Update Januar 29, 2014
Mord nicht nachweisbar - 29.01.2014Wende im Kirchweyhe-Prozess
Dem 20-jährigen Angeklagten könne aus Sicht der Richter aber eine Körperverletzung mit Todesfolge nachgewiesen werden. Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts werde dies mit 3 bis 15 Jahren Gefängnis bestraft. Im Jugendstrafrecht liege das Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.
Der 20-Jährige steht seit September vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor.
Laut Anklageschrift soll er einen fünf Jahre älteren Mann im März mit Tritten getötet haben. Das Opfer soll zuvor versucht haben, einen Streit zu schlichten, an dem der Angreifer beteiligt war. Das Gericht will den Prozess im Februar beenden.
Am Donnerstag um 9 Uhr wird der Prozess fortgesetzt. Dann sollen zwei weitere Zeugen vernommen werden. (wk/dpa)
http://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-Wende-im-Kirchweyhe-Prozess-_arid,766862.html
Da trampelt ein volljähriger Türke auf dem Kopf von Daniel S. herum und hat "keine Tötungsabsicht"?
Ist der Türke ein Vollidiot, dass er sich über die Folgen nicht im klaren war?
Oder sind die Richter Vollidioten, die dem Kopftreter unterstellen, ein Vollidiot zu sein?
Wie dem auch sei, entweder gehört der Kopftreter in eine Anstalt, oder die Richter müssen aus ihren Ämtern entfernt werden. Soviel kranke Mörderliebe ist absolut nicht zu tolerieren.
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