Und was sagt uns Frau MERKEL hier:
Haben wir nicht richtig hingehört?
In Berlin-Mitte demonstrieren am Mittwoch Tausende von Menschen gegen das geplante Infektionsschutzgesetz, weil sie dadurch ihre Freiheits- und Grundrechte in Gefahr sehen. Da sich viele der Demonstranten nicht an die gebotenen Corona-Schutzmaßnahmen hielten, wie etwa Abstand zu halten und Masken zu tragen, erklärte die Polizei die Versammlung gegen 12:30 Uhr für aufgelöst.Bei der Auflösung der Versammlung setzte die Polizei mehrfach Wasserwerfer und Pfefferspray gegen die Menschenmenge ein, doch viele der Demonstranten weigerten sich noch immer zu gehen.
https://deutsch.rt.com/kurzclips/109390-protest-gegen-infektionsschutzgesetz-wasserwerfer-pfefferspray/
Ist das dass Resultat ?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Und so haben die politisch Verantwortlichen gestern, am 18.11.2020 namentlich abgestimmt:
Neues Infektionsschutzgesetz kann in Kraft treten – Wer stimmte wie ab?
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz kann am Donnerstag in Kraft treten. Deutschland befindet sich weiterhin offiziell in einer epidemischen Notlage. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Reform des Infektionsschutzgesetzes passieren lassen.Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz ebenfalls am Mittwoch. Wie eine Sprecherin des Bundespräsidialamts mitteilte, wurde es bereits ausgefertigt.
Das Parlament und die Länderkammer hatten der Reform zuvor kurz hintereinander jeweils mehrheitlich zugestimmt. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht konkrete Vorgaben für die vor allem von den Ländern verhängten Corona-Maßnahmen vor. Die Einschränkungen sollen damit besser vor Gerichten Bestand haben.
Das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde am Mittwoch im Bundestag mit 413 Ja-Stimmen gegen 235 Nein-Stimmen verabschiedet, 8 Abgeordnete enthielten sich.
Hier das Dokument der wichtigsten namentlichen Abstimmung: Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 3. Der Titel lautet: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Drucksachen 19/23944 und 19/24334.
Die namentliche Abstimmung wird für spätere Historiker von Bedeutung sein, da sich die Protagonisten nicht damit entschuldigen können "von allem nichts gewußt zu haben", wie das leider in der Deutschen Geschichte schon einmal der Fall war.
Die Schleuderamplitude der westlichen Gesellschaft nähert sich sich, von aussen gesehen, dem Grenzwert, jenseits dessen das System metastabil wird und auseinanderfallen muss. Immer weniger eingehalten durch die Rahmen jahrhundertealter Gesetzlichkeit, schreitet die Gewalt frech und siegreich über die ganze Welt, unbekümmert darum, dass ihre Unfruchtbarkeit schon oft in der Geschichte bewiesen wurde. Es triumphiert oft nicht die grobe Gewalt selbst, sondern ihre hinausposaunte Rechtfertigung. Die unverschämte Behauptung wird in die Welt geschmettert, dass die Macht alles vermag und die Rechtlichkeit nichts.
Die „Dämonen“ Dostojewskis -früher erschienen sie als provinzieller Alptraum der Phantasie des vorigen Jahrhunderts- kriechen vor unseren Augen über die ganze Welt.
(Alexander Solschenizyn)
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