Also sprach Angela Merkel: „Das
Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Dieser Satz bewegt die
Gemüter. Während die einen in ihm den ultimativen Beweis der
antideutschen Gesinnung der Bundeskanzlerin sehen, freuen sich die
anderen, dass sie „einige Damen und Herren gut aus der Reserve gelockt“
hat („Welt am Sonntag“-Chefredakteur Peter Huth) oder bemühen sich
darauf hinzuweisen, „dass sie nicht im staatsrechtlichen Sinn formuliert
hat“ (ex-CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz).
Wie ist der staatsrechtliche Befund und
in welchem nicht-staatsrechtlichem Sinne hat Merkel formuliert? Das
Staatsrecht ist einfach. Die Grundnorm der Demokratie ist im Artikel 20
Absatz 2 des Grundgesetzes, der dem Artikel 1 der Weimarer
Reichsverfassung entspricht, festgehalten:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.
Wer zum Volk gehört, ist eindeutig: die deutschen Staatsangehörigen. Wer das ist, regelt Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes:
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes
ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener
deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in
dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937
Aufnahme gefunden hat.“
Damit wird das Staatsvolk des
Grundgesetzes durch die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen
gebildet. Angehörige anderer Staaten, die auf dem Gebiet der
Bundesrepublik leben, gehören nicht zum Volk. Umgekehrt gehören deutsche
Staatsangehörige, die im Ausland leben, dazu. Im Jahre 2015 lebten in
Deutschland knapp 8 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
und knapp 74 Millionen deutsche Staatsangehörige, von denen wiederum
9,4 Millionen einen Migrationshintergrund hatten. Seitdem sind
mindestens weitere 1,5 Millionen Ausländer eingewandert, so dass man
aktuell von 9,5 Millionen Ausländern und 74 Millionen Pass-Deutschen
ausgehen kann. Etwa 2 Millionen dieser 74 Millionen deutscher
Staatsbürger leben im Ausland.
Nach der Definition des Grundgesetzes
umfasst das Staatsvolk damit 74 Millionen Menschen. Nach der Definition
der Angela Merkel umfasst es 81,5 Millionen Menschen, darunter die 72
Millionen deutsche Staatsangehörige, die in „diesem Land“ leben, und die
9,5 Millionen Ausländer. Das Volk im Sinne des Grundgesetzes weicht
also vom Merkel-Volk erheblich ab.
Staatsrechtlich ist das relevant. Denn die Staatsgewalt geht vom Volk aus, das Volk ist der Souverän.
Merkels Definition kreiert ein neues Volk, damit einen neuen Souverän.
Da die Souveränität aber unteilbar ist und es denklogisch in einem
Staatsgebiet nur einen Souverän geben kann, bedeutet das eine
Auswechslung des Souveräns. Die Regierung schafft sich ein neues Volk.
Die Auswechslung des Souveräns ist die Beschreibung für einen
Staatsstreich.
Es ist die fundamentalste Umwälzung der
politischen Ordnung, die denkbar ist. Noch für Bertolt Brecht war sie so
undenkbar, dass er sie nur als Groteske formulierte:
„Wäre es da nicht einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte sich ein neues?“.
Merkel meint es ernst.
Dass das „einige Damen und Herren aus der Reserve lockt“ ist
verständlich, ebenso wie es nachvollziehbar ist, dass Merkel-Claqueure
schnell behaupten, „dass Merkel nicht im staatsrechtlichen Sinn
formuliert hat“. Denn wer will schon die Konsequenzen ertragen, wenn es
im staatsrechtlichen Sinne gemeint gewesen wäre?
Nur; in welchem anderen Sinne hat Merkel es sonst gemeint?
Die Gesamtheit der Menschen, die in einem Gebiet leben, nennt man die
Bevölkerung. Merkels Begriff vom Volk läuft genau darauf hinaus. Das
Volk hingegen ist mehr als die Gesamtheit derer, „die hier leben“. Das
Volk wird durch eine innere Zusammengehörigkeit definiert. Politisch
wird die Bevölkerung zum Volk durch einen kollektiven Willen zu einer
gemeinsamen politischen Existenz. Dieser Wille baut auf vorpolitischen
Voraussetzungen auf: einer gemeinsamen Sprache, Kultur und Geschichte,
auf geteilten Traditionen, Überlieferungen und Werten. Aus dieser
unpolitischen Gemeinsamkeit erwächst ein Gemeinschaftsgefühl, das dann
eine gemeinsame politische Idee hervorbringt.
Das findet sich in dem eingangs
erwähnten Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes in dem Wort der
„deutschen Volkszugehörigkeit“. Deutscher ist nämlich nicht nur, wer deutscher Staatsangehöriger ist, sondern wer als deutscher Volkszugehöriger im Gebiet des Deutschen Reiches Aufnahme gefunden hat.
Der „deutsche Volkszugehörige“ ist Teil des deutschen Kulturvolkes, er ist ethnischer Deutscher, ohne (bislang) einen deutschen Pass
zu haben. Auch die deutschen Minderheiten, die es noch in der ganzen
Welt gibt und die ihre deutsche Kultur pflegen, sind Teil des deutschen
Volkes, aber werden erst dann Teil des deutschen Staatsvolkes, wenn sie
in das Staatsgebiet übersiedeln. So war es mit den Russlanddeutschen, um
ein Beispiel zu nennen.
Wenn Merkel also „nicht im
staatsrechtlichen Sinn formuliert hat“, dann wäre ihre Definition noch
gröber falsch, denn der anthropologische Sinn des Begriffs „Volk“ geht
über den staatsrechtlichen hinaus. Er erfasst die kulturell und ethnisch
Deutschen auf der ganzen Welt, schließt aber all jene deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund aus, die sich (noch) nicht in die deutsche Kulturgemeinschaft integriert haben, obwohl sie bereits eingebürgert wurden.
Es gibt weder im Staatsrecht noch in
einer anderen Geisteswissenschaft eine Lehrmeinung, die Merkels
Definition – „jeder, der in diesem Land lebt“ – als „Volk“ bezeichnen
würde. Und da geht es nicht um ihren gewohnt miesen Sprachausdruck – es
müsste ja heißen „Zum Volk gehört jeder, der in diesem Land lebt“ und
nicht „Das Volk ist jeder …“ – es geht um den Inhalt. Was sie
beschreibt, ist die Bevölkerung. Diese, und nicht das das Volk, sieht
sie als Souverän an.
Und das ist kein sprachlicher Lapsus, wie man uns weiß machen will.
Es entspricht exakt ihrer Politik. Sie vermeidet es konsequent, die für
das Grundgesetz wie für jede demokratische Verfassung prägende
Unterscheidung von Bürgern und Fremden zu respektieren. Nach dem
Politikverständnis des Grundgesetzes ist der Staat die politische und
rechtliche Organisationsform des Volkes. Der Staat wird von dem sich als Einheit verstehenden Volk abgeleitet.
Die Regierung ist damit diesem Volk verantwortlich, niemandem sonst.
Das „America First“ des US-Präsidenten entspricht diesem Staatsdenken,
ebenso die Politik der Regierungen in Osteuropa, Russland, Israel und
fast überall auf der Welt. Jede Regierung dient dem Wohl des eigenen
Volkes, nur dazu ist sie nach liberaler Rechtstradition geschaffen.
Merkels Politik offenbart ein fundamental anderes Politikverständnis. Sie denkt global. Sie ist nicht dem deutschen Volk verpflichtet, sondern der ganzen Welt.
Ihre Politik muss das Wohl der ganzen Welt berücksichtigen und ist
nicht auf Deutschland und das Wohl des deutschen Volkes begrenzt. Jeder
Mensch, gleich ob Bürger oder Fremder, hat die gleichen Rechte. In dem
Moment, wo ein Mensch nicht nur vorübergehend deutschen Boden erreicht,
erwirbt er gleiche Ansprüche wie „diejenigen, die schon länger hier
leben“.
Sie ist nicht die Kanzlerin der Deutschen, sondern die Verantwortliche für dieses „Deutschland“ genannte Gebiet. Das Wohl dieses Gebietes und „derjenigen, die hier leben“ ist nicht denkbar ohne das globale Wohl.
Dieses globale Wohl wird durch
internationale Organisationen, Konferenzen und Abkommen definiert, die
dann der nationalen Rechtssetzung vorangehen. Nicht die nationalen
Gesetze zu Grenzschutz und Einwanderung oder die nationalen
Integrationskapazitäten sind für Merkels Handeln maßgeblich, sondern die
(von ihr zudem falsch verstandene) Genfer Flüchtlingskonvention.
Nicht die nationalen
Wirtschaftsinteressen bestimmen Merkels Industriepolitik, sondern die
Ergebnisse der Pariser Klimakonferenz.
Nicht das nationale Interesse an einer
stabilen Währung und dem Schutz des deutschen Privateigentums leitet
ihre Europapolitik, sondern der Fortbestand der gesamten Euro-Zone.
Ein nationales Interesse, das nicht in
einem „globalen“ Interessen enthalten ist, ja dass diesen globalen
Zielen sogar entgegengesetzt wäre, ist für sie nicht vorstellbar. Und
exakt diesem Politikverständnis, das sie seit Jahren bemerkenswert
konsequent umsetzt, hat sie mit „Das Volk ist jeder, der in diesem Land
lebt“ seinen sprachlichen Ausdruck gegeben: wem das Herz voll ist, dem
geht der Mund über.
Dass es keinen Aufschrei der Juristen, Politologen und Journalisten gibt, kann nicht verwundern.
Längst hat sich das zumeist steuerfinanzierte Establishment das
Merkel´sche Politik- und Staatsverständnis zu eigen gemacht. Das
Grundgesetz mit seinem klassischen Staatsverständnis ist längst ad acta
gelegt, es wird nur in Sonntagsreden bemüht, wenn es darum geht, die
Bürgerrechte gegen die „Rechtspopulisten“ in Stellung zu bringen. Nicht
mehr das „Dem deutschen Volke“ über dem Portal des Reichstagsgebäudes,
sondern das „Der Bevölkerung“ im Nebenhof entspricht den politischen
Idealen der Parlamentarier und ihrer zahlreichen Hofschranzen.
Einen Aufschrei gibt es nur gegen jene, die am Staatsmodell des Grundgesetzes festhalten und den Staat vom Volk ableiten.
Aktuell geschieht diese Besinnung auf das Volk als Souverän in den USA.
Der Hass des deutschen Establishments gegen Donald Trump ist
folgerichtig. Ebenso die Diskreditierung der einzigen politischen Kraft
im Inland, die den Artikel 20 des Grundgesetzes ernst nimmt, die AfD.
Merkels Satz sollte zumindest bewirken,
dass auch den bislang Wohlmeinenden die Frontlinie bewusst wird. Es geht
darum, ob Deutschland weiter das Land der Deutschen bleibt oder ein von
der deutschen Kultur- und Schicksalsgemeinschaft entkoppelter
Siedlungsraum für alle wird, die nun eben hier leben.