http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2434_de.htm
Europäische Kommission - Pressemitteilung
Verbesserung der legalen Migrationskanäle: Kommission schlägt EU-Neuansiedlungsrahmen vor
Brüssel, 13. Juli 2016Die Europäische Kommission schlägt heute einen EU-Neuansiedlungsrahmen vor. Damit soll eine gemeinsame europäische Neuansiedlungspolitik festgelegt werden, die gewährleistet, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Verfügung stehen.Die Europäische Kommission schlägt heute einen EU-Neuansiedlungsrahmen vor. Damit soll eine gemeinsame europäische Neuansiedlungspolitik festgelegt werden, die gewährleistet, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Verfügung stehen. Der Vorschlag ist Teil der von der Kommission geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und der in der Europäischen Migrationsagenda dargelegten langfristigen Strategie für eine bessere Steuerung der Migration. Zudem wird er zur Umsetzung des neuen ergebnisorientierten Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern beitragen, den die Kommission am 7. Juni vorgestellt hat.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Wir müssen unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Gewährleistung eines internationalen Schutzes weiter verstärken und dazu insbesondere Flüchtlingen eine sichere und geordnete Neuansiedlung in Europa ermöglichen. Die bisherigen Ad-hoc-Lösungen haben zwar gewisse Ergebnisse gebracht, aber dank der heute vorgeschlagenen neuen Verfahren wird es uns möglich sein, bereits in einem frühen Stadium mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu bündeln und zu verstärken und insgesamt effizienter vorzugehen. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitgliedstaaten selbst. Sie können künftig finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt erhalten, um ihre Entscheidungen in die Praxis umzusetzen. Somit kann die EU künftig auf effiziente Weise ihrer gemeinsamen Pflicht zur Solidarität mit Nicht-EU-Ländern nachkommen und diese dabei unterstützen, mit der Vielzahl von Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, fertig zu werden.”
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu: „Der heutige Vorschlag ist ein bedeutender Schritt bei unseren Bemühungen, schutzbedürftigen Menschen legale und sichere Wege in die EU und Schutz anzubieten. Er ist ein wesentliches Element des größeren Ziels, dafür zu sorgen, dass Schutzbedürftige Schutz erhalten, die Anreize für irreguläre Migration zu verringern und Migranten vor Ausbeutung durch Schleusernetze und vor gefährlichen Reisen nach Europa zu schützen. Durch die Schaffung eines dauerhaften Rahmens mit einheitlichen Verfahren können wir schnellere Verfahren gewährleisten, was uns wiederum ermöglicht, schrittweise unsere gemeinsamen Neuansiedlungszusagen zu erhöhen. In ihrem Bemühen, irreguläre Migrationswege zu schließen, schafft die EU auf diese Weise echte legale Migrationskanäle.”
Durch den heute vorgelegten Vorschlag soll ein dauerhafter Rahmen mit einem einheitlichen Verfahren für die Neuansiedlung innerhalb der EU geschaffen werden. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitgliedstaaten selbst, aber durch die Koordinierung der nationalen Anstrengungen und durch ein gemeinsames Vorgehen wird die EU als Ganzes mehr bewirken können. Der künftige Neuansiedlungsrahmen soll durch jährliche EU-Neuansiedlungspläne umgesetzt werden, die vom Rat auf Vorschlag der Kommission angenommen und durch gezielte, von der Kommission angenommene EU-Neuansiedlungsprogramme in die Praxis umgesetzt werden. In den jährlichen EU-Neuansiedlungsplänen sollen die allgemeinen geografischen Prioritäten, auf deren Grundlage die Neuansiedlungen erfolgen sollen, sowie die Gesamtzahl der im folgenden Jahr im jährlichen Neuansiedlungsplan auf Basis der Mitwirkung und der Beiträge der Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Länder neu anzusiedelnden Personen festgelegt werden.
Im EU-Neuansiedlungsrahmen sollen ferner die Kriterien festgelegt werden, die bei der Bestimmung der Gebiete oder Drittstaaten, aus denen die Neuansiedlung erfolgen soll, berücksichtigt werden sollen, unter anderem die Zahl der Personen, die internationalen Schutz benötigen, in bestimmten Drittstaaten, die allgemeinen Beziehungen der EU zu Drittstaaten sowie deren wirksame Zusammenarbeit im Bereich Asyl und Migration einschließlich der Weiterentwicklung ihres Asylsystems und der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der irregulären Migration sowie in den Bereichen Rückübernahme, Rückkehr und Rückführung.
Mit dem neuen EU-Neuansiedlungsrahmen werden zudem gemeinsame Standardverfahren für die Auswahl und Behandlung von Neuansiedlungskandidaten festgelegt. Der Neuansiedlungsrahmen enthält auch die gemeinsamen Zulassungskriterien für die Neuansiedlung in der EU im Rahmen der gezielten Neuansiedlungsprogramme der EU, die einheitlich festgelegten möglichen Gründe für den Ausschluss von Kandidaten und das Neuansiedlungsverfahren (ordentliches Verfahren oder Eilverfahren), das angewandt werden könnte.
Zur Unterstützung der Neuansiedlungsbemühungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der gezielten EU-Programme stellt die Kommission für jede neu angesiedelte Person 10 000 EUR aus dem EU-Haushalt zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zugewiesen. Neuansiedlungen, die nicht durch den Neuansiedlungsrahmen der Union abgedeckt sind, werden nicht aus dem Unionshaushalt finanziert.
Gemäß den Protokollen zu den Verträgen können sich das Vereinigte Königreich und Irland an der Umsetzung der vorgeschlagenen Verordnung beteiligen, falls sie dies wünschen. Dänemark beteiligt sich nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch sie gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet.
Hintergrund
Am 13. Mai 2015 schlug die Europäische Kommission mit der Europäischen Migrationsagenda eine umfassende Strategie vor. Diese Agenda bildet die Grundlage für die fortlaufende Arbeit der Kommission zur Bewältigung der unmittelbaren und langfristigen Herausforderungen einer wirksamen und umfassenden Steuerung der Migrationsströme. Ferner wurde in der Migrationsagenda dargelegt, warum ein gemeinsames Vorgehen erforderlich ist, um schutzbedürftigen Vertriebenen Schutz durch Neuansiedlung zu gewähren.
Am 8. Juni 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Empfehlung für eine europäische Neuansiedlungsregelung. In den anschließenden Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Juli 2015 wurde beschlossen, durch multilaterale und nationale Regelungen 22 504 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln.
Am 15. Dezember 2015 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung für eine Regelung betreffend die Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen. Gemäß der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 wird eine Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen in Kraft treten, sobald die irregulären Grenzübertritte zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist.
Am 6. April 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung, mit der eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Einrichtung eines strukturierten Systems für die Neuansiedlung angestoßen wurden, mit dem die Politik der Union im Bereich der Neuansiedlung ausgestaltet wird und das einen gemeinsamen Ansatz für sichere und legale Wege in die EU für Personen, die internationalen Schutz benötigen, bietet.
Im Anschluss an diese Mitteilung legte die Kommission am 4. Mai 2016 ein erstes Reformpaket vor. Dieses Paket enthielt Vorschläge für die Schaffung eines nachhaltigen und gerechten Dublin-Systems, für eine Stärkung des Eurodac-Systems und für die Schaffung einer echten Asylagentur der Europäischen Union.
Die Kommission erstattet regelmäßig über die bei den Neuansiedlungen erzielten Fortschritte Bericht. Der erste Bericht über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen wurde am 16. März angenommen. Der zweite, der dritte und der vierte Bericht wurden am 12. April, 18. Mai und 15. Juni angenommen. Der fünfte Bericht über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen wurde heute angenommen.
Weitere Informationen
Häufig gestellte Fragen: Schaffung eines EU-Neuansiedlungsrahmens:
Verordnung über die Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
Pressemitteilung: Vollendung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: eine effiziente, faire und humane Asylpolitik
Häufig gestellte Fragen: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
FACTSHEET - Asylverfahren: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
FACTSHEET - Qualifikation: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
FACTSHEET - Aufnahmebedingungen: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
FACTSHEET - Das Gemeinsame Europäische Asylsystem
Pressemitteilung: Umsiedlung und Neuansiedlung: Positiver Trend setzt sich fort, aber mehr Anstrengungen benötigt
Pressemitteilung: Kommission stellt neuen Migrationspartnerschaftsrahmen vor: Zusammenarbeit mit Drittländern verstärken, um Migration besser zu steuern
Pressemitteilung: Eine faire und nachhaltige gemeinsame Asylpolitik verwirklichen
Pressemitteilung: Erneuerung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Schaffung sicherer und legaler Wege nach Europa: EU-Kommission stellt Reformoptionen vor
Schlussfolgerungen des Rates zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die internationalen Schutz benötigen
Pressemitteilung: Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus humanitären Gründen
Empfehlung der Kommission für eine Regelung über die freiwillige humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei
Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und GriechenlandIP/16/2434Kontakt für die Medien:
- Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56)
- Tove ERNST (+32 2 298 67 64)
- Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
Wenn die EU Technokraten von "wir" sprechen, wen meinen die? Sich selbst ?
Wer hat diese Leute beauftragt, Millionen "Siedler", wie sie Asylanten propagandistisch nennen, nach
Europa zu locken?
Wer hat diese Psychopathen beauftragt, nach "neuen Siedlern" für die europäischen Länder zu suchen?
Wer hat Frau Merkel beauftragt, die deutschen Staatsgrenzen zu öffnen, und eine Asylantenflut in das bereits sehr dicht besiedelte Deutschland (239 Einwohner pro qkm) einreisen zu lassen?
https://youtu.be/sgT_9FdrzQw
Wer hat den Pastor Gauck beauftragt, Inder nach Deutschland einzuladen, "weil wir so viel Platz haben"? https://youtu.be/sgT_9FdrzQw
Wer hat der selbsternannten Elite, die aus gescheiterten Existenzen im Privatleben besteht, erlaubt, Steuergelder, die dringendst für die eigene Infrastruktur benötigt werden, in Fässer ohne Boden zu versenken?
Berücksichtigt man die Nichtwähler, haben die privaten Organisationen "Parteien" ein Wählerpotential von vielleicht 10-15 % , was sie unmöglich als Legitimation für ihre destruktive Handlungsweise ableiten können.
Hören Sie, was Frans Timmermans sagt:
Frans Timmermans , niederländischer Diplomat, und seit 1. November 2014 erster Vizepräsident der EU-Kommission und EU-Kommissar für „Bessere Rechtssetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtecharta“, hat während einer Rede während des sog. „Grundrechtekolloquiums der EU“ (EU Fundamental Rights Colloqium) die Mitglieder des EU-Parlaments aufgefordert, ihre Anstrengungen zu verstärken, „Monokulturelle Staaten auszuradieren“ und den Prozess der Umsetzung der „multikulturellen Diversität“ bei jeder einzelnen Nation weltweit zu beschleunigen. https://youtu.be/N14U5ZE-N2wEr erklärt, dass "Monokulturelle Staaten" auszuradieren sind. Aus welcher Anstalt sind Leute mit derartigem Gedankengut entwichen? Die Technokraten der unlegitimierten EU geben sich selbst Gesetze, die sie dann, wenn sie bemerken, dass diese von absoluten Nieten gemacht wurden, brechen, weil sie unfähig waren und sind, ihre Handlungsweisen und Beschlüsse auf ihre Folgewirkungen durchzudenken.
Beständig werden Europäer moralisch mit Propaganda erpresst, wie "Kolonialzeit", die vor mindestens 50 Jahren beendet wurde, "Ausbeutung" usw. Dabei wird verschwiegen, wieviele Milliarden in den letzten 50 Jahren, speziell in die Entwicklungshilfe für Afrika geflossen ist.
Nein, Europa hat die Staaten dieser "Mittelmeerunion" nicht mit Kriegen um Ressourcen überzogen.
Diejenigen, die für die Kriege und Verwüstungen aufgrund geopolitischer Interessen verantwortlich sind, müssen die Menschen, die vor den Zerstörungen fliehen, aufnehmen. Und da hat an erster Stelle USA, ohnehin dünn besiedelt, mit 33 Einwohnern pro qkm, die Verantwortung für die Flüchtlingsflut, nicht aber Europa. Nur dieses blenden die "Menschenfreunde", wie der Milliardenspekulant George Sorros und seine devoten Vasallen aus, weil es billiger ist, anderen Nationen die Schäden, die man verursacht, aufzubürden.
In 20 Jahren ist Deutschland ökonomisch Haiti. Für jeden "Siedler" zahlt EU Brüssel Kopfgeld.
Der ganz alltägliche Wahnsinn, auch in Italien.
Welche Kräfte mit welchen Methoden treiben die ethnische Überschwemmung Europas voran ?
Die Massenflutung Europas mit Migranten ist kein Zufall.
"TTIP: Die EU hat uns verkauft!" Ein Ende ist derzeit nicht absehbar.
Die globalen Player wollen Krieg - Gnade uns Europäern Gott wenn sie es schaffen !
Neues aus Eukratien. Strafen und Zwänge. Wehe, wenn sie los gelassen....
Bereits 2010 zum Thema:
Die Fehlgriffe - oder der Kampf der "Eliten" gegen das Volk und gegen Deutschland..........
Hans-Werner Sinn erklärt warum wir 32 Millionen Migranten "bräuchten".
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen