Die "FrauenFreundschaft" zwischen Frau Merkel, kinderlos, zum zweiten Mal verheiratet, und Anette Schawan, kinderlos, unverheiratet, überwindet alle Hürden. Ergänzung 16.Mai 2014
Aus aktuellem Anlass:
Bestellung Schavans zur Botschafterin verstößt gegen Haushaltsrecht
Am 07.05.2014 hat das Bundeskabinett Annette Schavan zur Botschafterin beim Heiligen Stuhl bestellt. Als solche wäre sie Beamte im höheren Auswärtigen Dienst. Eine für die Ausübung des Botschafteramtes erforderliche Übernahme in das Beamtenverhältnis des Bundes ist jedoch nicht möglich, da Frau Schavan hierfür ca. neun Jahre zu alt ist und Ausnahmetatbestände nicht greifen. Die diesbezügliche Rechtslage stellt sich im Einzelnen so dar:Hier bitte weiterlesen: http://schavanplag.wordpress.com/
Nach § 48 der Bundeshaushaltsordnung1 bedarf die “Einstellung und Versetzung von Beamten in den Bundesdienst [...] der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen, wenn der Bewerber ein vom Bundesministerium der Finanzen allgemein festzusetzendes Lebensalter überschritten hat.” Dieses wird in Rundschreiben II A 2 – H 1224 – 5/95 des BMF vom 23.03.1995 festgelegt. Frau Schavan wird im Juni dieses Jahres 59 Jahre alt, weshalb für sie der dortige Absatz II. relevant ist. Da sie unter die in II. 1. Buchstabe a) bis d) genannten Personengruppen nicht fällt, ist eine Einwilligung für ihren Einzelfall erforderlich. Abschnitt II. 2. lautet:
Der Übernahme von Bewerbern in das Bundesbeamtenverhältnis, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und bei denen die Voraussetzungen des § 107 b BeamtVG nicht vorliegen, kann grundsätzlich nicht zugestimmt werden. Ausnahmen sind nur gerechtfertigt, wenn bei einem außerordentlichen Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch der entstehenden Versorgungslasten, die Übernahme offensichtlich einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet oder die Ablehnung der Übernahme zu einer erheblichen Schädigung der Bundesinteressen führen könnte. Hierbei ist auch auf eine ausgewogene Altersstruktur des Behördenpersonals zu achten.
Der Übernahme von Bewerbern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wird nur in besonders begründeten Einzelfällen zugestimmt.
Plagiatorin Anette Schawan (58) CDU geht ....dahin und niemals kehrt sie wieder? ..........so dachte man zumindest nach der Aberkennung ihres Doktortitels.
Aber bereits am 30.09.2012 erfolgte das Comeback nach Plagiatsvorwürfen: Frau Schavan wurde in München in den Hochschulrat gewählt.
Anette Schavan geht......aber wo begegnet sie uns aufs Neue?? Abstellgleis EU? oder wo? Für gescheiterte "Eliten" gibt es immer ein warmes Plätzchen zum überwintern. Oder.
Und da ist sie nun wieder im Gespräch, diesmal :
Ex-Bildungsministerin
Die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) soll nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" neue Botschafterin im Vatikan werden.
Schavan soll angeblich Botschafterin im Vatikan werden
Der bisherige Vertreter Deutschlands in dem Kirchenstaat, Reinhard Schweppe, solle im Sommer in den Ruhestand versetzt werden, schreibt das Blatt, ohne Quellen zu nennen. Schavan, die im Februar 2013 wegen einer Plagiatsaffäre ihren Doktortitel verlor und zurücktrat, solle ihm nachfolgen.
Regierung hält sich bedeckt
Das Auswärtige Amt nahm am Abend auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa keine Stellung zu dem Bericht. Schavan selbst äußerte sich auf Anfrage der "Süddeutschen" ebenfalls nicht.
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_67722590/schavan-soll-angeblich-botschafterin-im-vatikan-werden.html
Das System lässt altgediente Mitläufer nicht verkommen. Wenn der Vatikan in Rom ihr neues Arbeitsgebiet wird, so kann man sagen, dass das auch gegenwärtig der Platz ist, wo Frau Schavan sehr gut hinpasst, obwohl, der Papst ist ja nun wirklich dabei, die Betrüger zu entfernen, aber damit ist natürlich nicht Frau Schavan gemeint, obwohl die Sache mit dem aberkannten Doktortitel nicht gerade der Glanzpunkt in der Karriere der unverheirateten, kinderlosen Dame ist.
Update 20.03.2014
Plagiatsaffäre vor Gericht
"Klägerin hat getäuscht" - Schavan verliert Prozess um ihren Doktortitel
20.03.2014, 18:18 Uhr
| dpa
Die unter Plagiatsverdacht stehende ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan
(CDU) hat im Kampf um ihren Doktortitel eine empfindliche Niederlage
erlitten. "Die Klägerin hat getäuscht", befand die Vorsitzende Richterin
des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Simone Feuerstein, und wies
Schavans Klage gegen den Entzug des Titels durch die
Heinrich-Heine-Universität ab. Auf "60 Täuschungsbefunde" sei das
Gericht in Schavans 1980 eingereichter Doktorarbeit mit dem Titel "Person und Gewissen" gestoßen.
Damit habe Schavan das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit verletzt, das auch schon 1980 bestanden habe. Die Behauptung einer anderen Zitierkultur in den 1980er Jahren sei unerheblich: "Alle Einwände gehen am Kern des Täuschungsvorwurfs vorbei." Die Universität habe das Aberkennungsverfahren auch formal korrekt abgewickelt und ihren Ermessensspielraum bei der Aberkennung nicht überschritten.
Damit habe Schavan das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit verletzt, das auch schon 1980 bestanden habe. Die Behauptung einer anderen Zitierkultur in den 1980er Jahren sei unerheblich: "Alle Einwände gehen am Kern des Täuschungsvorwurfs vorbei." Die Universität habe das Aberkennungsverfahren auch formal korrekt abgewickelt und ihren Ermessensspielraum bei der Aberkennung nicht überschritten.
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