Nur die politisch Verantwortlichen in der BRD haben kein Referendum über den Lissabonvertrag und darin erwähnte Möglichkeit der Todesstrafe innerhalb der EU, zugelassen.
Angela Merkel, 63, (CDU) Deutsche Bundeskanzlerin Zum Thema Volksabstimmung: "Ich bin ganz entschieden der Auffassung, dass plebiszitäre Elemente auf der Bundesebene nicht der richtige Weg sind."
Da darf man sich fragen WER "demokratischer" agiert, die BRD oder die Türkei.
Pläne von Erdogan
Merkel schließt Todesstrafen-Referendum ausBundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat betont, dass die Türkei - sollte sie die Todesstrafe wieder einführen wollen - dafür nicht auf deutschem Boden unter ihren Bürgern werben dürfte.Zwar gebe es noch keine konkreten Anfragen, sagte Merkel im Gespräch mit WDR 5. Die Frage sei aber "leider, leider so hypothetisch dann auch nicht, denn das Thema ist in der Türkei diskutiert worden". Es sorge für Klarheit zu sagen, "dass man für einen Inhalt, den wir absolut ablehnen, wie etwa die Todesstrafe" auf deutschem Boden keine Erlaubnis gebe.
Und was haben wir in dieser gepriesenen EU??
Hören Sie gut zu, was Prof. Albrecht Schachtschneider sagt:Todesstrafe und Ausnahmerecht: Staatsrechtler Schachtschneider geht mit EU-Vertrag von Lissabon hart ins Gericht
Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor an der Universität Nürnberg-Erlangen, sprach mit „Focus-Money“ über den EU-Vertrag von Lissabon, gegen den er vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht hat.
In seiner Klagschrift wies Professor Schachtschneider darauf hin, daß der EU-Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen ermögliche. In den „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten werde darauf hingewiesen, daß entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und in anderen Ländern die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen, zulässig sei.
http://zuerst.de/2013/06/27/todesstrafe-und-ausnahmerecht-staatsrechtler-schachtschneider-geht-mit-eu-vertrag-von-lissabon-hart-ins-gericht/
Es kann natürlich sein, dass die politisch Verantwortlichen in der BRD den Vertrag von Lissabon, sprich Europäischen Verfassungsvertrag, nicht verstanden oder nicht gelesen haben und daher gar nicht wissen, was da unterschrieben wurde.
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