
„Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.“
Ausnahmen davon sind nicht generell, sondern nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Nun wird die bundesdeutsche Rechtslage mittlerweile von Bestimmungen der EU gewissermaßen überformt. Dies bedeutet, dass nationale Rechtsvorschriften, insoweit sie bestimmten Vorschriften des Europarechts widersprechen, nicht anzuwenden sind. Die wichtigste Überformung ist das seit 1999 europaweit geltende Schengen-Abkommen, wonach an EU-Binnengrenzen keine systematischen, sondern allenfalls stichprobenartige Grenzkontrollen durchgeführt werden dürfen.
Dies steht allerdings innerhalb des Europarechts wiederum in Widerspruch zur Dublin-III- Verordnung, die das deutsche Recht unterstützt und eine Zuständigkeit des EU-Ersteinreisestaates für das Asylverfahren vorschreibt.
„Nach nationalem Recht wie auch nach Dublin-III-Verordnung bestehen immer dann, wenn ein Asylbewerber über eine Landgrenze in die Bundesrepublik einreisen will, (da sie von lauter sicheren Drittstaaten umgeben ist) Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Staates gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylG, so daß der Asylbewerber in voller Übereinstimmung mit der Dublin-III-Verordnung an der Grenze zurückzuweisen wäre.“ (S. 19)
Nur wäre dies paradoxerweise nach dem Schengen-Kodex, der systematische Grenzkontrollen verbietet, gar nicht durchführbar. Was Dublin-III ermöglichen soll, wird also durch Schengen gerade verhindert.
Dieses bis heute unaufgelöste Paradoxon des Europarechts kann indessen derzeit auf sich beruhen bleiben, da seit dem 13.9. 2015 wegen des Flüchtlingsansturmes als Ausnahmeregelung die Grenzkontrollen in Deutschland offiziell wieder eingeführt worden sind.
„Seit diesem Tag wären also die nationalen Vorschriften über die Zurückweisung von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten ohnehin wieder vollumfänglich zur Anwendung zur bringen gewesen. Dies geschieht aber nicht. Stattdessen reisen trotz Grenzkontrollen monatlich mindestens etwa 15.000 Personen illegal nach Deutschland ein, um Asylanträge zu stellen; sie werden zu diesem Zweck von der Bundespolizei auch eingelassen und werden absehbarerweise früher oder später am Ende langwieriger Verwaltungs- und Gerichtsverfahren (einschließlich Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde) größtenteils wenigstens den Duldungsstatus in Deutschland erlangen.“ (S. 22)
Dabei muss man sich zum Verbot des Überschreitens von EU-Binnengrenzen durch Asylbewerber noch nicht einmal auf die Dublin-III-Verordnung berufen.
„Denn dieses Verbot folgt bereits unmittelbar aus dem Umstand, daß die Freizügigkeit im Rahmen des Schengen-Raumes von Anfang an nur für Bürger der EU-Staaten sowie für sonstige Personen gilt, die im Besitz eines Schengen-Visums sind.“
Wer als Nicht-EU-Bürger kein gültiges Reisedokument und Schengen-Visum hat, darf EU-Binnengrenzen nicht überschreiten und muss also zwingend zurückgewiesen werden,
„und dies  gilt unabhängig davon, ob oder wo er einen Asylantrag zu stellen gedenkt, und auch unabhängig vom Stichtag des 13. September 2015.“  
Denn dieses Verbot bestand unabhängig von der deutschen oder europäischen Asylregelung auch schon vorher und müsste seit der Wiedereinführung der Grenzkontrollen am 13. September 2015 auch lückenlos durchgesetzt werden.

Die Winkelzüge der Bundesregierung

Die Bundesregierung zeigte sich vom Ansturm der Flüchtlingsmassen im September 2015 völlig überrascht. Doch schon im Frühjahr und Frühsommer 2015 hatte der Präsident des Bundespolizei Dieter Romann mit einer selbstgebrannten DVD im Innenministerium, im Kanzleramt und bei SPD-Chef Sigmar Gabriel vorgesprochen. Er zeigte Bundespolizei-Aufnahmen von einer schier endlosen Menschenkolonne an der serbisch-mazedonischen Grenze.
„Romanns Botschaft: Es sind zu viele Flüchtlinge. Sie werden gezielt zu uns geschickt. Wir müssen sie an der Grenze abweisen.“ (S. 27)
Doch er stieß offensichtlich auf taube Ohren.
Nachdem bis Herbst 2015 bereits hunderttausende illegaler Einwanderer mit behördlicher Duldung in die BRD eingedrungen waren, erwartete die Öffentlichkeit, dass mit der durch Innenminister de Maizière am 13.9.2015 verkündeten Wiedereinführung der Grenzkontrollen dem Einströmen ein Riegel vorgeschoben werde. Doch die Ströme schwollen im Gegenteil noch stärker an. Eine Grenzschließung und systematische Kontrollen fanden nicht statt.
Allein 2015 strömten weit über 1 Millionen Menschen ins Land, zu 80 % junge Männer von 15 bis 30 Jahren, die zumeist ihre Handys sicher verwahrt, ihre Pässe aber „verloren“ hatten. Die Lage entspannte sich erst, als auf österreichische Initiative hin – und gegen den starken Widerstand der Bundesregierung – am 9. März 2016 die Balkanroute gesperrt wurde, da Mazedonien an seiner Grenze keine Flüchtlinge mehr passieren ließ.
Ohne vom Bundestag zur Aussetzung der geltenden Bundesgesetze ermächtigt worden zu sein, wartete die Bundesregierung angeblich auf gesamteuropäische Lösungen.
„Die Bundesregierung hat sich in den Jahren seit 2015 zu keinem Zeitpunkt öffentlich in halbwegs eindeutiger Form zu einer rechtlichen Erklärung darüber verstanden, welche Rechtsnorm oder welche genaue rechtliche Erwägung sie seither veranlaßt, sich über den klaren Wortlaut des Grundgesetzes, des Asylgesetzes, des Aufenthalts- und des Paßgesetzes sowie der Dublin-III-Verordnung und des Schengen-Kodex hinwegzusetzen.
Die rechtlichen Äußerungen der Bundesregierung blieben meist mehr als vage. … (Es) zeigte sich, daß die Regierung im Laufe der Zeit abwechselnde juristische Narrative zu streuen suchte. Dieser laufende Narrativwechsel indiziert schon, daß die Regierung …  mitnichten anfänglich geglaubt hat oder immer noch glaubt, durch zwingende Rechtsvorschriften des Unionsrechts zum permanenten Verfassungsbruch gehalten zu sein.
Vielmehr verfolgt die Bundesregierung aus völlig unklaren, nie plausibel kommunizierten Gründen eine rein politische, allerdings offensichtlich rechts- und verfassungswidrige Entscheidung, zu deren Rechtfertigung und Plausibilisierung sie sich erst ex post (nachher) juristische Narrative ausgedacht hat, die seither mehrfach ausgewechselt worden sind. Konstant ist immer nur das Ergebnis.“ (S. 38)
Bis Anfang 2016 wurde wesentlich von Bundeskanzlerin Merkel die Meinung verbreitet, dass das Grundgesetz selbst unmittelbar den Einlass beliebig vieler Asylanten, ohne Obergrenze, zwingend vorschreibe – eine offensichtliche Unrichtigkeit.
Am 30.1.2016 behauptete Justizminister Heiko Maas in der FAZ, die millionenfache Einwanderung sei durch die Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt, der eine Ausnahme-Zuständigkeit aus humanitären Gründen oder in Härtefällen ermögliche. Zunächst schränkte er die Geltung auf die kurze Zeit bis November 2015 ein, im März 2016 sprach er von unbefristeter Dauer – offensichtliche Unrichtigkeiten. (Vgl. dazu hier.)
Das Wichtige an dem Begründungswechsel durch Justizminister Maas war das damit verbundene Eingeständnis,
„daß es natürlich niemals eine rechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik zur massenhaften Aufnahme unbekannter junger Männer aus sicheren Drittstaaten gegeben hat, wie man es zuvor der politischen Öffentlichkeit ein halbes Jahr lang hatte suggerieren wollen, sondern daß die ganze Aktion eine rein politische Entscheidung der Bundeskanzlerin gewesen war.“ (S. 40)
Schließlich musste doch wieder die Theorie eines Rechtszwanges her, die allein von der politischen Verantwortung entlasten konnte. Sie glaubte Bundesinnenminister de Maizière in dem Wortlaut des Art. 3 der Dublin-III-VO gefunden zu haben, wonach die BRD angeblich verpflichtet sei,
„jeden Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat trotz ihrer völlig offensichtlichen Unzuständigkeit gleichwohl einzulassen, um erstmal zu prüfen, welcher andere Mitgliedsstaat denn für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte.“ (S. 41)
– Eine offensichtliche Absurdität, denn diese Prüfung obliegt natürlich den sicheren Drittstaaten, in denen sie vorher gewesen sind.
Die letzte Rechtsauffassung der Bundesregierung geht aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 5. März 2018 hervor. Danach beruft sie sich jetzt ausschließlich auf § 18 Abs. 4 Nr. 2 des Asylgesetzes, wonach die Einreise nicht verweigert werden darf, wenn „das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat“. Eine solche Anordnung ist aber nicht schriftlich erfolgt. Es gibt daher auch keine öffentliche schriftliche Begründung dafür.
Die Regierung hat auch nie erklärt, aufgrund welcher Rechtsnorm sie die Pass- und Visumspflicht des § 3 Aufenthaltsgesetz außer Kraft gesetzt hat. Von einem solchen Dispens ist in § 18 Abs. 4 AsylG jedenfalls nirgends die Rede.
Nun ist der Zeitpunkt dieser bedingungslosen Grenzöffnungs-Anordnung des Innenministers hoch interessant, der Ulrich Vosgerau bei Abfassung der Klageschrift offenbar noch nicht bekannt war. Am selben Tag nämlich, dem 13.9.2015, an dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière die „vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen“ verkündete, um „den Zustrom nach Deutschland zu begrenzen“, und zur Beruhigung des Volkes medial groß verbreiten ließ2, erließ er an den Präsidenten der Bundespolizei Dieter Romann telefonisch die Anordnung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG,
„dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen“,
also Art. 16a GG, § 18 Asylgesetz und § 3 Ausländergesetz (Passpflicht) nicht beachtet werden sollen. Ein ungeheurer Vorgang.
Diese mündliche Anordnung des Innenministers wurde erst durch eine schriftliche Auskunft des Ministeriums an den Schriftsteller Dr. Haubold bestätigt, die dieser in einem Offenen Brief an den neuen Bundesinnenminister Horst Seehofer am 27.2.2018 veröffentlichte. Sie sei „zeitlich nicht befristet“. Obwohl sie nur für Einzelfälle und allenfalls nur für eine kurzfristige Ausnahmesituation zulässig sein kann. (Vgl. dazu hier.)

Die Begründung der Klage

Die fortdauernde Grenzöffnung für Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten durch die Bundesregierung ist objektiv rechts- und verfassungswidrig. Und der Deutsche Bundestag wird dadurch in seinen legislativen Rechten, an die die Exekutive gebunden ist, unmittelbar verletzt.
Wesentliche Punkte:
I.  Rechts- und Verfassungswidrigkeit der Grenzöffnung
1. „Die Einlaßpolitik der Bundesregierung bewirkt, daß es heute faktisch – und völlig entgegen der Rechts- und Verfassungslage – ein Recht auf Einwanderung in die BRD gibt, wobei das einzige Kriterium, das die Einwanderer zu erfüllen haben, die Illegalität ihrer Einreise (!) ist. …
Vor dem 13. September 2015 konnte dieser Zustrom rechtlich und faktisch nur schwer kontrolliert oder gar aufgehalten werden, da bis zu diesem Tag in Gemäßheit des …  Schengener Grenzkodex keine systematischen, sondern allenfalls stichprobenartige Grenzkontrollen … durchgeführt wurden. …
Bereits seit dem 13. September 2015 (der Wiedereinführung der Grenzkontrollen) ist …  von Rechts wegen jeder Asylbewerber ausnahmslos an der Grenze zurückzuweisen bzw. … zurückzuschieben, schon weil er nicht über einen gültigen Paß und ein gültiges Schengen-Visum verfügt, die ihn überhaupt erst zum Überschreiten von EU-Binnengrenzen berechtigen würden.“ (S. 64, 65)
„Ist er aber doch im Besitz echter Reisedokumente sowie eines gültigen Schengen-Visums“, muss er darüber hinaus nachweisen, daß er „über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat“ verfügt (so die zusätzliche, unionsrechtliche Voraussetzung für den Grenzübertritt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c Schengener Grenzkodex).“ Erfüllt er auch diese Voraussetzung, „so ist er …  gleichwohl zurückzuweisen, weil schon aufgrund seiner Anreise auf dem Landweg jedenfalls „Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein anderer Staat aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylG) und weiterhin schon aufgrund seiner Anreise auf dem Landweg eindeutig feststeht, daß er aus einem sicheren Drittstaat einreisen will bzw. eingereist ist (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG).“
2. Selbst wenn eine Ministererlaubnis nach § 18 Abs. 4 Satz 2 zulässig wäre – was U. Vosgerau aus formallogischen Gründen bestreitet, die auszuführen hier zu weit führen würde (S. 70) – erfüllt die Anordnung vom 13.9.2015 nicht die erforderlichen rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Sie ist nur mündlich erteilt und niemals schriftlich gefasst und nachprüfbar gemacht, mithin auch niemals ordnungsgemäß bekannt gemacht worden; „nicht nur die politische Öffentlichkeit, sondern auch die Mitglieder des Deutschen Bundestags(!) rätselten seit Sommer 2015 über den möglichen Inhalt und die denkbare Begründung einer so offensichtlich rechts- und verfassungswidrigen Weisung. Die Wiedereinführung von nichtschriftlichen, nicht-öffentlichen „Geheimerlassen“, über deren genauen Inhalt sogar der Deutsche Bundestag (!) keine Auskünfte erhält, ist bereits per se eine offensichtliche Verletzung der organschaftlichen Rechte des Deutschen Bundestages.“ (S. 71, 72)
Davon abgesehen, käme eine solche Ministererlaubnis „schon aufgrund ihres Ausnahmecharakters nur im Hinblick auf begründete Einzelfälle in Betracht.“
„Weiterhin legitimiert eine solche Ministererlaubnis … nur die Einlassung eines Asylbewerbers ins Bundesgebiet etwa aus humanitären Gründen, jedoch wegen der übergeordneten Verfassungsentscheidung aus Art. 16a Abs. 2 GG nicht auch die Eröffnung eines Asylverfahrens.“

3. „Die Duldung der …  millionenfachen Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten kann auch nicht durch die Ausübung des „Selbsteintrittsrechts“ gemäß Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt werden. Es ist – entgegen der so suggestiven wie unkundigen Berichterstattung in etlichen Presse- und Medienorganen im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld der letzten Bundestagswahl – denn auch nicht richtig, daß der EuGH in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2017 (C-646/16) die Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung unter Verweis auf das Selbsteintrittsrecht der Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt habe.“
Es ist rechtlich zweifelhaft, „ob die BRD das Selbsteintrittsrecht überhaupt ausüben kann.“ Es ist zu bedenken, „daß die BRD durch die verfassungsrechtliche Grundentscheidung aus Art. 16a Abs. 2 GG eine mögliche Ausübung des unionsrechtlichen Selbsteintrittsrechts bereits verfassungsrechtlich ausgeschlossen hat. Die freiwillige Übernahme fremder Asylverfahren mag unionsrechtlich unter Umständen erlaubt sein, ist aber in Deutschland verfassungsrechtlich nicht statthaft. …
Unabhängig davon bezieht sich das unionsrechtliche Selbsteintrittsrecht jedoch jedenfalls immer nur auf ausnahmehafte Einzelfälle, in denen die Identität sowie die Lebens- und Fluchtgeschichte eines Asylbewerbers zweifelsfrei geklärt sind. … Keinesfalls aber gibt es ein „General-Selbsteintrittsrecht“; die Exekutive kann schon aus rechtsstaatlichen Gründen niemals ein Selbsteintrittsrecht zugunsten bereits zahlenmäßig unbekannter, unidentifizierter und häufig mangels Reisedokumenten auch nicht zu identifizierender Menschenmengen unklarer Herkunft aussprechen.“ (S. 75)
4. „Eine Befugnis zur Gestattung der massenhaften und täglichen Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten folgt auch nicht aus den Verpflichtungen der BRD aus der Genfer Flüchtlingskonvention (vergl. nur § 3 AsylG). Die GFK regelt die Rechtsstellung von anerkannten Flüchtlingen, gewährt aber niemandem ein Recht auf Einreise gerade nach Deutschland aus sicheren Drittstaaten und entgegen sonstiger rechtlicher Bestimmungen.“ (S. 78)
 5. „Selbst wenn … das geltende Asylrecht der EU die Bundesrepublik alternativlos und abwägungsfrei dazu zwingen würde, Personen, die in Deutschland Asylanträge stellen möchten, über die Grenzen trotz Grenzkontrollen jederzeit einzulassen, … so dürfte die Bundesregierung dieses Europarecht im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht zur Anwendung bringen. Es würde nämlich offensichtlich den aus Art. 79 Abs. 3 GG folgenden und mithin im Range dem gesamten Unionsrecht vorgehenden Verfassungsprinzipien der Eigenstaatlichkeit und der Verfassungsidentität der BRD widersprechen.
Nach der Lissabon-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet die Anwendung des Europarechts seine Grenze in der hierbei jedenfalls zu wahrenden Eigenstaatlichkeit der BRD.“ Nach geltendem Verfassungsrecht „darf Deutschland nicht zu einem bloßen Bundesland oder gar zu einer Verwaltungsprovinz eines gesamteuropäischen De-facto-Großstaates werden. Zur eigenen Staatlichkeit gehört aber jedenfalls die effektive Kontrolle über den Zugang über Grenzen. … Zumal die Kontrolle des Zugangs zum Staat über die Grenzen heute faktisch mit der Kontrolle der Bevölkerungszusammensetzung in eins fällt.“ (S. 81, 82)
II. Verletzung der Rechte des Bundestages
„Indem die Bundesregierung sich also seit geraumer Zeit als „faktischer Einwanderungs-Gesetzgeber“ geriert und eine gesetzlose Einwanderungspolitik ins Werk setzt, begeht sie einen in der bisherigen politischen Geschichte der Bundesrepublik eigentlich beispiellosen Übergriff auf die verfassungsmäßigen Rechte der Legislative, also des Deutschen Bundestages (unter Beteiligung auch des Bundesrates).
Diese Verletzung des Parlamentsvorbehalts und der Kompetenzen des Deutschen Bundestages (als Verfassungsorgan) zur Gesetzgebung im Bund und in Bezug auf Fragen der Einwanderung (Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG) ist zugleich eine Verletzung des grundgesetzlichen Gewaltenteilungsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). …
Die Entscheidung, ob und wie Staatsgrenzen geschützt werden, …  ist per se so wichtig, daß sie nur vom Parlament selber getroffen werden kann. Die Frage nach dem Schutz der Staatsgrenzen gehört per definitionem zu den wesentlichen Staatsfundamentalentscheidungen, denn:
„Ein Staat, der seine Grenzen nicht mehr kontrolliert, wird bald gar nichts mehr kontrollieren“. (S. 85 f.)
1. Die Rechts- und Verfassungsordnung, insbesondere auch gerade die Realverfassung eines Staates … kann nur legitim genannt werden, wenn sie Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts gerade des Staatsvolkes ist. Eine der wichtigsten Funktionen des heutigen Staates ist die Steuerung und Komposition der Bevölkerungszusammensetzung, die Abwehr untunlicher Zuwanderung und die aktive Wahrnehmung der Verantwortung für Risiken und Chancen von Zuwanderung. … Nach dem Grundgesetz hat dies selbstverständlich gesetzesförmig zu erfolgen und in Verantwortung des Parlaments.“
 2. „Ein strenger Parlamentsvorbehalt ergäbe sich auch allein schon aus deren finanziellen Implikationen. 1,5 illegale Einwanderer, zu denen jährlich nun derzeit knapp 200.000 weitere dazukommen, und unter denen sich praktisch niemand findet, der – schon allein aus Gründen des Spracherwerbs – ohne weiteres ins deutsche Arbeitsleben integriert werden könnte, werden den deutschen Steuerzahler in den nächsten Jahrzehnten Abermilliarden kosten – ohne daß der Deutsche Bundestag jemals mit diesen Kosten befaßt worden wäre, bevor ihre Entstehung infolge des Regierungshandelns unausweichlich wurde.“ (S. 88)
3. „Weiter hat eine staatliche Entscheidung dann als „wesentlich“ im Sinne eines gesetzesbezogenen Parlamentsvorbehalts zu gelten, wenn sie mit besonders langfristigen Auswirkungen verbunden ist. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Außengrenzen einfach für Einwanderer zu öffnen, die dann nicht weiter irgendwie ausgewählt werden, sondern alle willkommen sind, ist vermutlich die am langfristigsten wirkende Entscheidung, die überhaupt je eine Bundesregierung getroffen hat. Allein die finanziellen Folgen werden den Staat auf viele Jahrzehnte hinaus belasten. Noch entscheidender ist jedoch die langfristig wirkende, irreversible (nicht rückgängig zu machende) Abänderung der Bevölkerungszusammensetzung. … Irreversibilität ist aber eben zugleich die „absolute Langfristigeit“; schon allein deshalb hätte der Deutsche Bundestag entscheiden müssen.“
4. „Der planlose, ohne jedes Auswahlverfahren durchgeführte Einlaß vorwiegend von jungen Männern hat seit Ende 2015 zu einer erheblichen Zunahme von Straftaten geführt. … Menschen, die in Deutschland zum Opfer der durch irreguläre Einwanderer begangenen Straftaten wurden, haben einen privaten Grundrechtseingriff erlitten. … Der Staat wiederum hat aufgrund der grundrechtlichen Schutzpflichten die Pflicht, den Bürger vor diesen Eingriffen oder Übergriffen zu schützen. Die Summe dieser Schutzpflichten oder auch Schutzrechte kann man zusammenfassend ohne weiteres als das „Grundrecht auf Sicherheit“ bezeichnen, und es darf angesichts des …. Staatszwecks, nämlich der Gewährleistung von äußerer wie innerer Sicherheit, als das erste und wichtigste Grundrecht bezeichnet werden.
Dabei kann die Konkretisierung der Grundrechte und Schutzpflichten – also die Beantwortung der Frage, welche Gefahren der Bürger noch hinzunehmen hat, welche nicht, und zu welchem Preis Gefahren jeweils zu vermindern sind – immer nur dem Parlament überlassen bleiben.“ (S. 90)
5. „Gegen eine Verletzung der Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik und der Verfassungsidentität des Grundgesetzes stünde ohnehin jedem Bürger die Verfassungsbeschwerde zu, da er dann in seinem grundrechtsgleichen Recht auf Teilhabe an einer Verfassungsneuschaffung verletzt wäre (Art. 38, 146 GG), das ihm wiederum als Emanation (Ausfluss) des grundlegenden völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts zusteht.“ (S. 92)

Räuberbande

Es handelt sich um ein Organstreitverfahren, das die AfD-Fraktion als Teil des Bundestages gegen die Bundesregierung führt, um vom Bundesverfassungsgericht deren fortgesetztes rechts- und verfassungswidriges Handeln in der andauernden Massenimmigration feststellen zu lassen.
Die Klage wendet sich primär gegen das aktuelle fortgesetzte Handeln der Regierung, von dem die AfD Fraktion seit dem 24. Oktober 2017, dem Tag des erstmaligen Zusammentritts des derzeitigen 19. Deutschen Bundestages, und damit dem Beginn ihrer eigenen Existenz, Kenntnis hat. Binnen sechs Monaten nach Bekanntwerden der beanstandeten Maßnahmen muss nach § 64 BVerfGG die Klage erhoben werden. Mit der Einreichung der Klage am 12.4.2018 ist die Frist gewahrt.
Doch die Klägerin dehnt ihre Klage auch auf das vorangegangene Handeln der Bundesregierung seit Herbst 2015 aus, das mit dem jetzigen Handeln eine Einheit bildet. Sie existierte als Fraktion des Bundestages zwar da noch nicht. Der Bundestag bildet als staatliches Organ unabhängig von seiner jeweiligen personellen Zusammensetzung aber eine Organkontinuität, so dass auch die jetzige AfD-Fraktion für den Bundestag klagen kann. Auch dafür gilt, dass sie von diesen Vorgängen als Fraktion erst seit dem 24.10.2017 Kenntnis haben kann.
Falls dies vom Gericht nicht anerkannt würde, macht der Prozessbevollmächtigte außerdem geltend:
„Vorliegend hat die Bundesregierung im September 2015 durch eine rein mündliche, niemals verschriftlichte, niemals öffentlich kommunizierte, niemals rechtlich begründete Geheimweisung an die Bundespolizei, deren genauer Wortlaut und Inhalt bis heute selbst dem Deutschen Bundestag unbekannt geblieben ist, obwohl sie weiterhin fortgilt und an den Grenzen angewendet wird, aufgegeben, geltende Bundesgesetze wie § 18 AsylG und § 15 AufenthaltsG einfach nicht mehr anzuwenden.
Von daher ist es rechtlich zweifelhaft, ob überhaupt irgendein zur Organklage berechtigter Akteur des Verfassungslebens, selbst von der Klägerin einmal abgesehen, bislang in gehöriger Weise von der Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung „Kenntnis nehmen“ konnte. …
Informelles, heimliches, konspiratives, rein mündliches und rechtsfreies Regierungshandeln entgegen allen anerkannten Grundsätzen einer ordentlichen Verwaltung darf daher nicht durch schnelle Verfristung (Fristablauf) für unangreifbar erklärt werden. Dadurch würden nämlich – auch mit Wirkung für die Zukunft – ordentliche Verfassungsakteure bestraft, die z.B. zwecks Vorbereitung der verfassungsrechtlichen Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht redlich auf den amtlichen Schriftsatz mit der rechtlichen Begründung warten, den noch zu erstellen die Regierung vielleicht gar nicht mehr vorhat. Daher bezieht sich die Frist aus § 64 Abs. 3 BVerfGG von vornherein immer nur auf die gehörige Kenntnisnahme von jedenfalls „phänomenologisch“, also wenigstens auf den ersten Blick ordentlichem Regierungshandeln. Wer hingegen Deutschland nach Art einer Räuberbande regiert – auch diese vermeidet schriftliche Beweismittel, die eine Rekonstruktion ihrer Absichten erlauben würden – kann sich später nicht auf die verfassungsprozessuale Verfristung (Fristablauf) entsprechender (geheimer) Handlungen berufen, denn diese meint die Vorschrift aus § 63 Abs. 3 BVerfGG von vornherein nicht.“ (S. 61, 62)
————————————————–
1   AfD-Organklage 12.4.2018
2   zeit.de 13.9.15

Gefunden bei:
 http://brd-schwindel.ru/verfassungsklage-gegen-regieren-nach-art-einer-raeuberbande/

Samstag, 25. Juni 2011

"Thomas de Maizière 57 (CDU) - Vertuschung von Kinderschändung"

Die typische Karriere unter dem Mäzenatentum von Merkel:




Heute ist dieser Mann "Verteidigungsminister".

Das ist die vom Bürger gewählte "Deutsche Elite".

Donnerstag, 18. November 2010

"Internationaler Terror" oder wie man ein Volk mit Angst manipuliert.

Und was erleben wir jetzt in Deutschland?

Panikmache der „Eliten“ vor „Internationalem Terror“. Gleichzeitig lesen wir in der Financial Times Deutschland: Union drängt FDP zu schärferen Sicherheitsgesetzen
Die Terrorgefahr in der Republik steigt - Innenpolitiker der Union bringen deshalb das Thema Vorratsdatenspeicherung wieder auf den Tisch. Zudem fordern sie eine engere Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten. Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl,



Das heisst, dass die Vorratsdatenspeicherung jetzt mit Terrorgefahr begründet wird.
Internationaler Terror, wie der Innenminister sagt. Aus Namibia!? Aus dem Jemen!?

UPS Yemen Bomb Scare is a Hoax BBC Confirms NO Explosives
http://www.youtube.com/watch?v=XNXb9NWPtcw&feature=player_embedded

Da wurde wohl versucht, den Jemen als „Schurkenstaat“ darzustellen.
Und als das nicht gelang, „testeten“ Terroristen, wie man Sprengsätze von Griechenland verschickt?! Ziemlich dämlich getürkt, kann man da nur annehmen.

Verstärkte Polizeipräsenz wird wohl in Kürze nicht mehr ausreichen. Europol!
Militäreinsatz ! Internetkontrolle! Sicherheitsgesetze! Sicherheitssteuer!
Handybeschränkung! Ausreisekontrolle!
Was kommt da mit der Begründung Terrorabwehr auf den deutschen Bürger zu?
Wie sehr müssen wir uns bedroht fühlen, dass wir all das akzeptieren?

Durchschaubare Panikmache zur Unterdrückung und umfassenden Kontrolle?

Ablenkmanöver von der desaströsen Finanzkrise. Diesmal braucht Irland Milliarden!
Ablenkmanöver vom desaströsen Zustand der EU oder vom Verfall des Euro?


Ungeachtet dessen, was gerade in Deutschland wie schlecht inszeniert wirkt, schauen wir einmal zurück, was  nach dem Terroranschlag am  11. September 2001 an stärkeren Überwachungsmassnahmen in den USA erfolgte:

Die US-Amerikaner waren geschockt.
Das neue Department of Homeland Security mit mehr als 170.000 Angestellten aus 22 Behörden, darunter die Zollbehörde, der Secret Service, die Einwanderungsbehörde, der Grenzschutz und die neu eingerichtete Behörde für Sicherheit im Transportwesen , wurden installiert und zu einem gigantischen Bürokratie-Apparat ausgebaut, dessen Etat bereits zwei Jahre später 35 Milliarden US Dollar betrug.
Im Rahmen des Heimatschutz-Gesetzes war der US-Senat in die Lage versetzt, die bis dahin schärfsten Gesetze zur Verfolgung von Straftaten im Bereich der Computer-Kriminalität in den USA, den so genannten Cyber Security Enhancement Act (CSEA) zu verabschieden. Das Gesetz ermöglichte, dass Personen, denen besonders schwere Cybercrime-Vergehen nachgewiesen wurden, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden können. Die Verknüpfung des CSEA mit dem Heimatschutz-Gesetz hatte zuvor im US-Repräsentantenhaus für heftigen Unmut unter den demokratischen Abgeordneten gesorgt, weil das 16-seitige Cybercrime-Gesetz buchstäblich in letzter Minute mit in das Heimatschutz-Gesetz aufgenommen worden war, ohne die Abgeordneten explizit darüber zu informieren. Nach Unterzeichnung der Gesetze durch US-Präsident Bush mussten beispielsweise Internet-Provider künftig damit rechnen, dass sie auf Anweisung sämtliche Kundendaten herauszugeben haben, wollten sie sich nicht als Unterstützer potenzieller Staatsfeinde verdächtig machen.
Es wurden die sogenannten Schurkenstaaten ausgerufen, gegen die Krieg zu führen, die „Verteidigung“ des Heimatlandes USA bedeutete.
Kurz, die Panik nach dem 9.September 2001 nutzten die amerikanischen Eliten aus, die gesamte Kontrolle der Menschen zu forcieren und durchzudrücken.
Die Angst der Menschen in USA wurde ausgenutzt, sie beständig zu kontrollieren.

Wenn man davon ausgeht, dass alles was in USA passiert, zehn Jahre später Europa erreicht, haben wir uns auf unangenehme Zeiten einzustellen.


Lesen Sie dazu auch:18.11.2010
So manpiuliert die Bundesregierung die Bevölkerung – Schmeißen Sie die »Terrorwarnungen« in die Tonne
Udo Ulfkotte
Haben auch Sie nach den jüngsten Terrorwarnungen des Bundesinnenministers Angst vor einem Terroranschlag? Dann zittern Sie wahrscheinlich auch den ganzen Tag aus Angst davor, irgendwann durch einen Blitzschlag bei Gewitter zu sterben. Die Chance, bei einem Blitzschlag ums Leben zu kommen, ist in europäischen Industrienationen allerdings größer als die Chance auf Tod bei einem Terroranschlag. Schauen wir uns die Terrorwarnung des Bundesinnenministers einmal genauer an, dann wird klar, warum diese genau jetzt verbreitet wurde. Denn der Blick des Stimmviehs muss von der wahren Lage abgelenkt werden – und der Trick der Regierung funktioniert offenkundig prächtig.
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/so-manpiuliert-die-bundesregierung-die-bevoelkerung-schmeissen-sie-die-terrorwarnungen-in-die-to.html

Samstag, 12. Dezember 2009

Afghanistan: Kundus, war es doch eine regierungsintern genehmigte Tötungsaktion gegen die Taliban?

Franz-Josef Jung CDU Verteidigungsminister während der Kundus Affaire

Angela Merkel (CDU), BDR Kanzlerin
Kanzleramtsminister Thomas de Maizaire (CDU) während der Kundus Affaire



Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), Verteidigungsminister seit September 2009,
nach der Kundus Affaire
Neue Hinweise auf gezielte und regierungsintern genehmigte Tötungsaktion im Fall Kundus. Dabei sollte es auftragsgemäß auch im Bedarfsfall um die gezielte Liquidierung der Führungsstruktur der Taliban gehen. Zu diesem Zweck waren auch stets Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes BND sowie Kontaktpersonen des Kommando Spezialkräfte KSK in Abstimmung mit dem US-Geheimdienst CIA in die Entscheidungsstrukturen einbezogen.
Der zu diesem Zeitpunkt amtierende Verteidigungsminister Jung (CDU) musste von seinem, nach der Wahl im September 2009 angetretenes Amt als Arbeitsmininster, infolge des Debakels in Kundus, zurücktreten.

Chef des BND war zum Zeitpunkt des Kundusfalls der damalige Kanzleramtsminister, de Maiziere, (CDU) der heute Innenminister ist.

Der Nachfolger des damaligen Verteidigungsministers Jung(CDU) ist Freiherr von und zu Guttenberg, CSU, 38 Jahre jung und aufgrund seiner Herkunft, hochgradig unbestechlich, also ein potentieller Kanzerkandidat der CDU und damit für die amtierenden Kanzlerin ein ernstzunehmender Konkurrent, der, wenn er sich keine Hausmacht gegen Merkel aufbaut, eine weitere „Leiche im Keller“ der Frau Merkel werden könnte.

Angela Merkel duldet in ihrem Umfeld keine Konkurrenz. Diesmal kann es vollkommen anders verlaufen, denn Merkel verliert bei den Wählern und Guttenberg gehört im Gegensatz zu Merkel, zur jungen Generation, fähig, unverbraucht und frisch.



Update 26.12.2009:
Wie viele Mittel hat die Bundesregierung für den Wiederaufbau Afghanistans bereitgestellt?

Auf den drei großen Geberkonferenzen in Tokio (2002), Berlin (2004) und London (2006) hat Deutschland für den Zeitraum bis 2010 Hilfen für den zivilen Wiederaufbau zugesagt. Zuletzt kündigte die Bundesregierung während der Pariser Afghanistan-Konferenz (2008) Wiederaufbauhilfen in Höhe von 420 Millionen Euro an. Deutschland wird bis 2010 einschließlich humanitärer Hilfe, Not- und Übergangshilfe mehr als 1,1 Milliarden Euro für Afghanistan bereitgestellt haben.

Die Bundesregierung hat Afghanistan außerdem bislang bilaterale Schulden in Höhe von rund 65 Millionen Euro erlassen und den kompletten Erlass der Restschulden von rund 10 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Dazu muss Afghanistan im Zuge des HIPC-Prozesses der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) weitere ökonomische Bedingungen erfüllen. Mit der Vorstellung ihrer Armutsbekämpfungsstrategie auf der Pariser Konferenz ist die afghanische Regierung weiterhin auf einem guten Weg. Nach den USA, Großbritannien und Japan ist Deutschland der viertgrößte bilaterale Geber Afghanistans.

http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/Afghanistan/FragenAntworten/2007-08-23-faq-afghanistan.html




AUSWÄRTIGES AMT
Bundesregierung unterstützt Zahlung afghanischer Polizeigehälter
Do, 17.12.2009

Deutschland beteiligt sich mit 13 Millionen Euro am internationalen Treuhandfonds für die Zahlung von Polizeigehältern in Afghanistan. In Kabul wurde heute die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte dazu in Berlin: "Der Aufbau der Polizei muss ein wichtiger Schwerpunkt unseres Engagements in Afghanistan sein."
http://www.bundesregierung.de/nn_246856/Content/DE/Pressemitteilungen/AA/2009/12/2009-12-17-bundesregierung-unterstuetzt-zahlung-afghanischer-polizeigehaelter.html

Donnerstag, 22. Oktober 2009

Postenpoker in der BRD - Wer wird was? Guttenberg ins Abseits?





Merkel will de Maizière als Finanzminister.
Karl Ernst Thomas de Maizière ist ein deutscher Politiker (CDU) ....
Seit 2005 ist er Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts und Cousin des letzten Ministerpräsidenten der DDR, Lothar de Maizière."Thomas de Maizière hat 1990 seinem Cousin Lothar de Maizière,
dem ersten frei gewählten Ministerpräsidenten der DDR, nach der
Volkskammerwahl empfohlen, Angela Merkel als Presse-Mitarbeiterin
in sein Team aufzunehmen, in das er dann ebenfalls als Berater
aufgenommen wurde


Wegen der großen Bedeutung des Ressorts will Angela Merkel einen Minister aus den eigenen Reihen installieren und hat diesen Posten offenbar für den bisherigen Kanzleramtschef Thomas de Maizière vorgesehen. Keine Frage wer wem zu Dank verpflichtet ist.

Solms gilt als FDP-Kandidat aber wenn Merkel sich durchsetzt, wird für Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) nur die zweite Reihe übrigbleiben, vielleicht mit der undankbaren Aufgabe eines Bundesverteidigungsministers. Das käme wiederum Seehofer sehr zupass, da er in Guttenberg einen ernsthaften Konkurrenten sieht, den er niederhalten will.

Man darf gespannt sein, welchen Ministerposten der umstrittene Thomas de Maizière von Frau Merkel erhält.


Update 23.10.2009

Nun, der Thomas de Maizière soll Innenminister werden.Geheimdienst: Thomas des Maiziere. Da hat Merkel den Richtigen gewählt zum Innenminister.


Und der alte kranke Mann, Dr. Schäuble, wird voraussichtlich Finanzminister. Mit fast siebzig Jahren. Unglaublich.
Bundesregierung stellt sich hinter de Maizière

9. Juni 2007, 00:00 Uhr .Berlin - Die Bundesregierung stärkt ihrem in der sächsischen Korruptionsaffäre unter Beschuss geratenen Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) den Rücken. De Maizière werde auch weiterhin im Kanzleramt für die Koordinierung der Geheimdienste zuständig bleiben, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg. De Maizière habe sein Vorgehen als Ex-Innenminister von Sachsen bereits erklärt.
http://www.welt.de/welt_print/article932736/Bundesregierung_stellt_sich_hinter_de_Maiziere.html




Update 25.10.2009
BIW bloggt:
http://www.buerger-in-wut.de/cms/?d=blog&s=49
25.10.2009
Kein Kurswechsel in der Türkei-Politik
Schwarz-Gelb vermeidet klare Forderungen an Ankara

Kein Kurswechsel in der Türkei-Politik

Schwarz-Gelb vermeidet klare Forderungen an Ankara

In den gerade beendeten Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und FDP wurde kurzzeitig auch über das Thema EU-Beitritt der Türkei gestritten. CSU-Chef Seehofer hatte lautstark gefordert, das neue schwarz-gelbe Bündnis müsse in seiner Regierungsvereinbarung ein klares Nein zu einer Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union festschreiben. CDU und FDP waren dagegen. Am Samstag ist der Koalitionsvertrag nun der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Zum Thema Türkei heißt es auf Seite 109 des Papiers:

„Deutschland hat ein besonderes Interesse an einer Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen zur Türkei und an einer Anbindung des Landes an die Europäische Union. Die 2005 mit dem Ziel des Beitritts aufgenommenen Verhandlungen sind ein Prozess mit offenem Ende, der keinen Automatismus begründet und dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt.

Sollte die EU nicht aufnahmefähig oder die Türkei nicht in der Lage sein, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, muß die Türkei in einer Weise, die ihr privilegiertes Verhältnis zur EU weiter entwickelt, möglichst eng an die europäischen Strukturen angebunden werden.“


Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 24.10.2009 hier herunterladen (PDF-Dokument).

http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf

Montag, 10. August 2009

Karl Ernst Thomas de Maizière, Kanzleramtsminister, als Schäuble Nachfolger?




Merkel meint sie IST die CDU.
Gegenwärtig weilt die Dame noch in Südtirol in Urlaub.

Allerdings haben sich die PR Berater der Kanzlerin von Kohl's Gnaden diesmal in die Endphase des WahlkRampfes etwas besonderes einfallen lassen. Ausgerechnet die Dame aus der Uckermark will als Bonbon für die unentschlossenen Wähler ihre Aktivitäten in Rhöndorf, Adenauers Wohnsitz, starten. Mit dem „Rheingoldexpress“ will sie sich quer durch Deutschland, bis in den Osten und nach Berlin bringen lassen. An verschiedenen Stops in den am Wege liegenden Städten sind mehr als 60 Auftritte (?) der Dame geplant.
Wen hat sich Frau Merkel da eigentlich zum Vorbild genommen?

Das Geschacher um die zu vergebenden Pöstchen hat bereits begonnen.
Der Pauken schlag wird wohl werden, dass Schäuble kein Innenminister mehr werden soll.
Ja, und was glauben Sie, wer im Gespräch ist für diesen wichtigen Posten?
DER JETZIGE KANZLERAMTSMINISTER DE MAIZIERE. Karl Ernst Thomas de Maizière ist ein deutscher Politiker (CDU).
Seit 2005 ist er Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts.
Thomas de Maizière ist der Sohn des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr Ulrich de Maizière und der Cousin des letzten Ministerpräsidenten der DDR, Lothar de Maizière.
Geheimdienst: Thomas des Maiziere.
Die Kontrolle des Geheimdienstes soll neu geregelt werden. Der Kanzerleramtsminister ist für die Kontrolle zuständig.
Der Bundesnachrichtendienst -BND- wird nach Berlin verlegt. Zur "besseren Kontrolle der Kontrollorgane."
"Thomas de Maizière hat 1990 seinem Cousin Lothar de Maizière,
dem ersten frei gewählten Ministerpräsidenten der DDR, nach der
Volkskammerwahl empfohlen, Angela Merkel als Presse-Mitarbeiterin
in sein Team aufzunehmen, in das er dann ebenfalls als Berater
aufgenommen wurde.

Kritik [Bearbeiten] "
Mitte Mai 2007 warfen Medienberichte über den offenbar brisanten Inhalt einer geheimen Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes Fragen auf nach der Rolle, die Thomas de Maizière in seiner Funktion als sächsischer Innenminister (November 2004 bis November 2005) bei der Aufklärung der Sachverhalte gespielt hatte. In den umfangreichen Unterlagen (rd. 15.600 Seiten) des sächsischen Verfassungsschutzes waren Informationen über (angebliche) Verstrickungen von sächsischen Politikern, hohen Justizbeamten und Polizisten in die organisierte Kriminalität zusammengetragen worden. Es ging um Korruption, Amtsmissbrauch, Verrat von Dienstgeheimnissen, Immobiliendeals, Kinderprostitution, Kontakten zur Rotlichtszene, ungeklärte Attentate und Todesfälle – Fälle die teils bis Anfang der 90er Jahre zurückreichen. "
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_de_Maizi%C3%A8re


Nobert Röttgen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionfraktion im Bundestag, kann es nicht mehr mit dem linken Jürgen Rüttgers, bekommt daher den jetzigen Posten des Herrn Maiziere und wird Kanzleramtsminister.

Also, Frau Merkel IST die CDU und sagt wo es lang geht.
Sie IST das Programm der CDU, denn ein anderes als dieses hat die CDU nicht.
Nicht überzeugend, oder?

Donnerstag, 8. Mai 2008

Das geschah noch am 08. Mai 2008




Herr Rüttgers, der nordrheinwestfälische Ministerpräsident und sein „Zukunftsteam“.Alle sind fast im Rentenalter, einer davon ist unter 50 Jahre.
Schöne Zukunft mit der alten „Elite“, die sich für Zukunft hält, bzw. sich anmaßt, zu entscheiden, was Zukunft ist.

RWE Chef Jürgen Großmann
IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Chef Hubertus Schmoldt
Nutzen aus ihrer Lebenserfahrung wollen diese Leute ziehen und

Bundestagspräsident Nobert Lammert

Ex-Bundestagsfraktionschef Friedrich Merz

Telekomchef Rene Obermann - Lover von Maybritt Illner

Bodo Hombach, der Mann für ALLE Fälle, mittlerweile Geschäftsführer der WAZ Mediengruppe , http://karlmartell732.blogspot.com/search/label/SPD%20und%20ihre%20Vasallen


Thyssen-Krupp Chef Eckert Schulz

Gendermainstreamtante Alice Schwarzer, eine QuotenfrauIn

dem Bürger dann mitteilen, was Zukunft ist.

Gott schütze die Menschen vor der Umsetzung deren
Lebenserfahrung.


Jürgen Rüttgers will sich selbst ein Denkmal setzen.
Wie Herr Hartz (4) und wie Herr Riester, will sich auch Jügen
Rüttgers (CDU) mit der für Frauen wirkungslosen Rente, der
er seinen Namen gibt, ein Denkmal setzen.

Wenigstens ist Jürgen Rüttgers kein vorbestrafter Krimineller wie
der ehrenwerte (!) Herr Hartz.
Apropos Hartz 4Immer mehr ältere Menschen zwischen 55 und 65 Jahre bezogen
2007 Hartz 4. Dieses ist ein Anstieg um 8,3 % im Vergleich zu 2006.






Roland Koch (CDU). Geschäftsführender Ministerpräsident
von Hessen (nach dem Debakel der Frau Ypsilandi, lässt sich
nicht ins EU Parlament entsorgen.
"Seine Lebensplanung sähe dieses nicht vor" sagte er.
Pech für die Frau Kanzlerin, Roland Koch lässt sich nicht weg mobben
nach Brüssel.









Karl Ernst Thomas de Maizière ist ein deutscher Politiker (CDU).Seit 2005 ist er Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts.
Thomas de Maizière ist der Sohn des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr Ulrich de Maizière und der Cousin des letzten Ministerpräsidenten der DDR, Lothar de Maizière.
Geheimdienst: Thomas des Maiziere.


"Thomas de Maizière hat 1990 seinem Cousin Lothar de Maizière,
Die Kontrolle des Geheimdienstes soll neu geregelt werden. Der Kanzerleramtsminister ist für die Kontrolle zuständig.
Der Bundesnachrichtendienst -BND- wird nach Berlin verlegt. Zur "besseren Kontrolle der Kontrollorgane."
dem ersten frei gewählten Ministerpräsidenten der DDR, nach der
Volkskammerwahl empfohlen, Angela Merkel als Presse-Mitarbeiterin
in sein Team aufzunehmen, in das er dann ebenfalls als Berater
aufgenommen wurde.
Mitte Mai 2007 warfen Medienberichte über den offenbar brisanten
Inhalt einer geheimen Datensammlung des sächsischen
Verfassungsschutzes Fragen auf nach der Rolle die Thomas de Mazière
in seiner Funktion als sächsischer Innenminister (November 2004 bis
November 2005) bei der Aufklärung der Sachverhalte gespielt hatte.
In den umfangreiche Unterlagen (rd. 15.600 Seiten) des sächsischen
Verfassungsschutzes waren Informationen über (angebliche)
Verstrickungen von sächsischen Politikern, hohen Justizbeamten und
Polizisten in die organisierte Kriminalität zusammengetragen worden.
Es ging um Korruption, Amtsmissbrauch, Verrat von Dienstgeheimnissen,
Immobiliendeals, Kinderprostitution, Kontakten zur Rotlichtszene,
ungeklärte Attentate und Todesfälle – Fälle die teils bis Anfang der
90er Jahre zurückreichen."


Nicht nur Josef Fischer "belohnte" seine Mitstreiter aus Frankfurter Steinewerfertagen mit schönen Posten als er hessischer Minister wurde.



Wolfgang Schäuble (CDU) will neues See-und Luftsichererungsgesetz.War es doch in den letzten drei Monaten richtig still um den Innenminister geworden, meldet er sich jetzt "kraftvoll" zurück.


Die Befugniss der Bundeswehr im Inland soll kräftig ausgebaut werden. Wegen der Bedrohung durch Angriffe -von wem eigentlich- zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
Warum erklärt der Innenminister seinen Wählern nicht, wegen welcher "Bedrohungen" der Einsatz der Bundeswehr im Innern erleichtert und ausgebaut und natürlich auch finanziert werden muss?



Hat das mit der Ratifizierung des EU Vertrages zu tun?
Es sieht ganz danach aus.
"Der Lissabonner Vertrag Legalisiert EU-Diktatur Mit Todesstrafe
Professor Schachtschneider zeigte, dass der Vertrag auch die Todesstrafe in Europa wieder einführt. In Anbetracht, dass vor allem Italien durch die UNO versucht hat, die
Todesstrafe für immer abzuschaffen, halte ich das für wichtig. Es ist nicht im Vertrag sondern i einer Fussnote, weil wir mit dem Reformvertrag auch die EU Charta annehmen, die besagt, es gebe keine Todesstrafe - und dann kommt es in einer Fussnote: "ausser im Kriegsfall, bei Krawallen und Aufständen" - da ist die Todesstrafe möglich.
Schachtschneider findet dies empörend, weil sie es
in der Fussnote einer Fussnote anbringen, und man muss Superexperte sein, um es herauszufinden."

http://euro-med.dk/?p=783







Frank Walter Steinmeier wird Kanzlerkanditat der SPD für Wahlen 2009.
Schon als Schüler wurde er Mitglied der Jungsozialisten.
Steinmeier war einer der engsten politischen Vertrauten Schröders.
Er schrieb grundlegende Strategiepapiere, darunter jenes vom
Dezember 2002, in dem die Reform des Renten- und
Gesundheitssystems der Bundesrepublik festgelegt wurde,
wirkte an der Agenda 2010 mit, gehörte dem Steuerungskreis
zur Umsetzung der Hartz-Reformen an und war an der
Vorziehung der Steuerreform 2003 beteiligt.
Am 22. November 2005 wurde Steinmeier als Bundesminister
des Auswärtigen in die von Bundeskanzlerin Angela Merkel
geführte Bundesregierung berufen.

Überdies war er in den sechs Jahren als Kanzleramtschef
und Koordinator der Geheimdienste .
http://de.wikipedia.org/wiki/Frank-Walter_Steinmeier
Gerhard Schröder's Adlatus Steinmeier zusammen mit Sigmar Gabriel,
Peer Steinbrück, die neue Achse gegen Kurt Beck. Frank Walter Steinmeier
ist auch gerne mit Frau Benito Ferrero-Waldner, Aussenkommissarin
der EU, unterwegs in islamischen Ländern zur Verteilung von Geldern
und um die Islamisierung Europas gemäss dem Zeitplan der EU voran
zu treiben.


Unvergessen auch Steinmeiers Auftritt mit dem türkischen Rapper
Muhabbet, dem Musterknaben unter Islamismus-Verdacht. Zwei
Filmemacher , Esther Schapira, Ressortleiterin Zeitgeschehen beim
Fernsehen des Hessischen Rundfunks und Autor Kamil Taylan erhoben
schwere Vorwürfe gegen Muhabbet. Er soll den Mord an dem
holländischen Regisseur Theo van Gogh verteidigt haben.
http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,517018,00.html


Die "Kultur" die Muhabbet singt, kann hier angehört werden.
http://www.youtube.com/watch?v=ohw8F7_PabM



Damit identifiziert sich der
"zukünftige Bundeskanzler Frank Walter Steinmeier".
Wahrhaftig, dass stellt sich der deutsche Bürger unter "Elite" vor.


Und zu diesem Text hat der Innenminister der Bundesrepublik
Deutschland, Frank Walter Steinmeier, getanzt und mitgesungen.
Das war sicher ein einmaliges künstlerisches Erlebnis oder das,
was Frank Walter Steinmeier dafür hält.

Deutschland
Vers 1:
Wir haben andere Sitten, ihr habt andere
Sitten,
kommt sehn wir uns in die Augen, sagen die Meinung,
zeigen das
wahre Gesicht,
ihr fragt euch wieso wir so sind,
wir fragen wieso Ihr so
seid,
komm, treffen wir uns endlich und reden völlig normal.
Bridge:
Komm runter, komm endlich klar
versteh mich und nimm mich wahr,
dein
Urteil ist nicht wahr,
Vergiss doch mal das Schwarze Haar.
Refrain:
Deutschland Warum verschließt du dich
Deutschland leg deine Karten auf
den Tisch
Deutschland Warum verschließt du dich
Deutschland leg deine
Karten auf den Tisch
Vers 2:
Denkst du ich werde mich ergeben,
denkst du ich halt nicht dagegen,
denkst du, dass ich still und
schweigend mich hier einfach auf deinen Boden leg.
Es geht nicht wir geben
nicht auf
Wir streiken wir gehen den weg hinauf
Ihr haltet uns alle
nicht auf
Ihr werdet sehn wir schaffen es auch
Bridge:
Komm runter,
komm endlich klar
versteh mich und nimm mich wahr,
dein Urteil ist nicht
wahr,
Vergiss doch mal das Schwarze Haar.
Refrain:
Deutschland Warum
verschließt du dich
Deutschland leg deine Karten auf den Tisch
Deutschland Warum verschließt du dich
Deutschland leg deine Karten auf
den Tisch
Vers 3:
Wir sind hier nicht Heim und dort nicht Zuhaus,
es
ist mir ein Rätsel, dabei leb ich beides, bin stolz auf beides, komm versteh es,
wie lang ist es her, was macht es so schwer
stetig hat sich ein hass
vermehrt,
ein Labyrinth aus richtig und verkehrt,
zu viele Völker, was
haben wir bemerkt
Nur Traditionen, die sich beißen,
Situationen, die
nicht beweisen,
nur weil wir ständig leise sind
heißt nicht wir sind
stumm und taub und blind
Bridge:
Komm runter, komm endlich klar
versteh mich und nimm mich wahr,
dein Urteil ist nicht wahr,
Vergiss
doch mal das Schwarze Haar.
Refrain:
Deutschland Warum verschließt du
dich
Deutschland leg deine Karten auf den Tisch
Deutschland Warum
verschließt du dich
Deutschland leg deine Karten auf den Tisch
C Part:
Manchmal frag ich mich wieso, manchmal weiß ich nicht wieso,
manchmal
hab ich Gedanken, Hoffnungen die alle schwanken,
wir bleiben jetzt und hier
stehen, wir haben soviel gesehen,
40 Jahre sind vorbei, es ist so viel
geschehen.
Ich zeig dir keine Gefühle,











Welche Autos fährt die deutsche ""Elite"":Der Widerstand gegen die Erhebung seitens der Staatsdiener war und ist groß.Die Erhebung sei auf großen Widerstand der Politiker gestoßen, erläutert der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch. Die juristisch auf die jeweiligen Umweltinformationsgesetze (UIG) des Bundes und der Länder gestützte Erhebung wurde von den Politikern mit allerlei Vor- und Einwänden boykottiert, so dass bis zum Ende Antworten zum Teil unvollständig blieben. 12 von 16 Länderregierungschefs verweigerten der DUH die Auskunft über ihre Dienstwagen ganz.
Ohne Mehrwertsteuer und ohne Mineralölsteuer kostete
1 Liter Superbenzin 0,55 Euro. ( 1,43 Euro Mitte April 2008)
Pro Liter beträgt die Mineralölsteuer 0,655 Euro.
Die Mehrwertsteuer 19 %.
0,55 Euro 1 Liter Super
0,65 5 Euro Mineralölsteuer = 1,205 plus 19 % = 1,434 pro Liter.
Einen besseren Goldesel kann sich der Staat nicht wünschen.
88,4 Cent kassiert der Staat von jedem Liter Superbenzin.

Der Sündenbock sind NICHT die Ölmultis.