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Dienstag, 26. März 2019

Bundespressekonferenz zu Venezuela: Das Auswärtige Amt verloren im eigenen Lügengeflecht


Deutschland
Bundespressekonferenz zu Venezuela: Das Auswärtige Amt verloren im eigenen Lügengeflecht
25.03.2019 • 21:38 Uhr 

Außenminister Maas erklärte am Sonntag, dass der Präsident Venezuelas "dem venezolanischen Volk jegliche Hilfe von außen verweigert". RT wies in der BPK darauf hin, dass diese Aussage nachweislich falsch ist. Die Reaktion des Außenamtssprechers spottet jeder Beschreibung.
In einem Interview mit der Springer-Zeitung Welt am 24. März erklärte der deutschen Außenminister wortwörtlich:
Maduro verweigert in einer dramatischen Notlage dem venezolanischen Volk jegliche Hilfe von außen. Das finde ich infam. Wir werden den Druck aufrechterhalten, damit die Hilfe endlich bei den Menschen ankommt.
Mehr zum Thema - Venezuela und die Medien-Mär von den nicht ins Land kommenden Hilfslieferungen

Diese Aussage ist nachweislich falsch. So schickten China, Kuba und die Panamerikanische Gesundheitsorganisation (PAHO) auf Ersuchen der venezolanischen Regierung 933 Tonnen humanitäre Hilfe ins Land. Die Hilfslieferungen des Roten Kreuzes und der Vereinten Nationen sowie die von Russland entsandten 300 Tonnen humanitäre Hilfe erreichten Venezuela ebenso problemlos. Als RT-Deutsch-Redakteur Florian Warweg vom Auswärtigen Amt wissen wollte, auf welcher Faktenlage der deutsche Außenminister zu seiner nicht belegten Aussage kommt, griff Außenamtssprecher Rainer Breul ganz tief in die rhetorische Mottenkiste:



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https://deutsch.rt.com/inland/86342-bundespressekonferenz-zu-venezuela-auswaertiges-amt-verstrickt-sich-im-luegengeflecht/ 


Lesen Sie bitte die Kommentare unter dem Artikel.
Sie dokumentieren ausführlich welche Beurteilung die Regierungssprecher bei deutschen Kommentatoren erfahren. 

Zum Thema bitte dieses Video ansehen:

Hands off Venezuela 

https://www.youtube.com/watch?v=lLZa7k61JXw

 

 

Mittwoch, 8. August 2018

Die große Säuberung beginnt im Internet.


In weniger als zwölf Stunden haben die Internet-Giganten alle Konten der dem Präsidenten Donald Trump favorablen Gruppe Infowars und des Journalisten Alex Jones gelöscht.
Diese Säuberung, die einer Anhörung der Kommission des Repräsentantenhauses für Gerechtigkeit über Internet-Zensur folgte, wurde von Apple, Facebook, Google, Spotify und YouTube koordiniert.
Alle Alex Jones Videos wurden aus dem Web entfernt.
Dieser Beschluss wurde im Namen der puritanischen Ideologie getroffen, die Jedermanns Verantwortung gegen die abweichende Rede behauptet. Der Beschluss widerspricht der amerikanischen Konzeption der totalen Redefreiheit, ausgedrückt durch den 1. Zusatzartikel zur Verfassung.
Private, mit der Demokratischen Partei verbundene Unternehmen haben gerade einem Gründerprinzip der Vereinigten Staaten ein Ende gesetzt, so wie wir es vor zwei Jahren vorausgesehen hatten:
„Werden sich die Vereinigten Staaten reformieren oder zerreißen?“, von Thierry Meyssan, Übersetzung Horst Frohlich, Voltaire Netzwerk, 26. Oktober 2016.
 http://www.voltairenet.org/article202330.html


 "......Private, mit der Demokratischen Partei verbundene Unternehmen haben gerade einem Gründerprinzip der Vereinigten Staaten ein Ende gesetzt....."


Freitag, 1. Juni 2018

Verfassungsklage gegen Regieren „nach Art einer Räuberbande“

1. Juni 2018

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“ – Der heilige Augustinus (354-430)
Es ist eine Klage gegen das selbstherrliche Handeln einer Bundesregierung, die in der Masseneinwanderungspraxis seit Jahren fortgesetzt Bundesrecht, europäisches Recht und das Grundgesetz bricht und die Bindung an die Legislative übergeht; eine Klage gegen ein demokratiefernes „Regime“, das schon jetzt nicht mehr rückgängig zu machende negative Folgen von einmaligem historischem Ausmaß herbeigeführt hat.
Dieser von der AfD-Fraktion am 12.4.2018 vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengte Verfassungsprozess wird daher, wie der Kölner Staats- und Europarechtslehrer Ulrich Vosgerau als Prozessbevollmächtigter am Ende seiner Klageschrift1 schreibt, „wie immer er auch ausgehen mag, Eingang in die Geschichtsbücher finden.“

Die Klageschrift soll hier wegen ihrer klaren Aufschlüsselung der faktischen und rechtlichen Probleme und ihrer großen Bedeutung in wesentlichen Punkten nachgezeichnet werden.
Masseneinwanderung seit 50 Jahren – ohne den Bundestag
Vosgerau weist anfangs darauf hin, dass bezüglich der Einwanderung von Ausländern im Grunde seit 50 Jahren ein gravierendes Demokratiedefizit besteht. Es hat seitdem eine ständige Einwanderung nach Deutschland stattgefunden, ohne dass dazu ein Einwanderungsgesetz der Legislative, der Volksvertretung, als gesetzliche Grundlage existierte – bis heute. Das ist von den jeweiligen Regierungen selbstherrlich so praktiziert worden. Seit den 1960er Jahren sind
„Millionen von Ausländern in die Bundesrepublik eingewandert, haben ihre Familien nachgeholt und bilden heute zum Teil – eine inzwischen wohl nicht mehr auflösbare Problematik, die insbesondere Türken, Kurden, und Araber diverser Nationalität und Herkunft betrifft – stabile Parallelgesellschaften in allen westdeutschen Großstädten.“
Die folgenreiche Anwerbung türkischer Staatsbürger als Arbeitsmigranten in den 1960er Jahren, die sich
„etwa zu gleichen Teilen aus Türken und aus Kurden zusammensetzen, also zwei ethnisch, kulturell und sprachlich ganz unterschiedlichen Völkern, die sich vielfach feindselig gegenüberstehen und ihre jahrhundertealten Konflikte bei der Übersiedlung in die Bundesrepublik mitbrachten, ging historisch im wesentlichen wohl darauf zurück, daß die Bunderepublik Deutschland als NATO-Partner der USA einen diplomatischen Preis für den NATO-Beitritt der Türkei im Jahre 1952 und die nachfolgende Stationierung US-amerikanischer Jupiter-Atomraketen dort zu erbringen hatte.“
Die zunächst vorgesehene Rückkehr der hier fachlich ausgebildeten Arbeiter in die Türkei unterblieb jedoch. Sie fanden das Leben in Deutschland besser als zu Hause, holten ihre Familien nach und verheirateten die erwachsenen Kinder und Enkel mit Partnern in der Heimat, die dann via Familienzusammenführung ebenfalls nach Deutschland kamen.
Mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Türkei vom 12.9.1963 und einem maßgebenden EuGH-Urteil wurden die türkischen und kurdischen Gastarbeiter schließlich als „Einwanderer“ rechtlich den Einheimischen weithin gleichgestellt. Sie wurden Mitbürger, ohne dass die deutsche Volksvertretung dies gesetzlich jemals entschieden hätte (S. 12).
Die laufende Einwanderung aus fremden Kulturkreisen hatte sich hier bereits zu verselbständigen  begonnen. Eine Überfremdung der westdeutschen Großstädte zeichnete sich immer mehr ab. Auch der 1973 von Willy Brandt verkündete „Anwerbestopp“ blieb praktisch folgenlos, da sich das stetige Ansteigen des türkischen und kurdischen Milieus allein schon aus der Verheiratung und der natürlichen Fortpflanzung in den Parallelgesellschaften ergab. Dies war keiner politischen Steuerung durch einfache Gesetze mehr zugänglich. Das Ausländerrecht und das Recht auf Einwanderung sind heute
„in so hohem Maße von den Grundrechten, den internationalen Menschenrechten sowie sonstigen internationalen Vereinbarungen überlagert …, daß es sich parlamentarischer Steuerung meist weitgehend entzieht, sobald ein Einwanderer auch nur die nationale Grenze überschritten hat.“ Denn damit fällt er in die völkerrechtliche Zuständigkeit des Aufnahmelandes, „das insofern mannigfaltigen rechtlichen Bindungen unterliegt, die ihm die Steuerungsfähigkeit rauben.“ (S. 13)

Asylrecht – Einfallstor für ungesteuerte Einwanderung

Seit den 1970er Jahren ist zum Familiennachzug der ursprünglichen Gastarbeiter als weiteres Einfallstor millionenfacher Einwanderung das Asylrecht des Grundgesetzes hinzugetreten, das in Art. 16a mit dem ersten Satz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ nach Interpretation des Bundesverfassungsgerichts jedem Einzelnen ein individuelles, subjektives, also einklagbares Recht gegenüber dem deutschen Staat verleiht. Dabei war es ausweislich der Materialien zur Entstehung des Grundgesetzes jedoch gar nicht als subjektives Recht gedacht, worauf der ursprünglich vorgesehene Nachsatz „im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts“ hinweist.
„Auch nachdem dieser Nachsatz aus systematischen Gründen wieder herausgestrichen worden war, hielt Carlo Schmid (SPD) fest: ´die Asylgewährung ist eine Frage der Generösität`. Dies spricht klar gegen die Vorstellung von einem subjektiven Recht, das von ´Generösität` gerade nicht abhängig wäre“, macht Ulrich Vosgerau kritisch aufmerksam (S.14).
Im Völkerrecht ist das Asylrecht stets nur das Recht des Zufluchtsstaates gegenüber dem Staat, aus dem der Verfolgte flieht. Das subjektiv verstandene einklagbare Asylrecht ist ein deutscher Sonderweg. Es gewährleistet
„jedem Menschen auf der Welt, der es irgendwie schaffte, legal oder illegal in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen und einen Asylantrag zu stellen, einen Anspruch auf Durchführung eines behördlichen Asylverfahrens mit anschließendem Rechtsschutzverfahren durch alle Instanzen plus Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.
Schon allein wegen der damit verbundenen Verfahrensdauer erwies sich die rechtlich eigentlich gebotene unverzügliche Abschiebung abgelehnter Asylbewerber im Regelfalle als unmöglich, die Asylverfahren endeten regelmäßig – trotz Anerkennungsquoten im niedrigen einstelligen Bereich – mit der Duldung des Asylbewerbers“ (S.15)
Hinzu kommt noch der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung oder -Ausweisung nach der Genfer Flüchtlings- und der UN-Antifolterkonvention, wenn dem Flüchtling sonst Freiheitsentzug, Folter oder Tod drohen. (Wikipedia)
„So wurde das Asylrecht des Grundgesetzes zu einem weiteren, dauernden Einfallstor der Zuwanderung, Deutschland wurde zu einem Einwanderungsland, das sich keinen einzigen Einwanderer selber aussucht“.
Schon 1992 z. B. beantragten 438.191 Menschen politisches Asyl in Deutschland.
„In der Folge dessen und in Reaktion auf den vielfachen Gebrauch des Asylrechts als Einwanderungstitel verständigten sich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP Ende 1992 auf den bis heute geltenden ´Asylkompromiss`.“
Er erhielt zwar das Asylrecht als subjektiv-klagbares Recht, schuf aber die starke Einschränkungsregelung des Abs. 2 von Art. 16a GG, dass sich auf ein Asylrecht nicht berufen kann, wer bereits aus einem „sicheren Drittstaat“ oder aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommt.
„Seither fand ein kontinuierlicher Rückgang der Asylbewerberzahlen statt, die bis auf 19.164 Asylbewerber im Jahr 2007 sanken; seit 2008 sind die Asylbewerberzahlen wieder angestiegen.“ (S. 16)
Die heutige Rechtslage
Die derzeitige bundesdeutsche Rechtslage wird eindeutig durch den genannten Art. 16a GG und die ihn ergänzenden Vorschriften des § 18 Asylgesetz bestimmt, wo es konkretisierend heißt:
(Abs. 2)  „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn 1. er aus einem sicheren Drittstaat einreist, 2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (…).
(Abs. 3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.“
Ein weiteres kaum beachtetes Einreisehindernis stellt § 3 des Aufenthaltsgesetzes auf, in dem es heißt:
„Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.“
Ausnahmen davon sind nicht generell, sondern nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Nun wird die bundesdeutsche Rechtslage mittlerweile von Bestimmungen der EU gewissermaßen überformt. Dies bedeutet, dass nationale Rechtsvorschriften, insoweit sie bestimmten Vorschriften des Europarechts widersprechen, nicht anzuwenden sind. Die wichtigste Überformung ist das seit 1999 europaweit geltende Schengen-Abkommen, wonach an EU-Binnengrenzen keine systematischen, sondern allenfalls stichprobenartige Grenzkontrollen durchgeführt werden dürfen.
Dies steht allerdings innerhalb des Europarechts wiederum in Widerspruch zur Dublin-III- Verordnung, die das deutsche Recht unterstützt und eine Zuständigkeit des EU-Ersteinreisestaates für das Asylverfahren vorschreibt.
„Nach nationalem Recht wie auch nach Dublin-III-Verordnung bestehen immer dann, wenn ein Asylbewerber über eine Landgrenze in die Bundesrepublik einreisen will, (da sie von lauter sicheren Drittstaaten umgeben ist) Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Staates gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylG, so daß der Asylbewerber in voller Übereinstimmung mit der Dublin-III-Verordnung an der Grenze zurückzuweisen wäre.“ (S. 19)
Nur wäre dies paradoxerweise nach dem Schengen-Kodex, der systematische Grenzkontrollen verbietet, gar nicht durchführbar. Was Dublin-III ermöglichen soll, wird also durch Schengen gerade verhindert.
Dieses bis heute unaufgelöste Paradoxon des Europarechts kann indessen derzeit auf sich beruhen bleiben, da seit dem 13.9. 2015 wegen des Flüchtlingsansturmes als Ausnahmeregelung die Grenzkontrollen in Deutschland offiziell wieder eingeführt worden sind.
„Seit diesem Tag wären also die nationalen Vorschriften über die Zurückweisung von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten ohnehin wieder vollumfänglich zur Anwendung zur bringen gewesen. Dies geschieht aber nicht. Stattdessen reisen trotz Grenzkontrollen monatlich mindestens etwa 15.000 Personen illegal nach Deutschland ein, um Asylanträge zu stellen; sie werden zu diesem Zweck von der Bundespolizei auch eingelassen und werden absehbarerweise früher oder später am Ende langwieriger Verwaltungs- und Gerichtsverfahren (einschließlich Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde) größtenteils wenigstens den Duldungsstatus in Deutschland erlangen.“ (S. 22)
Dabei muss man sich zum Verbot des Überschreitens von EU-Binnengrenzen durch Asylbewerber noch nicht einmal auf die Dublin-III-Verordnung berufen.
„Denn dieses Verbot folgt bereits unmittelbar aus dem Umstand, daß die Freizügigkeit im Rahmen des Schengen-Raumes von Anfang an nur für Bürger der EU-Staaten sowie für sonstige Personen gilt, die im Besitz eines Schengen-Visums sind.“
Wer als Nicht-EU-Bürger kein gültiges Reisedokument und Schengen-Visum hat, darf EU-Binnengrenzen nicht überschreiten und muss also zwingend zurückgewiesen werden,
„und dies  gilt unabhängig davon, ob oder wo er einen Asylantrag zu stellen gedenkt, und auch unabhängig vom Stichtag des 13. September 2015.“  
Denn dieses Verbot bestand unabhängig von der deutschen oder europäischen Asylregelung auch schon vorher und müsste seit der Wiedereinführung der Grenzkontrollen am 13. September 2015 auch lückenlos durchgesetzt werden.

Die Winkelzüge der Bundesregierung

Die Bundesregierung zeigte sich vom Ansturm der Flüchtlingsmassen im September 2015 völlig überrascht. Doch schon im Frühjahr und Frühsommer 2015 hatte der Präsident des Bundespolizei Dieter Romann mit einer selbstgebrannten DVD im Innenministerium, im Kanzleramt und bei SPD-Chef Sigmar Gabriel vorgesprochen. Er zeigte Bundespolizei-Aufnahmen von einer schier endlosen Menschenkolonne an der serbisch-mazedonischen Grenze.
„Romanns Botschaft: Es sind zu viele Flüchtlinge. Sie werden gezielt zu uns geschickt. Wir müssen sie an der Grenze abweisen.“ (S. 27)
Doch er stieß offensichtlich auf taube Ohren.
Nachdem bis Herbst 2015 bereits hunderttausende illegaler Einwanderer mit behördlicher Duldung in die BRD eingedrungen waren, erwartete die Öffentlichkeit, dass mit der durch Innenminister de Maizière am 13.9.2015 verkündeten Wiedereinführung der Grenzkontrollen dem Einströmen ein Riegel vorgeschoben werde. Doch die Ströme schwollen im Gegenteil noch stärker an. Eine Grenzschließung und systematische Kontrollen fanden nicht statt.
Allein 2015 strömten weit über 1 Millionen Menschen ins Land, zu 80 % junge Männer von 15 bis 30 Jahren, die zumeist ihre Handys sicher verwahrt, ihre Pässe aber „verloren“ hatten. Die Lage entspannte sich erst, als auf österreichische Initiative hin – und gegen den starken Widerstand der Bundesregierung – am 9. März 2016 die Balkanroute gesperrt wurde, da Mazedonien an seiner Grenze keine Flüchtlinge mehr passieren ließ.
Ohne vom Bundestag zur Aussetzung der geltenden Bundesgesetze ermächtigt worden zu sein, wartete die Bundesregierung angeblich auf gesamteuropäische Lösungen.
„Die Bundesregierung hat sich in den Jahren seit 2015 zu keinem Zeitpunkt öffentlich in halbwegs eindeutiger Form zu einer rechtlichen Erklärung darüber verstanden, welche Rechtsnorm oder welche genaue rechtliche Erwägung sie seither veranlaßt, sich über den klaren Wortlaut des Grundgesetzes, des Asylgesetzes, des Aufenthalts- und des Paßgesetzes sowie der Dublin-III-Verordnung und des Schengen-Kodex hinwegzusetzen.
Die rechtlichen Äußerungen der Bundesregierung blieben meist mehr als vage. … (Es) zeigte sich, daß die Regierung im Laufe der Zeit abwechselnde juristische Narrative zu streuen suchte. Dieser laufende Narrativwechsel indiziert schon, daß die Regierung …  mitnichten anfänglich geglaubt hat oder immer noch glaubt, durch zwingende Rechtsvorschriften des Unionsrechts zum permanenten Verfassungsbruch gehalten zu sein.
Vielmehr verfolgt die Bundesregierung aus völlig unklaren, nie plausibel kommunizierten Gründen eine rein politische, allerdings offensichtlich rechts- und verfassungswidrige Entscheidung, zu deren Rechtfertigung und Plausibilisierung sie sich erst ex post (nachher) juristische Narrative ausgedacht hat, die seither mehrfach ausgewechselt worden sind. Konstant ist immer nur das Ergebnis.“ (S. 38)
Bis Anfang 2016 wurde wesentlich von Bundeskanzlerin Merkel die Meinung verbreitet, dass das Grundgesetz selbst unmittelbar den Einlass beliebig vieler Asylanten, ohne Obergrenze, zwingend vorschreibe – eine offensichtliche Unrichtigkeit.
Am 30.1.2016 behauptete Justizminister Heiko Maas in der FAZ, die millionenfache Einwanderung sei durch die Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt, der eine Ausnahme-Zuständigkeit aus humanitären Gründen oder in Härtefällen ermögliche. Zunächst schränkte er die Geltung auf die kurze Zeit bis November 2015 ein, im März 2016 sprach er von unbefristeter Dauer – offensichtliche Unrichtigkeiten. (Vgl. dazu hier.)
Das Wichtige an dem Begründungswechsel durch Justizminister Maas war das damit verbundene Eingeständnis,
„daß es natürlich niemals eine rechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik zur massenhaften Aufnahme unbekannter junger Männer aus sicheren Drittstaaten gegeben hat, wie man es zuvor der politischen Öffentlichkeit ein halbes Jahr lang hatte suggerieren wollen, sondern daß die ganze Aktion eine rein politische Entscheidung der Bundeskanzlerin gewesen war.“ (S. 40)
Schließlich musste doch wieder die Theorie eines Rechtszwanges her, die allein von der politischen Verantwortung entlasten konnte. Sie glaubte Bundesinnenminister de Maizière in dem Wortlaut des Art. 3 der Dublin-III-VO gefunden zu haben, wonach die BRD angeblich verpflichtet sei,
„jeden Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat trotz ihrer völlig offensichtlichen Unzuständigkeit gleichwohl einzulassen, um erstmal zu prüfen, welcher andere Mitgliedsstaat denn für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte.“ (S. 41)
– Eine offensichtliche Absurdität, denn diese Prüfung obliegt natürlich den sicheren Drittstaaten, in denen sie vorher gewesen sind.
Die letzte Rechtsauffassung der Bundesregierung geht aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 5. März 2018 hervor. Danach beruft sie sich jetzt ausschließlich auf § 18 Abs. 4 Nr. 2 des Asylgesetzes, wonach die Einreise nicht verweigert werden darf, wenn „das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat“. Eine solche Anordnung ist aber nicht schriftlich erfolgt. Es gibt daher auch keine öffentliche schriftliche Begründung dafür.
Die Regierung hat auch nie erklärt, aufgrund welcher Rechtsnorm sie die Pass- und Visumspflicht des § 3 Aufenthaltsgesetz außer Kraft gesetzt hat. Von einem solchen Dispens ist in § 18 Abs. 4 AsylG jedenfalls nirgends die Rede.
Nun ist der Zeitpunkt dieser bedingungslosen Grenzöffnungs-Anordnung des Innenministers hoch interessant, der Ulrich Vosgerau bei Abfassung der Klageschrift offenbar noch nicht bekannt war. Am selben Tag nämlich, dem 13.9.2015, an dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière die „vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen“ verkündete, um „den Zustrom nach Deutschland zu begrenzen“, und zur Beruhigung des Volkes medial groß verbreiten ließ2, erließ er an den Präsidenten der Bundespolizei Dieter Romann telefonisch die Anordnung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG,
„dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen“,
also Art. 16a GG, § 18 Asylgesetz und § 3 Ausländergesetz (Passpflicht) nicht beachtet werden sollen. Ein ungeheurer Vorgang.
Diese mündliche Anordnung des Innenministers wurde erst durch eine schriftliche Auskunft des Ministeriums an den Schriftsteller Dr. Haubold bestätigt, die dieser in einem Offenen Brief an den neuen Bundesinnenminister Horst Seehofer am 27.2.2018 veröffentlichte. Sie sei „zeitlich nicht befristet“. Obwohl sie nur für Einzelfälle und allenfalls nur für eine kurzfristige Ausnahmesituation zulässig sein kann. (Vgl. dazu hier.)

Die Begründung der Klage

Die fortdauernde Grenzöffnung für Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten durch die Bundesregierung ist objektiv rechts- und verfassungswidrig. Und der Deutsche Bundestag wird dadurch in seinen legislativen Rechten, an die die Exekutive gebunden ist, unmittelbar verletzt.
Wesentliche Punkte:
I.  Rechts- und Verfassungswidrigkeit der Grenzöffnung
1. „Die Einlaßpolitik der Bundesregierung bewirkt, daß es heute faktisch – und völlig entgegen der Rechts- und Verfassungslage – ein Recht auf Einwanderung in die BRD gibt, wobei das einzige Kriterium, das die Einwanderer zu erfüllen haben, die Illegalität ihrer Einreise (!) ist. …
Vor dem 13. September 2015 konnte dieser Zustrom rechtlich und faktisch nur schwer kontrolliert oder gar aufgehalten werden, da bis zu diesem Tag in Gemäßheit des …  Schengener Grenzkodex keine systematischen, sondern allenfalls stichprobenartige Grenzkontrollen … durchgeführt wurden. …
Bereits seit dem 13. September 2015 (der Wiedereinführung der Grenzkontrollen) ist …  von Rechts wegen jeder Asylbewerber ausnahmslos an der Grenze zurückzuweisen bzw. … zurückzuschieben, schon weil er nicht über einen gültigen Paß und ein gültiges Schengen-Visum verfügt, die ihn überhaupt erst zum Überschreiten von EU-Binnengrenzen berechtigen würden.“ (S. 64, 65)
„Ist er aber doch im Besitz echter Reisedokumente sowie eines gültigen Schengen-Visums“, muss er darüber hinaus nachweisen, daß er „über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat“ verfügt (so die zusätzliche, unionsrechtliche Voraussetzung für den Grenzübertritt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c Schengener Grenzkodex).“ Erfüllt er auch diese Voraussetzung, „so ist er …  gleichwohl zurückzuweisen, weil schon aufgrund seiner Anreise auf dem Landweg jedenfalls „Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein anderer Staat aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylG) und weiterhin schon aufgrund seiner Anreise auf dem Landweg eindeutig feststeht, daß er aus einem sicheren Drittstaat einreisen will bzw. eingereist ist (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG).“
2. Selbst wenn eine Ministererlaubnis nach § 18 Abs. 4 Satz 2 zulässig wäre – was U. Vosgerau aus formallogischen Gründen bestreitet, die auszuführen hier zu weit führen würde (S. 70) – erfüllt die Anordnung vom 13.9.2015 nicht die erforderlichen rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Sie ist nur mündlich erteilt und niemals schriftlich gefasst und nachprüfbar gemacht, mithin auch niemals ordnungsgemäß bekannt gemacht worden; „nicht nur die politische Öffentlichkeit, sondern auch die Mitglieder des Deutschen Bundestags(!) rätselten seit Sommer 2015 über den möglichen Inhalt und die denkbare Begründung einer so offensichtlich rechts- und verfassungswidrigen Weisung. Die Wiedereinführung von nichtschriftlichen, nicht-öffentlichen „Geheimerlassen“, über deren genauen Inhalt sogar der Deutsche Bundestag (!) keine Auskünfte erhält, ist bereits per se eine offensichtliche Verletzung der organschaftlichen Rechte des Deutschen Bundestages.“ (S. 71, 72)
Davon abgesehen, käme eine solche Ministererlaubnis „schon aufgrund ihres Ausnahmecharakters nur im Hinblick auf begründete Einzelfälle in Betracht.“
„Weiterhin legitimiert eine solche Ministererlaubnis … nur die Einlassung eines Asylbewerbers ins Bundesgebiet etwa aus humanitären Gründen, jedoch wegen der übergeordneten Verfassungsentscheidung aus Art. 16a Abs. 2 GG nicht auch die Eröffnung eines Asylverfahrens.“

3. „Die Duldung der …  millionenfachen Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten kann auch nicht durch die Ausübung des „Selbsteintrittsrechts“ gemäß Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt werden. Es ist – entgegen der so suggestiven wie unkundigen Berichterstattung in etlichen Presse- und Medienorganen im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld der letzten Bundestagswahl – denn auch nicht richtig, daß der EuGH in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2017 (C-646/16) die Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung unter Verweis auf das Selbsteintrittsrecht der Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt habe.“
Es ist rechtlich zweifelhaft, „ob die BRD das Selbsteintrittsrecht überhaupt ausüben kann.“ Es ist zu bedenken, „daß die BRD durch die verfassungsrechtliche Grundentscheidung aus Art. 16a Abs. 2 GG eine mögliche Ausübung des unionsrechtlichen Selbsteintrittsrechts bereits verfassungsrechtlich ausgeschlossen hat. Die freiwillige Übernahme fremder Asylverfahren mag unionsrechtlich unter Umständen erlaubt sein, ist aber in Deutschland verfassungsrechtlich nicht statthaft. …
Unabhängig davon bezieht sich das unionsrechtliche Selbsteintrittsrecht jedoch jedenfalls immer nur auf ausnahmehafte Einzelfälle, in denen die Identität sowie die Lebens- und Fluchtgeschichte eines Asylbewerbers zweifelsfrei geklärt sind. … Keinesfalls aber gibt es ein „General-Selbsteintrittsrecht“; die Exekutive kann schon aus rechtsstaatlichen Gründen niemals ein Selbsteintrittsrecht zugunsten bereits zahlenmäßig unbekannter, unidentifizierter und häufig mangels Reisedokumenten auch nicht zu identifizierender Menschenmengen unklarer Herkunft aussprechen.“ (S. 75)
4. „Eine Befugnis zur Gestattung der massenhaften und täglichen Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten folgt auch nicht aus den Verpflichtungen der BRD aus der Genfer Flüchtlingskonvention (vergl. nur § 3 AsylG). Die GFK regelt die Rechtsstellung von anerkannten Flüchtlingen, gewährt aber niemandem ein Recht auf Einreise gerade nach Deutschland aus sicheren Drittstaaten und entgegen sonstiger rechtlicher Bestimmungen.“ (S. 78)
 5. „Selbst wenn … das geltende Asylrecht der EU die Bundesrepublik alternativlos und abwägungsfrei dazu zwingen würde, Personen, die in Deutschland Asylanträge stellen möchten, über die Grenzen trotz Grenzkontrollen jederzeit einzulassen, … so dürfte die Bundesregierung dieses Europarecht im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht zur Anwendung bringen. Es würde nämlich offensichtlich den aus Art. 79 Abs. 3 GG folgenden und mithin im Range dem gesamten Unionsrecht vorgehenden Verfassungsprinzipien der Eigenstaatlichkeit und der Verfassungsidentität der BRD widersprechen.
Nach der Lissabon-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet die Anwendung des Europarechts seine Grenze in der hierbei jedenfalls zu wahrenden Eigenstaatlichkeit der BRD.“ Nach geltendem Verfassungsrecht „darf Deutschland nicht zu einem bloßen Bundesland oder gar zu einer Verwaltungsprovinz eines gesamteuropäischen De-facto-Großstaates werden. Zur eigenen Staatlichkeit gehört aber jedenfalls die effektive Kontrolle über den Zugang über Grenzen. … Zumal die Kontrolle des Zugangs zum Staat über die Grenzen heute faktisch mit der Kontrolle der Bevölkerungszusammensetzung in eins fällt.“ (S. 81, 82)
II. Verletzung der Rechte des Bundestages
„Indem die Bundesregierung sich also seit geraumer Zeit als „faktischer Einwanderungs-Gesetzgeber“ geriert und eine gesetzlose Einwanderungspolitik ins Werk setzt, begeht sie einen in der bisherigen politischen Geschichte der Bundesrepublik eigentlich beispiellosen Übergriff auf die verfassungsmäßigen Rechte der Legislative, also des Deutschen Bundestages (unter Beteiligung auch des Bundesrates).
Diese Verletzung des Parlamentsvorbehalts und der Kompetenzen des Deutschen Bundestages (als Verfassungsorgan) zur Gesetzgebung im Bund und in Bezug auf Fragen der Einwanderung (Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG) ist zugleich eine Verletzung des grundgesetzlichen Gewaltenteilungsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). …
Die Entscheidung, ob und wie Staatsgrenzen geschützt werden, …  ist per se so wichtig, daß sie nur vom Parlament selber getroffen werden kann. Die Frage nach dem Schutz der Staatsgrenzen gehört per definitionem zu den wesentlichen Staatsfundamentalentscheidungen, denn:
„Ein Staat, der seine Grenzen nicht mehr kontrolliert, wird bald gar nichts mehr kontrollieren“. (S. 85 f.)
1. Die Rechts- und Verfassungsordnung, insbesondere auch gerade die Realverfassung eines Staates … kann nur legitim genannt werden, wenn sie Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts gerade des Staatsvolkes ist. Eine der wichtigsten Funktionen des heutigen Staates ist die Steuerung und Komposition der Bevölkerungszusammensetzung, die Abwehr untunlicher Zuwanderung und die aktive Wahrnehmung der Verantwortung für Risiken und Chancen von Zuwanderung. … Nach dem Grundgesetz hat dies selbstverständlich gesetzesförmig zu erfolgen und in Verantwortung des Parlaments.“
 2. „Ein strenger Parlamentsvorbehalt ergäbe sich auch allein schon aus deren finanziellen Implikationen. 1,5 illegale Einwanderer, zu denen jährlich nun derzeit knapp 200.000 weitere dazukommen, und unter denen sich praktisch niemand findet, der – schon allein aus Gründen des Spracherwerbs – ohne weiteres ins deutsche Arbeitsleben integriert werden könnte, werden den deutschen Steuerzahler in den nächsten Jahrzehnten Abermilliarden kosten – ohne daß der Deutsche Bundestag jemals mit diesen Kosten befaßt worden wäre, bevor ihre Entstehung infolge des Regierungshandelns unausweichlich wurde.“ (S. 88)
3. „Weiter hat eine staatliche Entscheidung dann als „wesentlich“ im Sinne eines gesetzesbezogenen Parlamentsvorbehalts zu gelten, wenn sie mit besonders langfristigen Auswirkungen verbunden ist. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Außengrenzen einfach für Einwanderer zu öffnen, die dann nicht weiter irgendwie ausgewählt werden, sondern alle willkommen sind, ist vermutlich die am langfristigsten wirkende Entscheidung, die überhaupt je eine Bundesregierung getroffen hat. Allein die finanziellen Folgen werden den Staat auf viele Jahrzehnte hinaus belasten. Noch entscheidender ist jedoch die langfristig wirkende, irreversible (nicht rückgängig zu machende) Abänderung der Bevölkerungszusammensetzung. … Irreversibilität ist aber eben zugleich die „absolute Langfristigeit“; schon allein deshalb hätte der Deutsche Bundestag entscheiden müssen.“
4. „Der planlose, ohne jedes Auswahlverfahren durchgeführte Einlaß vorwiegend von jungen Männern hat seit Ende 2015 zu einer erheblichen Zunahme von Straftaten geführt. … Menschen, die in Deutschland zum Opfer der durch irreguläre Einwanderer begangenen Straftaten wurden, haben einen privaten Grundrechtseingriff erlitten. … Der Staat wiederum hat aufgrund der grundrechtlichen Schutzpflichten die Pflicht, den Bürger vor diesen Eingriffen oder Übergriffen zu schützen. Die Summe dieser Schutzpflichten oder auch Schutzrechte kann man zusammenfassend ohne weiteres als das „Grundrecht auf Sicherheit“ bezeichnen, und es darf angesichts des …. Staatszwecks, nämlich der Gewährleistung von äußerer wie innerer Sicherheit, als das erste und wichtigste Grundrecht bezeichnet werden.
Dabei kann die Konkretisierung der Grundrechte und Schutzpflichten – also die Beantwortung der Frage, welche Gefahren der Bürger noch hinzunehmen hat, welche nicht, und zu welchem Preis Gefahren jeweils zu vermindern sind – immer nur dem Parlament überlassen bleiben.“ (S. 90)
5. „Gegen eine Verletzung der Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik und der Verfassungsidentität des Grundgesetzes stünde ohnehin jedem Bürger die Verfassungsbeschwerde zu, da er dann in seinem grundrechtsgleichen Recht auf Teilhabe an einer Verfassungsneuschaffung verletzt wäre (Art. 38, 146 GG), das ihm wiederum als Emanation (Ausfluss) des grundlegenden völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts zusteht.“ (S. 92)

Räuberbande

Es handelt sich um ein Organstreitverfahren, das die AfD-Fraktion als Teil des Bundestages gegen die Bundesregierung führt, um vom Bundesverfassungsgericht deren fortgesetztes rechts- und verfassungswidriges Handeln in der andauernden Massenimmigration feststellen zu lassen.
Die Klage wendet sich primär gegen das aktuelle fortgesetzte Handeln der Regierung, von dem die AfD Fraktion seit dem 24. Oktober 2017, dem Tag des erstmaligen Zusammentritts des derzeitigen 19. Deutschen Bundestages, und damit dem Beginn ihrer eigenen Existenz, Kenntnis hat. Binnen sechs Monaten nach Bekanntwerden der beanstandeten Maßnahmen muss nach § 64 BVerfGG die Klage erhoben werden. Mit der Einreichung der Klage am 12.4.2018 ist die Frist gewahrt.
Doch die Klägerin dehnt ihre Klage auch auf das vorangegangene Handeln der Bundesregierung seit Herbst 2015 aus, das mit dem jetzigen Handeln eine Einheit bildet. Sie existierte als Fraktion des Bundestages zwar da noch nicht. Der Bundestag bildet als staatliches Organ unabhängig von seiner jeweiligen personellen Zusammensetzung aber eine Organkontinuität, so dass auch die jetzige AfD-Fraktion für den Bundestag klagen kann. Auch dafür gilt, dass sie von diesen Vorgängen als Fraktion erst seit dem 24.10.2017 Kenntnis haben kann.
Falls dies vom Gericht nicht anerkannt würde, macht der Prozessbevollmächtigte außerdem geltend:
„Vorliegend hat die Bundesregierung im September 2015 durch eine rein mündliche, niemals verschriftlichte, niemals öffentlich kommunizierte, niemals rechtlich begründete Geheimweisung an die Bundespolizei, deren genauer Wortlaut und Inhalt bis heute selbst dem Deutschen Bundestag unbekannt geblieben ist, obwohl sie weiterhin fortgilt und an den Grenzen angewendet wird, aufgegeben, geltende Bundesgesetze wie § 18 AsylG und § 15 AufenthaltsG einfach nicht mehr anzuwenden.
Von daher ist es rechtlich zweifelhaft, ob überhaupt irgendein zur Organklage berechtigter Akteur des Verfassungslebens, selbst von der Klägerin einmal abgesehen, bislang in gehöriger Weise von der Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung „Kenntnis nehmen“ konnte. …
Informelles, heimliches, konspiratives, rein mündliches und rechtsfreies Regierungshandeln entgegen allen anerkannten Grundsätzen einer ordentlichen Verwaltung darf daher nicht durch schnelle Verfristung (Fristablauf) für unangreifbar erklärt werden. Dadurch würden nämlich – auch mit Wirkung für die Zukunft – ordentliche Verfassungsakteure bestraft, die z.B. zwecks Vorbereitung der verfassungsrechtlichen Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht redlich auf den amtlichen Schriftsatz mit der rechtlichen Begründung warten, den noch zu erstellen die Regierung vielleicht gar nicht mehr vorhat. Daher bezieht sich die Frist aus § 64 Abs. 3 BVerfGG von vornherein immer nur auf die gehörige Kenntnisnahme von jedenfalls „phänomenologisch“, also wenigstens auf den ersten Blick ordentlichem Regierungshandeln. Wer hingegen Deutschland nach Art einer Räuberbande regiert – auch diese vermeidet schriftliche Beweismittel, die eine Rekonstruktion ihrer Absichten erlauben würden – kann sich später nicht auf die verfassungsprozessuale Verfristung (Fristablauf) entsprechender (geheimer) Handlungen berufen, denn diese meint die Vorschrift aus § 63 Abs. 3 BVerfGG von vornherein nicht.“ (S. 61, 62)
————————————————–
1   AfD-Organklage 12.4.2018
2   zeit.de 13.9.15

Gefunden bei:
 http://brd-schwindel.ru/verfassungsklage-gegen-regieren-nach-art-einer-raeuberbande/

Samstag, 12. Mai 2018

Aussenminister der BRD schwerst krank?

So wie dieser arme Mann, Heiko Maas,  in Moskau bei der Pressekonferenz einschnauft, leidet er an einer schweren obstruktiven Ventilationsstörung und sollte sich dringend in fachärztliche Behandlung begeben.





Während früherer Reden von Heiko Maas im Saarland ist es wohl niemanden aufgefallen, vielleicht waren die Belastungen durch Feinstäube aus dem Auto-und Flugzeugverkehr geringer. Weiß man doch, dass die Aktionen des "Geo-Engineering" über Berlin beständig zunehmen und nicht gerade gesundheitsförderlich sind.



Aus"dicker Luft" in Berlin  resultieren nicht nur kranke Politiker.

Dienstag, 9. Januar 2018

Die ganz alltäglichen Widerlichkeiten von ausländischen Vergewaltigern, Deutschen Justizministern, "Rassisten" und einer afro-amerikanischen Talkshow-Queen.

HIV-positiver 29-Jähriger soll 82-Jährige brutal vergewaltigt haben

Aktualisiert am 09. Januar 2018

Ein 29-Jähriger steht in Hamburg vor Gericht, weil er eine 82-Jährige vergewaltigt haben soll - wohl wissend, dass er HIV-positiv ist.
Weil er trotz HIV-Infektion eine 82-Jährige mehrfach vergewaltigt haben soll, muss sich ein 29-Jähriger vor dem Landgericht Hamburg verantworten.
Der Angeklagte soll laut Anklage am 8. Juli über den Balkon in die Wohnung der 82-Jährigen eingedrungen sein und sie dort überfallen haben.
Die Frau habe noch vergeblich versucht, die Balkontür zuzudrücken, sagte der Staatsanwalt am Dienstag.
Der 29-Jährige habe die Frau jedoch zu Boden gestoßen und ihr den Mund zugehalten. Dann habe der aus Mazedonien stammende Angeklagte sie fünfmal vergewaltigt und es ein weiteres Mal versucht.

Was erwartet diese Ausgeburt in einer Gerichtsverhandlung vor einem Gericht in dieser BRD?
Dem Land, in dem Frau Merkel und ihre Freunde gut und gerne leben??

Eigener Tweet verschwunden. Lösch-Gesetz wird für Maas zum Bumerang

08.01.2018, 17:12 Uhr |
Er drückte das Gesetz gegen viele Widerstände durch und wurde nun offenbar selbst dessen Opfer: Bundesjustizminister Heiko Maas ist einem Medienbericht zufolge zum Ziel des von ihm forcierten Netz­werkdurch­set­zungs­ge­setzes – kurz NetzDG – geworden.
Ein viel kritisierter Tweet von Bundesjustizminister Heiko Maas ist offenbar von Twitter gelöscht worden. Wie Bild.de berichtet, war die Kurzmeldung aus dem November 2010 seit Samstag nicht mehr abrufbar. Der SPD-Politiker hatte in dem Tweet den früheren Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin einen Idioten genannt.
Wortwörtlich heißt es darin: „Beim Be­such der is­la­mi­schen Ge­mein­de Saar­brücken ist mir ge­ra­de wie­der klar ge­wor­den was für ein Idiot Sa­ra­zin ist.“ Bild.de schreibt, meh­re­re Twit­ter-Nut­zer hät­ten an­ge­kün­digt, den Jus­tiz­mi­nis­ter im Rah­men sei­nes Netz­werk­durch­set­zungs­ge­set­zes (Netz­DG) wegen „Be­lei­di­gung“ und „Ha­te­speech“ zu mel­den. Dar­auf­hin habe Twit­ter den Bei­trag offenbar vor­sichts­hal­ber von der Seite genommen, um eine mögliche Straf­zah­lung zu vermeiden.


 Auf Sarrazin, SPD, scheint sich nicht nur der kleine, zarte Heiko Maas, SPD,  eingeschossen zu haben, auch dieser  türkische Deutsche, Deniz Yücel, der in türkischem Knast sitzt und den der geschäftsführende Aussenminister, Sigmar Gabriel, SPD, als "deutschen Patrioten" bezeichnet,obwohl Yücel über seinen Parteigenossen, Sarrazin schrieb: " den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.“
Hören Sie hier, wie theatralisch Sigmar Gabriel, SPD, den Herrn Yücel als "Patrioten mit türkischen Wurzeln" bezeichnet

Dieser gegen Deutsche hetzende Türke mit türkischem und deutschen Pass freut sich offensichtlich :  
"Die Einwanderer, die jahrelang die Geburtenziffern künstlich hochgehalten haben, verweigern sich nicht länger der Integration und leisten ihren (freilich noch steigerungsfähigen) Beitrag zum Deutschensterben“.
Und:

„Der baldige Abgang der Deutschen aber ist Völkersterben von seiner schönsten Seite. Eine Nation, deren größter Beitrag zur Zivilisationsgeschichte der Menschheit darin besteht, dem absolut Bösen Namen und Gesicht verliehen und, wie Wolfgang Pohrt einmal schrieb, den Krieg zum Sachwalter und Vollstrecker der Menschlichkeit gemacht zu haben; eine Nation, die seit jeher mit grenzenlosem Selbstmitleid, penetranter Besserwisserei und ewiger schlechter Laune auffällt; eine Nation, die Dutzende Ausdrücke für das Wort ‚meckern‘ kennt, für alles Erotische sich aber anderer Leute Wörter borgen muss, weil die eigene Sprache nur verklemmtes, grobes oder klinisches Vokabular zu bieten hat, diese freudlose Nation also kann gerne dahinscheiden.“
In diesen widerlichen verbalen Attacken gegen die Deutschen sieht der Justizminister, Heiko Maas, SPD,  keinen Rassismus gegen Deutsche.


"Es hört nie auf..."   H&M macht Promis weltweit fassungslos

09.01.2018, 16:39 Uhr |
Rassismusvorwürfe gegen H&M: Wegen eines kontroversen Werbefotos wird die Bekleidungskette derzeit mit Kritik überschüttet. Auch Promis zeigen sich entsetzt. Nach einem umstrittenen Werbefoto bekommt die schwedische Modekette H&M viel Gegenwind – auch von prominenter Seite. "Ich war diesen Morgen geschockt und beschämt von diesem Foto. Ich bin zutiefst beleidigt und werde nicht mehr mit H&M zusammenarbeiten", schrieb der kanadische R&B-Sänger The Weeknd auf Twitter. Der 27-jährige Musiker mit äthiopischen Wurzeln hatte bei H&M seine eigenen Kollektionen herausgebracht und für das Modehaus gemodelt. 

Die Modemacher der besagten Firma haben ein Shirt mit einem selten dämlichen Aufdruck auf den Markt gebracht, das nun "weltweit" fassungslos macht. Nicht Mord und Totschlag,  Vergewaltigungen junger Mädchen und selbst die von Greisinnen, ausufernde Kriminalität aufgrund von Masseneinwanderung macht weltweit fassungslos, nein, der dämliche Aufdruck auf einem Shirt, weil das Modell zufällig ein Afrikaner ist.





Gerüchte um Talkshow-Queen. Jagt Oprah Winfrey Trump aus dem Amt?

09.01.2018, 14:20 Uhr
Begeistert wurde Oprah Winfrey von Fans und anderen Stars für ihre Rede bei den Golden Globes gefeiert. Manche wollen sie gar im Weißen Haus sehen. Folgt auf Trump der nächste TV-Star im Weißen Haus?
Millionen kennen ihr Gesicht und das nötige Kleingeld hat sie auch. Aber reicht Moderatorin Oprah Winfrey das, um eine Kandidatur als US-Präsidentin zu starten? Gute Karten hätte sie. Und trotzdem könnte alles nur Gerede sein – nicht zuletzt wegen ihrer Einschaltquoten.



Na dann, die Dame hat ziemlich genaue Vorstellungen, was mit "Rassisten" zu geschehen hat.
Hören Sie sich das ruhig einmal an.


Und diese Schönheit, so freuen sich die Linken, soll den gegenwärtigen Präsidenten der USA
aus dem Amt jagen? 


Montag, 1. Januar 2018

2 Klicks um das Facebook Konto komplett löschen...

Hier der Link um sein Konto bei Facebook zu „löschen“ und nicht nur zu deaktivieren. Bei einer Deaktivierung bleiben komplett alle Daten weiterhin dort bei FB abrufbar!

https://www.facebook.com/help/delete_account

Wer es wirklich ernst meint, der sollte meinem Beispiel folgen. Und man kann dann zusehen wie die Aktien von Facebook abrauschen. Das wäre doch auch mal ein Spaß! Zeigen wir diesen Idioten, was sie uns mal können!





Zum Thema:

Maas-Gesetz ab heute in Kraft: Twitter sperrt Beatrix von Storch 

https://philosophia-perennis.com/2018/01/01/storch-twitter/


Freitag, 29. Dezember 2017

Die Bankrotterklärung der BRD.

NRW-Innenminister rät Frauen "Geht an Silvester nicht allein, sondern in Gruppen"


Festzuhalten ist in erster Linie, dass es das Problem der Sicherheit ohne Frau Merkels Masseneinwanderung meist Illegaler nicht geben würde.

Die BRD ist nicht imstande, Frauen und Mädchen zu schützen. Unschwer daraus zu erkennen, dass täglich Frauen und Mädchen mit dem Messer bedroht und auch zu Tode gestochen werden.

Da über diese Verbrechen nur Unzulängliches verschleiernd berichtet wird, gibt es immer noch Frauen und Mädchen, die sich der Gefahr nicht bewusst sind.
Aufklärung kann von Anhängern der "Willkommenskultur" nicht erwartet werden. In diesen Kreisen ist man bereit, eher die eigenen Kinder zu opfern, als auf Gefahren hinzuweisen.

Frauen und Mädchen, feiert, wenn ihr unbedingt das müsst, was ihr unter "feiern" versteht,
in einem privaten Umfeld und sorgt dafür, dass die die eingeladen sind, auch in privatem Umfeld übernachten können.

"Öffentliche" Feiern sollten die jenigen meiden, die keine unliebsamen Begegnungen brauchen.

Wem seine physische und psychische Unversehrtheit wichtig ist, der verzichtet ohnehin auf primitive "Onenightstands", mit wem auch immer.

Also bitte, Gehirn einschalten!




Mittwoch, 30. August 2017

Wahlplakate -wie sich die Sprüche gleichen....

https://brd-schwindel.org/merkel-ohne-worte/

Es wird immer besser.

Fundstück aus dem Internet





So logen sie schon früher
Fundstück aus dem Internet


Fundstück aus dem Internet
Fundstück aus dem Internet
Fundstück aus dem Internet
 
Fundstück aus dem Internet


Fundstück aus dem Internet 
Ehepaar Sauer Merkel
Man sagt, das Netz vergißt nichts.
Na dann, Herr Maaasss, walten Sie Ihres Amtes!

Sind doch alles wirkliche Sympathieträger  für die BRD.



Freitag, 26. Mai 2017

Heiko Maas 50, SPD, schreibt auch Bücher.......

Ja, der kleine Mann scheint mehr zu können.....als was??

Lesen Sie hier eine Rezension:

Kundenrezension

1.014 von 1.117 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
5.0 von 5 Sternen Heiko Maas ist Liebe. Heiko Maas ist Leben., 25. Mai 2017
Von 
Rezension bezieht sich auf: Aufstehen statt wegducken: Eine Strategie gegen Rechts (Kindle Edition)
Ich durfte das neue Buch bei einer Veranstaltung im brutalistischen Gebäude des Ministeriums für Wahrheit und Gedanken in den Händen halten.

Kaum hatte ich auf einem der etwas zu harten Stühle platz genommen, wurde es dunkel im spärlich besetzten Raum, die Türen flogen auf und im Lichte des Scheinwerfers trat herein – die Fäuste wie ein Boxer zum Himmel gereckt – Heiko Maas. Jubel-Jusos schrieen sich die Lungen aus dem Leib und klatschten, bis das Blut auf den Teppichboden tropfte. Aus den Lautsprechern dröhnte Kanye Wests „I am a God“, dann, auf Anweisung des Ministers, gleich noch einmal.

Hier die komplette Geschichte:
 https://www.amazon.de/review/R1H9HWT7EIMYHS/ref=cm_cd_pg_pg2?ie=UTF8&asin=B0718W22M8&cdForum=FxZQ00OYNMF9ZF&cdPage=2&cdThread=Tx5J396BL9UVK4&store=digital-text#wasThisHelpful

Ach ja, das Buch:  
 
1.1 von 5 Sternen (72 Kundenrezensionen

Die nächsten Bücher des kleinen Heiko Maas sind in Vorbereitung. Mit seinem Jöbchen
als Justizminister der BRD scheint er nicht ausgelastet zu sein.

Sonntag, 1. Mai 2016

Heiko Maas hat Angst -und nicht nur er.




Auch die Bürgermeisterin von Zwickau kam nicht dazu ihre Worthülsen abzusondern.

Herr Maas wird seine Mitarbeiterin, die Stasiveteranin, Anetta Kahane, befragen müssen, wie er die, die ihn verjagt haben, ausfindig machen kann, um sie zu bestrafen. Diese als "Nazis" zu brandmarken, aus ihren Arbeitsplätzen zu entfernen und der sozialen Isolation aussetzen kann. Wahrscheinlich werden die Protestierer die Aufschrift "Dunkeldeutscher" -frei nach Joachim Gauck- tragen müssen, denn der Phantasie der kranken Hirne sind keine Grenzen gesetzt. Wohlgemerkt, alles das MIT Zustimmung der sich am 1.Mai als "arbeitnehmerfreundlich"  gebenden "Gewerkschaft" Verdi .






Es bedarf schon einer bodenlosen Unverfrorenheit der Herrschenden von Solidarität zu sprechen.



Dem Faymann in Österreich erging es nicht besser:


Und auf der Bühne hinter Faymann stehen die Claqeure, wie einst bei Mao im kommunistischen China.

Die Heuchelei der "Elite" ist nicht mehr hinnehmbar.

Samstag, 2. Januar 2016

Das neue Gewaltvokabular der Versager gegen den deutschen Bürger.

Thomas Oppermann 62, SPD

Thomas Oppermann (SPD-Fraktionschef), wetterte am 21. Dezember, die AfD sei **»eine Bande von Zynikern und geistigen Brandstiftern«.
Wolfgang Schäuble 75, CDU

Wolfgang Schäuble (Finanzminister, CDU), beschimpfte am zweiten Weihnachtstag sämtliche AfD-Mitglieder – und damit auch AfD-Wähler – als **»Dumpfbacken«.

Frank-Walter Steinmeier 60, SPD

Frank-Walter Steinmeier(Außenminister, SPD) sah am gleichen Tag Übergriffe auf Asylbewerber als »ein Ergebnis geistiger Brandstiftung«.
Heiko Maas 50, SPD

Nicht fehlen in der Liste der rhetorischen Kraftmeier durfte – natürlich – unser aller Justizminister Heiko Maas (SPD). Er ortete, ebenfalls am 26. Dezember, »Hass« bei PEGIDA-Veranstaltungen. »Hass«, der »leider immer noch da wäre«[helbst wenn man PEGIDAegemonstrationen verbieten würde.

Es soll hier nicht um Maas‘ abwegige Gedankenspiele gehen, die einmal mehr an der Kompetenz und vollends an der staatsdienlichen Tauglichkeit dieses Mannes zweifeln lassen. Im Mittelpunkt soll hier das Vokabular unserer ranghöchsten Politiker stehen.

Das Wort »Pack« bildete eine Zäsur der politischen Sprache seit 1945

»Bande«, »Zyniker«, »geistige Brandstifter«, »geistige Brandstiftung«, »Hass« der anderen: Die Herabwürdigung der – verfassungsrechtlich unbedenklichen – AfD-Mitglieder zur asozialen Kreatur, die sich quasi im Rinnstein der Gesellschaft sammelt, um ihre kriminellen Raubzüge zu besprechen – »Bande«, »Pack!« –, ist beispiellos für die Zeit der Bonner und auch Berliner Republik.

Sigmar Gabriel  57, SPD
Sigmar Gabriel (SPD) hat mit seiner bewussten Wortwahl des »Packs«, gemünzt auf gewalttägige Protestler im sächsischen Heidenau (von denen man heute weiß, dass es auswärtige linksautonome Schläger waren, die Ende August die Polizei angriffen), alle Dämme brechen lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die SPD angestaute Aggression und Ressentiments gegenüber der AfD und ihrer Klientel sowie gegenüber PEGIDA mühselig unter der Decke halten können.
Lesen Sie hier bitte den ganzen Artikel:
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/heinz-wilhelm-bertram/das-neue-gewaltvokabular-der-politiker-passt-perfekt-zur-kulturzerstoerung-der-linken.html 

(Bildeinfügung von Blogger)


Wie wäre es, wenn sich die oben Genannten der wirklichen Probleme annehmen würden, anstatt die deutschen Bürger zu beschimpfen, die ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte wahrnehmen:


Helmut Roewer: Das Verschwinden des Rechtsstaats und das Versagen der politischen Elite

Veröffentlicht am 27.12.2015
Dr. jur. Helmut Roewer im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Der deutsche Staatsapparat gerät in den letzten Monaten massiv in Schieflage. Die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung beinhaltet die offizielle Dienstanweisung der Kanzlerin zum massiven flächendeckenden Gesetzesbruch in Serie. Und die Verhöhnung und Abwehr des eigenen Volkes ist nun Standard im Regierungsalltag. Und zwischen den Fronten Volk und Regierung stehen die Beamten, die aus der Bevölkerung kommen und Staatstreue geschworen haben. Über die Konsequenzen dieses Dilemmas spricht Dr. jur. Helmut Roewer, ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes Thüringen, nun Publizist und freiberuflicher Schriftsteller, mit Michael Friedrich Vogt.

„Wir verlassen ganz deutlich den Rechtsstaat“, erklärt Helmut Roewer, denn Beamte sollen nun Weisungen ausführen, die früher illegal waren. Speziell in der Einwandererkrise hieß es früher: Grenzverletzungen werden geahndet, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Insbesondere vor dem Hintergrund Asylmißbrauch macht sich aufgrund der Drittländer-Regelung jeder strafbar, der einreist. Und jeder, der das zuläßt oder sogar dabei hilft, macht sich ebenso strafbar und ist juristisch gesehen ein Schlepper. Der Weisung der Regierung an Beamte, diese Straftat auszuführen, muß nach Beamtengesetz widersprochen werden, erklärt Helmut Roewer. Dort gilt: Eine Weisung, die eine Straftat beinhaltet, hat der Beamte nicht auszuführen.

Normalerweise funktionierte der deutsche Rechtsstaat auf dem einfachen Prinzip, daß es verbindliche Regeln für alle gibt und diese für alle einsehbar niedergeschrieben stehen. Dazu zählen insbesondere das Grundgesetz, das bürgerliche Gesetzbuch und das Strafgesetzbuch. Die Überregulation und das europäische Recht hält Helmut Roewer für Unsinn. Daß die deutsche Regierung sich jetzt aber genau gegen den Rechtsstaat ausspricht und gegen ihn zu handeln Anweisungen gibt, sieht Roewer mit Fassungslosigkeit. Besonders in der Einwandererkrise stelle die illegale Handlungsweise Deutschlands eine gefährliche europäische Ausnahme dar, die Deutschland im Ausland den Ruf von Hippies, Weicheiern und Geisterfahrern einbringe.

Dies gilt insbesondere, da die unkontrollierte Einwanderung eine massive Sicherheitsgefahr darstellt, erklärt Helmut Roewer. Es gibt bereits 200.000 bis 300.000 komplett abgetauchte Einwanderer. Und üblicherweise begehen gerade Abgetauchte immer wieder Straftaten, um sich über Wasser zu halten. Und genau diese Straftaten passieren auch längst: Diebstähle, Einbrüche, Vergewaltigungen. Insbesondere Diebstähle in Kaufhäusern würden nicht gemeldet aus Angst, als Rassist dargestellt zu werden.

Die Reaktion im Volk wird immer stärker. Und die politische Elite reagiert, indem sie sich immer weiter vom Bürger abschottet. Das, so Helmut Roewer, ist ein klares Zeichen für ein alterndes System. Die politische Elite versagt. Das Volk nimmt die Zügel in die eigenen Hände. Bürgerwehren entstehen. Und die Regierungsstraftaten der staatlichen Organisation von Gegendemos gegen legitime Demos und die Beschimpfung des eigenen Volks beschleunigen diesen Vorgang.

Der kritische Bürger ist ehrlos gestellt und darf beleidigt werden. Seitens staatlicher Stellen wird die Ausreise anempfohlen. Gleichzeitig wird der (früher) „mündige“ Bürger wie ein zweijähriges Kind behandelt, dem man Sprechverbote erteilt. Die Meinung des Bürgers wird kriminalisiert. Und das deutsche Leitmedienkartell beteiligt sich durch Fälschungen und Ablenkung an diesem Prozeß.

Helmut Roewer nimmt mit Trauer wahr, daß Deutschland kein sicheres Land mehr ist. Die Verfassungsfeinde sitzen in der Regierung. Doch aus seiner Erfahrung ist die positive Botschaft: Die Sicherheitsbehörden aller Bereiche werden niemals gegen das eigene Volk vorgehen. Genau dort ist die Bruchlinie, an der die Regierung scheitern wird.

Publikationen:
Helmut Roewer, Tötet die Hunnen - Kill the Huns! Geheimdienste, Propaganda und Subversion hinter den Kulissen des Ersten Weltkriegs
Helmut Roewer, Nur für den Dienstgebrauch. Als Verfassungsschutzchef im Osten Deutschlands

Website:
http://www.helmut-roewer.de