Donnerstag, 18. Juli 2013

Nach Handschellen für Markus Lüpertz im Mai, trifft es diesmal Jonathan Meese....

                            Lithografie "Dietrich von Bern" von Jonathan Meese 

Dietrich von Bern ist eine der bekanntesten Sagenfiguren des deutschen Hoch- und Spätmittelalters. Schriftliche Zeugnisse als Heldenlied (Hildebrandslied), Epos (Dietrichepik) oder Prosa (Heldenbücher) lassen sich zwischen dem 9. und 16. Jahrhundert nachweisen, die mündliche Überlieferung ist sicherlich älter. Eine Rolle spielt Dietrich auch im Nibelungenlied. Neben den elf mittelhochdeutschen Dietrichepen in Versen, die immer nur Episoden aus dem Heldenleben Dietrichs zum Thema haben, stellt die skandinavische Thidrekssaga – überliefert in Varianten auf Norwegisch, Schwedisch und Isländisch – einen Sonderfall der Überlieferung dar, weil sie die gesamte Vita des Helden nach (unbekannten) niederdeutschen Quellen in Prosa erzählt.  (Quelle: Wikipedia)

 

Öffentlicher Hitlergruß bringt Künstler vor Gericht
18.07.2013, 20:05 Uhr | dpa

Bei einem öffentlichen Auftritt zeigte er den verbotenen Hitlergruß: Der Berliner Künstler Jonathan Meese muss sich in Kassel vor Gericht verantworten. Er hatte im Juni 2012 in einem Gespräch zum Thema "Größenwahn in der Kunst" die "Diktatur der Kunst" gefordert und den Arm zum Hitlergruß gehoben. Aus Meeses Sicht ist sein Verhalten als Teil seiner Performance von der Kunstfreiheit gedeckt.
Vor dem Amtsgericht Kassel wird dem 43-Jährigen dagegen das Verwenden von "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" vorgeworfen, wie Staatsanwalt Götz Wied sagte. Zudem habe Meese ein Foto davon auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Gericht nimmt sich Film vor

Vor Gericht gab Meese den Hitlergruß zu. Zugleich machte der ganz in schwarz gekleidete Künstler deutlich, dass es sich dabei um den Teil einer Kunstaktion und nicht um seine private Meinung gehandelt habe. "Ich würde doch nicht in einem Restaurant einen Hitlergruß zeigen, ich bin doch nicht bescheuert", sagte der 43-Jährige.
Das Gericht nahm sich in der Verhandlung auch einen 90-minütigen Film über das Gespräch vor, bei dem Meese im Juni 2012 aufgetreten war.
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_64491900/kuenstler-jonathan-meese-wegen-oeffentlichem-hitlergruss-vor-gericht.html


Dass Jonathan Meese ein Ausnahmekünstler ist, sei unbestritten. So manche Exaltiertheit hat man ihm nachgesehen. Aber das, meinen nun die Blogwarts, geht zu weit. Jonathan hob die Hand zum Gruß, den der "grosse Führer aus Österreich" so populär gemacht hat, dass noch heute, 65 Jahre nach dem Dahinscheiden dieses Österreichers, alle Welt sich veranlasst sieht, dass das Handheben in ähnlicher Art und Weise doch sehr, sehr verwerflich sei und dringend mit einer öffentlichen Anklage geahndet werden muss.

Nun, man kann über diese Reaktion geteilter Meinung sein. Einen entspannteren Umgang mit ähnlichem Käse wird es wohl nie mehr geben, selbst wenn nachfolgende Generationen gar nicht mehr wissen, wer denn der war, der den Gruss erfunden hat.

Der Künstler Jonathan sieht das seit "65-Jahre-vorbei-grüssen" als künstlerische Freiheit an.
Bleibt zu hoffen, dass die Judikative dieser BRD ähnlich geschmeidig urteilt, wie sie es für gewöhnlich in Fällen tut, bei denen es um weitaus wichtigere Gerichtsprozesse mit wider Erwarten geringeren Strafen für weitaus schwerere Verbrechen geht.

Viel Glück Jonathan Meese !


ps.  Festzustellen ist, dass es sich sowohl bei Markus Lüpertz als auch bei Jonathan Meese um zwei      international bekannte Kunstschaffende und Maler handelt.
Bei dem Allgemeinbildungsstand der sogenannten deutschen Elite darf man wohl die Kenntnis dessen  nicht voraussetzen, sondern muss viel mehr von einem latenten Kunstbanausentum ausgehen, dessen Kenntnis sich daran erschöpft einen schlechten Kunstdruck über dem Sofa hängen zu haben.

Keine Kommentare: