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Montag, 27. Februar 2017

„Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Meint Angela Dorothea, geb. Kasner, geschiedene Merkel, seit 1998 verehelicht mit Herrn Sauer......




„Jeder, der hier lebt“ – Angela Merkel und ihr Volk.

 von maximiliankrah

Also sprach Angela Merkel: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Dieser Satz bewegt die Gemüter. Während die einen in ihm den ultimativen Beweis der antideutschen Gesinnung der Bundeskanzlerin sehen, freuen sich die anderen, dass sie „einige Damen und Herren gut aus der Reserve gelockt“ hat („Welt am Sonntag“-Chefredakteur Peter Huth) oder bemühen sich darauf hinzuweisen, „dass sie nicht im staatsrechtlichen Sinn formuliert hat“ (ex-CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz).

Wie ist der staatsrechtliche Befund und in welchem nicht-staatsrechtlichem Sinne hat Merkel formuliert? Das Staatsrecht ist einfach. Die Grundnorm der Demokratie ist im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes, der dem Artikel 1 der Weimarer Reichsverfassung entspricht, festgehalten:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.
Wer zum Volk gehört, ist eindeutig: die deutschen Staatsangehörigen. Wer das ist, regelt Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes:
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Damit wird das Staatsvolk des Grundgesetzes durch die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen gebildet. Angehörige anderer Staaten, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik leben, gehören nicht zum Volk. Umgekehrt gehören deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, dazu. Im Jahre 2015 lebten in Deutschland knapp 8 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und knapp 74 Millionen deutsche Staatsangehörige, von denen wiederum 9,4 Millionen einen Migrationshintergrund hatten. Seitdem sind mindestens weitere 1,5 Millionen Ausländer eingewandert, so dass man aktuell von 9,5 Millionen Ausländern und 74 Millionen Pass-Deutschen ausgehen kann. Etwa 2 Millionen dieser 74 Millionen deutscher Staatsbürger leben im Ausland.
Nach der Definition des Grundgesetzes umfasst das Staatsvolk damit 74 Millionen Menschen. Nach der Definition der Angela Merkel umfasst es 81,5 Millionen Menschen, darunter die 72 Millionen deutsche Staatsangehörige, die in „diesem Land“ leben, und die 9,5 Millionen Ausländer. Das Volk im Sinne des Grundgesetzes weicht also vom Merkel-Volk erheblich ab.
Staatsrechtlich ist das relevant. Denn die Staatsgewalt geht vom Volk aus, das Volk ist der Souverän.
Merkels Definition kreiert ein neues Volk, damit einen neuen Souverän. Da die Souveränität aber unteilbar ist und es denklogisch in einem Staatsgebiet nur einen Souverän geben kann, bedeutet das eine Auswechslung des Souveräns. Die Regierung schafft sich ein neues Volk. Die Auswechslung des Souveräns ist die Beschreibung für einen Staatsstreich.
Es ist die fundamentalste Umwälzung der politischen Ordnung, die denkbar ist. Noch für Bertolt Brecht war sie so undenkbar, dass er sie nur als Groteske formulierte:
„Wäre es da nicht einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte sich ein neues?“.
Merkel meint es ernst. Dass das „einige Damen und Herren aus der Reserve lockt“ ist verständlich, ebenso wie es nachvollziehbar ist, dass Merkel-Claqueure schnell behaupten, „dass Merkel nicht im staatsrechtlichen Sinn formuliert hat“. Denn wer will schon die Konsequenzen ertragen, wenn es im staatsrechtlichen Sinne gemeint gewesen wäre?
Nur; in welchem anderen Sinne hat Merkel es sonst gemeint? Die Gesamtheit der Menschen, die in einem Gebiet leben, nennt man die Bevölkerung. Merkels Begriff vom Volk läuft genau darauf hinaus. Das Volk hingegen ist mehr als die Gesamtheit derer, „die hier leben“. Das Volk wird durch eine innere Zusammengehörigkeit definiert. Politisch wird die Bevölkerung zum Volk durch einen kollektiven Willen zu einer gemeinsamen politischen Existenz. Dieser Wille baut auf vorpolitischen Voraussetzungen auf: einer gemeinsamen Sprache, Kultur und Geschichte, auf geteilten Traditionen, Überlieferungen und Werten. Aus dieser unpolitischen Gemeinsamkeit erwächst ein Gemeinschaftsgefühl, das dann eine gemeinsame politische Idee hervorbringt.
Das findet sich in dem eingangs erwähnten Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes in dem Wort der „deutschen Volkszugehörigkeit“. Deutscher ist nämlich nicht nur, wer deutscher Staatsangehöriger ist, sondern wer als deutscher Volkszugehöriger im Gebiet des Deutschen Reiches Aufnahme gefunden hat.
Der „deutsche Volkszugehörige“ ist Teil des deutschen Kulturvolkes, er ist ethnischer Deutscher, ohne (bislang) einen deutschen Pass zu haben. Auch die deutschen Minderheiten, die es noch in der ganzen Welt gibt und die ihre deutsche Kultur pflegen, sind Teil des deutschen Volkes, aber werden erst dann Teil des deutschen Staatsvolkes, wenn sie in das Staatsgebiet übersiedeln. So war es mit den Russlanddeutschen, um ein Beispiel zu nennen.
Wenn Merkel also „nicht im staatsrechtlichen Sinn formuliert hat“, dann wäre ihre Definition noch gröber falsch, denn der anthropologische Sinn des Begriffs „Volk“ geht über den staatsrechtlichen hinaus. Er erfasst die kulturell und ethnisch Deutschen auf der ganzen Welt, schließt aber all jene deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund aus, die sich (noch) nicht in die deutsche Kulturgemeinschaft integriert haben, obwohl sie bereits eingebürgert wurden.
Es gibt weder im Staatsrecht noch in einer anderen Geisteswissenschaft eine Lehrmeinung, die Merkels Definition – „jeder, der in diesem Land lebt“ – als „Volk“ bezeichnen würde. Und da geht es nicht um ihren gewohnt miesen Sprachausdruck – es müsste ja heißen „Zum Volk gehört jeder, der in diesem Land lebt“ und nicht „Das Volk ist jeder …“ – es geht um den Inhalt. Was sie beschreibt, ist die Bevölkerung. Diese, und nicht das das Volk, sieht sie als Souverän an.
Und das ist kein sprachlicher Lapsus, wie man uns weiß machen will. Es entspricht exakt ihrer Politik. Sie vermeidet es konsequent, die für das Grundgesetz wie für jede demokratische Verfassung prägende Unterscheidung von Bürgern und Fremden zu respektieren. Nach dem Politikverständnis des Grundgesetzes ist der Staat die politische und rechtliche Organisationsform des Volkes. Der Staat wird von dem sich als Einheit verstehenden Volk abgeleitet. Die Regierung ist damit diesem Volk verantwortlich, niemandem sonst. Das „America First“ des US-Präsidenten entspricht diesem Staatsdenken, ebenso die Politik der Regierungen in Osteuropa, Russland, Israel und fast überall auf der Welt. Jede Regierung dient dem Wohl des eigenen Volkes, nur dazu ist sie nach liberaler Rechtstradition geschaffen.
Merkels Politik offenbart ein fundamental anderes Politikverständnis. Sie denkt global. Sie ist nicht dem deutschen Volk verpflichtet, sondern der ganzen Welt. Ihre Politik muss das Wohl der ganzen Welt berücksichtigen und ist nicht auf Deutschland und das Wohl des deutschen Volkes begrenzt. Jeder Mensch, gleich ob Bürger oder Fremder, hat die gleichen Rechte. In dem Moment, wo ein Mensch nicht nur vorübergehend deutschen Boden erreicht, erwirbt er gleiche Ansprüche wie „diejenigen, die schon länger hier leben“.
Sie ist nicht die Kanzlerin der Deutschen, sondern die Verantwortliche für dieses „Deutschland“ genannte Gebiet. Das Wohl dieses Gebietes und „derjenigen, die hier leben“ ist nicht denkbar ohne das globale Wohl.
Dieses globale Wohl wird durch internationale Organisationen, Konferenzen und Abkommen definiert, die dann der nationalen Rechtssetzung vorangehen. Nicht die nationalen Gesetze zu Grenzschutz und Einwanderung oder die nationalen Integrationskapazitäten sind für Merkels Handeln maßgeblich, sondern die (von ihr zudem falsch verstandene) Genfer Flüchtlingskonvention.
Nicht die nationalen Wirtschaftsinteressen bestimmen Merkels Industriepolitik, sondern die Ergebnisse der Pariser Klimakonferenz.
Nicht das nationale Interesse an einer stabilen Währung und dem Schutz des deutschen Privateigentums leitet ihre Europapolitik, sondern der Fortbestand der gesamten Euro-Zone.
Ein nationales Interesse, das nicht in einem „globalen“ Interessen enthalten ist, ja dass diesen globalen Zielen sogar entgegengesetzt wäre, ist für sie nicht vorstellbar. Und exakt diesem Politikverständnis, das sie seit Jahren bemerkenswert konsequent umsetzt, hat sie mit „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“ seinen sprachlichen Ausdruck gegeben: wem das Herz voll ist, dem geht der Mund über.
Dass es keinen Aufschrei der Juristen, Politologen und Journalisten gibt, kann nicht verwundern. Längst hat sich das zumeist steuerfinanzierte Establishment das Merkel´sche Politik- und Staatsverständnis zu eigen gemacht. Das Grundgesetz mit seinem klassischen Staatsverständnis ist längst ad acta gelegt, es wird nur in Sonntagsreden bemüht, wenn es darum geht, die Bürgerrechte gegen die „Rechtspopulisten“ in Stellung zu bringen. Nicht mehr das „Dem deutschen Volke“ über dem Portal des Reichstagsgebäudes, sondern das „Der Bevölkerung“ im Nebenhof entspricht den politischen Idealen der Parlamentarier und ihrer zahlreichen Hofschranzen.
Einen Aufschrei gibt es nur gegen jene, die am Staatsmodell des Grundgesetzes festhalten und den Staat vom Volk ableiten. Aktuell geschieht diese Besinnung auf das Volk als Souverän in den USA. Der Hass des deutschen Establishments gegen Donald Trump ist folgerichtig. Ebenso die Diskreditierung der einzigen politischen Kraft im Inland, die den Artikel 20 des Grundgesetzes ernst nimmt, die AfD.
Merkels Satz sollte zumindest bewirken, dass auch den bislang Wohlmeinenden die Frontlinie bewusst wird. Es geht darum, ob Deutschland weiter das Land der Deutschen bleibt oder ein von der deutschen Kultur- und Schicksalsgemeinschaft entkoppelter Siedlungsraum für alle wird, die nun eben hier leben.
https://maximiliankrah.wordpress.com/2017/02/27/jeder-der-hier-lebt-angela-merkel-und-ihr-volk/


Schauen Sie mal hier:

Screenshot der Stadt Aschaffenburg vom 15. Januar 2016:

Der Bundespersonalausweis oder der Deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsnachweis) nachgewiesen.

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro
Wenn Sie der Meinung waren, dass der Bundespersonalausweis oder der Reisepass Sie als Deutschen ausweisen, falsch! Es legt lediglich die Vermutung nahe, dass Sie Deutscher sind.

Und jetzt frage ich Sie einmal, was ist eine "Vermutung"??  Vermuten kann man viel!!
Beweise müssen erbracht werden, um die "Vermutung" eben zu beweisen.

Die Seite der Stadt Aschaffenburg wurde geändert, der obige Text ist so nicht mehr vorhanden.

Unter "Feststellung der Staatsbürgerschaft" besteht heute der folgende Eintrag:

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis und Negativbescheinigung)

Im Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit prüft die Stadt Aschaffenburg, als zuständige Behörde für Bürger der Stadt Aschaffenburg, ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit be­sitzen.
Es wird er­mit­telt, wann und wo­durch Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit er­wor­ben und ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht ver­lo­ren ha­ben. Kann die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit fest­ge­stellt wer­den, wird Ih­nen als Nach­weis ein Staatsangehörigkeitsausweis aus­ge­stellt.
Die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises wird in der Regel nur in Ausnahmefällen benötigt (z. B.diplomatischer Dienst).
 http://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Buergerservice/Staatsangehoerigkeitswesen/Feststellung-der-deutschen-Staatsangehoerigkeit/DE_index_3364.html
 Soll das jetzt heißen, dass ein Staatsangehörigkeitsausweis nur für den diplomatischen Dienst,
sprich Politiker, benötigt wird und das alle deutschen Politiker diesen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen müssen?



http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/ 

Wenn Sie den Staatsangehörigkeitsausweis gemäss § 1 besitzen, ist ja alles in Ordnung .
Wenn nicht, womit können Sie den Beweis erbringen, Deutscher zu sein?

 
 

Mittwoch, 12. Oktober 2016

"Kein öffentliches Interesse" an Verfolgung von Straftaten gegen Deutsche..

Die BRD ist ein Tollhaus.
Ein buntes Tollhaus.
Ein "tolerantes" Tollhaus.
Tolerant bis zum Schwachsinn, aber das besagt der Begriff "Tollhaus".

Der Duden definiert Tollhaus so:
"Haus, in dem psychotische Menschen von der Gesellschaft abgesondert leben".

Und genau das ist das Problem der BRD. Die psychotischen Menschen leben NICHT
abgesondert von der Gesellschaft, im Gegenteil, sie laufen frei umher, haben die Schaltstellen der Macht besetzt und drangsalieren auf unerträgliche Art ihre Mitmenschen.

Der alltägliche Wahnsinn

http://journalistenwatch.com/cms/wenn-asylbewerber-von-arschloechern-und-hurensoehnen-reden-der-taegliche-wahn-ausgabe-12-10-2016/
Diese Liste erscheint jeden zweiten oder dritten Tag. Es ist erstaunlich, wie geduldig die Deutschen diese unglaubliche Anzahl von Attacken NOCH hinnehmen. 

Hier finden Sie die bisherige Liste der unbestraften Idiotien für Oktober 2016. Unter dem Link
Können Sie auch die Liste von Januar-September 2016 ansehen und lesen.

Anstatt endlich deutsche Gesetze anzuwenden, ist die Lügenpresse wieder eifrig bemüht, ihrem Schandnamen alle Ehre zu machen.
Deutschland und die Flüchtlinge: von "Überschwemmung" keine Spur
12.10.2016, 15:49 Uhr | Christian Kreutzer , t-online.de

657.855 Asylanträge in den ersten neun Monaten 2016
https://www.contra-magazin.com/2016/10/657-855-asylantraege-in-den-ersten-neun-monaten-2016/


Zum Thema: 

Asylbewerber in der BRD von Januar 2016 bis Juni 2016. 

einschliesslich Juli und August 2016

Montag, 10. Oktober 2016

Wie sich die Worte gleichen, DDR Oktober 1989 und BRD Oktober 2016. Heribert Prantel und seine Freunde.

Das gesprochene Wort des Heribert Prantl ist selbsterklärend verglichen mit der Sprache in den letzten Tagen der DDR.
Aber hören Sie selbst.




Apropos Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung:
Screenshot
Politiker der Grünen wie Renate Künast und Claudia Roth gehörten, zusammen
mit Linksdenkern
anderer Parteien wie Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) und „Intellektuellen“ wie dem Publizisten Walter Jens, dem Grafiker Klaus Staeck und dem Journalisten Heribert Prantl (Sueddeutsche Zeitung), dem Beirat der „Humanistischen Union“ an. Das ist sicherlich nichts Aufregendes. – Im Beirat sass allerdings auch der Direktor des Bremer „Instituts für empirische und angewandte Soziologie, der Päderasten-Propagandist Rudolf Lautmann (die „sexuelle Sozialisation“ von Kindern verlaufe bislang zu ungeordnet; wenn Eltern da versagen, dann müssten eben Pädosexuelle diese Arbeit übernehmen), der in seinem Machwerk „Die Lust am Kind“ (ISBN-10: 3895210153) pädophile Übergriffe auf Kinder in allen perversen Details geschildert, beschönigt und als fortschrittlich angepriesen hat.
 http://denken-erwuenscht.com/dieses-thema-darf-nicht-einfach-so-wieder-verschwinden/


In der BRD haben eben nur die Edelsten der Edlen die Führung inne.


Samstag, 14. Mai 2016

Asylbewerber in der BRD von Januar 2016 bis Juni 2016.


52.103 Asylbewerber im Januar 2016
Datum 04.02.2016
Im Januar 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 52.103 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 108,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Januar 2015.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Januar 2016 über die Anträge von 49.384 Personen entschieden (Vorjahresmonat: 17.835 Entscheidungen, Vormonat: 43.227 Entscheidungen). Das entspricht einer Steigerung der Entscheidungen zum Januar 2015 um 176,9 Prozent. Die Zahl der Asylbewerber ist gegenüber dem Vorjahresmonat um 27.061 Personen (108,1 %) und gegenüber dem Vormonat um 3.826 Personen (+ 7,9 %) gestiegen.

31.160 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (63,1 % aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 194 Personen (0,4 P%) subsidiären Schutz und 269 Personen (0,5 %) Abschiebungsschutz.
Abgelehnt wurden die Anträge von 13.175 Personen (26,7 %). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.586 Personen (9,3 %).

Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Die Asylbegehrenden werden damit zahlenmäßig auf die einzelnen Bundesländern (gemäß § 45 AsylVfG) verteilt. Die quotengerechte Verteilung erfolgt unter Anwendung des sogenannten "Königsteiner Schlüssels".
https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1504436&lv2=1364170

67.797 Asylanträge im Februar 2016

Im Februar 2016 wurden beim BAMF insgesamt 67.797 Asylanträge gestellt - ein Anstieg um 159,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Februar 2015

Entschieden hat das Bundesamt im Februar 2016 über die Anträge von 51.528 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 193,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Februar 2015 (17.580 Entscheidungen). 33.516 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (65,0 Prozent aller Asylentscheidungen).

 
Die Zahl der Asylerstanträge im März 2016 (58.315)


61.000 Asylanträge im April 2016 - 09.05.2016

Im April 2016 sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 60.943 Asylanträge gestellt worden: Dies bedeutet einen Anstieg um 124,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat April 2015, teilte das Innenministerium am Montag mit. Entschieden hat das Bundesamt demnach im April 2016 über die Anträge von 44.395 Personen.

Asylanträge von April 2015 bis April 2016




Als Vergleich dazu:
Der gesamte Odenwaldkreis hat nicht ganz 100tausend Einwohner.

Der Mainstream erzählt:

15.000 Euro pro Person pro Jahr

„Bei vorsichtig geschätzten jährlichen Kosten von 15.000 Euro pro Person für Nahrung, Unterkunft, den täglichen Bedarf, Gesundheitsdienstleistungen und Integrationsmaßnahmen würden die Gesamtkosten 45 Milliarden Euro jährlich betragen“, rechnet Lücke vor. Ein so hoher Betrag könne kaum ohne empfindliche Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen aufgebracht werden, sagte der Professor auf dem IfW-Symposium. Er rechne daher mittelfristig mit Steuererhöhungen infolge der Flüchtlingskrise.
Das IfW weist darauf hin, dass es sich „auf Grundlage der vorhandenen Daten um ein Szenario handelt und keine konkrete Prognose“. Es gehe darum, die Größenordnung der Kosten klar zu machen, die durch einen Flüchtlingszustrom in der derzeitigen Höhe erreicht werden könnte.

ÖSTERREICH: 24.455 € für einen Asylwerber in der Grundversorgung im Jahr 


http://www.zukunftskinder.org/?page_id=46275

Wenn in Österreich die Grundversorgung pro Asylant 24.455.-- Euro kostet, ist nicht einzusehen, warum diese Kosten in der BRD niedriger sein sollten. Es bedeutet gleichzeitig aber, dass die befassten Behörden der BRD sich die wirklichen Kosten schönrechnen, um die Deutschen nicht zu erschrecken mit der Erkenntnis, dass sie diese Kosten bezahlen müssen. Je mehr Asylbewerber, desto höher die Kosten für den Einzelnen.


Also sparen sie schön, damit die Verantwortlichen sich weiter vor jede Kamera stellen um
zu posaunen : Wir schaffen das!

Angeblich sollen 2015 über 2 Millionen Asylanten nach Deutschland gekommen sein. Gleichzeitig, so liest man, seien 800tausend Personen aus der BRD ausgewandert oder weggezogen, wodurch die ursprüngliche Gesamtbevölkerung zwar reduziert wurde, der Anteil der "Flüchtlinge" sich aber nicht verringerte. Und nun rechnen Sie mal 2 Millionen multipliziert mit wenigstens 24.455 Euro pro Jahr und Person, wieviele Milliarden der Steuerzahler aufzubringen hat. 

Der gewünschte zusätzliche Effekt :

http://heimatforum.de/ 



Sparen Sie schön und viel. Präparieren Sie sich, auch wenn der Mainstream im Moment nur faselt:


"Im April kamen nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks im Schnitt nur mehr 122 Migranten täglich an. "  


Ergänzung 13.06.2016

55.259 Asy­lan­trä­ge im Mai 2016

Ein Anstieg um 112,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Mai 2015



Ergänzung 12.07.2016


Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 74.637 Personen im Juni 2016 einen förmlichen Asylantrag gestellt, 

davon 73.033 als Erstanträge und 1.604 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 39.188 Personen (+110,5 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 19.378 Personen (+35,1 Prozent) gestiegen.



Ergänzung 09.08.2016

BERLIN. 
Die Zahl der gestellten Asylanträge in Deutschland steigt weiter. Im Juli wurden laut dem Bundesinnenministerium 74.454 Asylbegehren registriert. 
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/zahl-der-asylantraege-steigt-deutlich/ 




Ergänzung 10.09.2016

 Im August 2016 wurden beim BAMF insgesamt 91.331 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg um 150,8% gegenüber dem Vorjahresmonat August 2015.

http://www.jurablogs.com/2016/09/09/bmi-91-punkt-331-asylantraege-18-punkt-143-easy-registrierungen-im-august-2016