Massenmord durch „postmortale“ Organtransplantation
von Georg Meinecke
https://dieunbestechlichen.com/2018/02/massenmord-durch-postmortale-organtransplantation/
Im
Dezember 1967 hatte der südafrikanische Chirurg Christian Barnard die
erste Herztransplantation vorgenommen. Dem folgten 1968 in den USA
Chirurgen in 70 Fällen. Das veranlasste die Staatsanwaltschaft, gegen
die Transplantationschirurgen wegen vorsätzlicher Tötung zu ermitteln.
Dem
begegnete die Harvard-Ad-hoc- (zu diesem Zweck) Kommission 1968 in den
USA damit, dass sie den Tod des Menschen neu definierte. Um die
Transplantationschirurgen vor dem Mordvorwurf zu schützen, die die
Organe noch lebender Patienten entnommen hatten, legten sie den
Todeszeitpunkt zeitlich vor, indem sie das angenommene irreversible Koma
– Zustand eines noch lebenden Patienten – als Gehirntod = Tod
prognostizierten.
In diesem Zustand
wurde der im Koma befindliche Patient von den Pflegekräften noch
ernährt, gewaschen, arbeiteten alle seine Organe noch, der
Blutkreislauf, das Herz, konnte eine Patientin noch ein Embryo austragen
und gebären, ein Mann noch eine Erektion bekommen, usw. Damit hob die
Harvard-Ad-hoc-Kommission die bisher seit Jahrtausenden geltende
Wahrheit auf, wonach ein Mensch erst dann tot ist – als kalter Leichnam
begraben oder im Krematorium verbrannt werden konnte – wenn sein Herz
und die Atmung irreversibel zum Stillstand gekommen waren, Geist und
Seele – unsterbliche Bestandteile des Menschen – endgültig den Körper
verlassen und ins Jenseits, der wahren ewigen Heimat, zurückgekehrt
waren. Indessen im Bereich atheistischen, medizinischen,
materialistischen Wissens existieren Geist und Seele eines Menschen
jedoch nicht.
Der so gefundene
„Gehirntod“ wurde als Tod deklariert und mit der Behauptung, das sei
medizinisch-naturwissenschaftlich erwiesen, weltweit verbreitet. Dem
schlossen sich auch in Deutschland die Bundesärztekammer an, ihr folgend
die Politik, der Gesetzgeber, die Rechtsprechung, die Medien, die
Kirchen, ja alles, was Rang und Namen hatte. Der sog. Gehirntod musste
durch zwei Mediziner festgestellt werden. Danach entschieden der im Koma
befindliche „gehirntote“ Patient, fehlte es an seiner schriftlichen
Einwilligung, die nächsten Angehörigen darüber, ob und wenn ja, welche
Organe noch aus dem lebendigen Leib lebend entnommen werden durften, um
sie einem Patienten zu übertragen, der dessen bedurfte.
Dass der „Gehirntod“ = Tod ist, musste der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber anerkennen
unter dem Druck der Transplantationsmedizin, da diese anderenfalls die
Organtransplantation von „Toten“ auf lebende Patienten abgelehnt hätte.
Dennoch blieb ca. ein Drittel der Bundestagsabgeordneten dabei, dass ein
gehirntoter Patient noch leben würde. Um Organtransplantationen
rechtlich möglich zu machen, musste der sterbende Organismus daher zur
Leiche erklärt werden.
Das ist aber naturwissenschaftlich unhaltbar,
wie man in jedem Physiologie-Lehrbuch nachlesen kann (Süddeutsche
Zeitung, 12.06.1997). In dem seit 1997 bundesweit einheitlich
formulierten Totenschein ist in der Rubrik „sichere Zeichen des Todes“
neben Totenstarre, Totenflecken, Fäulnis jetzt auch der „Hirntod“
eingetragen. War der Gehirntod des im Koma befindlichen Patienten
festgestellt, die Organabnahme aber verweigert, musste der „Tote“
weiterhin gepflegt und ernährt werden, verweigerten die Krankenkassen
jedoch die Bezahlung der Kosten, da sie nur die Behandlung Lebender,
nicht die Behandlung Toter zu ersetzen hätten.
Damit
nach Möglichkeit der Patient und nicht seine Angehörigen darüber
entscheiden, ob und welche Organe dem Toten (Gehirntoten) entnommen
werden dürfen, versenden die Krankenkassen ihren Mitgliedern den sog.
Organspendeausweis. Auf der Vorderseite, die Namen, Geburtsdatum und
Anschrift des Spenders enthält, heißt es u.a.: „Organspende schenkt
Leben“. Auf der Rückseite kann man u.a. lesen:
„Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation infrage kommt, erkläre ich:…………..“
Vor der Organentnahme auf dem Operationstisch – das findet in Deutschland ausschließlich nachts statt
– erhalten diese „Toten“ häufig muskelentspannende und schmerzstillende
Medikamente. Hier und da erhalten sie auch eine Vollnarkose oder werden
örtlich anästhesiert.
Nicht selten
schnallt man sie auf dem Operationstisch fest, um irritierende,
abwehrende Bewegungen gegen die Chirurgen zu verhindern. Daraus ist
unschwer zu entnehmen, dass die Organtransplanteure keineswegs davon
ausgehen, dass der Organspender, dem auf dem OP-Tisch lebendfrische,
warme Organe, wie z.B. das noch schlagende Herz, herausgeschnitten
werden, bereits im eigentlichen Sinne tot und ohne jedes
Schmerzempfinden sei.
Ganz im Gegenteil:
Wie bei einem operierten lebenden Patienten reagiert der „Hirntote“ wie
dieser auf unbewußte Schmerzen. Die Pulsfrequenz schnellt hoch, der
Blutdruck bewegt sich, Hormone werden ausgeschüttet. Ein wirklich Toter,
ein Leichnam ist zu solchen Reaktionen selbstverständlich nicht mehr
fähig. Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit nicht
ausgeschlossen werden kann, wird in der Schweiz eine Vollnarkose bei der
Organentnahme am „Toten“ empfohlen.
Selbst
die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) empfiehlt zur
„Optimierung des chirurgischen Eingriffs“ 5 Fentanyl, ein synthetisches
Opioid (Opiat). Es ist eines der stärksten Schmerzmittel,
ca. 100 x stärker als Morphin. Gescheut wird in Deutschland die
Empfehlung einer Vollnarkose, da dies offensichtlich auch dem Laien
offenbaren würde, dass der gehirntote Organspender in Wirklichkeit noch
gar nicht tot ist, sondern noch lebt.
Zu
Zwecken der Organentnahme wird der auf dem Op-Tisch liegende Körper des
„Hirntoten“ von der Kehle bis zum Schambein aufgeschnitten bzw.
aufgesägt. Nachdem in den dadurch aufgeklappten Körper Eiswasser
gegossen worden ist, werden die einzelnen Organe herausgeschnitten, wie
z.B. die Nieren, die Leber, die Bauchspeicheldrüse, die Lungenflügel und
zuletzt das noch schlagende Herz.
Vor
dem Ausschlachten der vitalen, lebenden Organe wurden auch diese mit
einer 4 Grad kalten, aus Zucker und Nährsalz bestehenden Lösung im noch
lebenden Körper des Hirntoten durchspült, um sie am Leben zu erhalten
und sie während des Transfers in den Kühlboxen zu ernähren. Das kann
auch dazu führen, dass der Hirntote auf diesen Vorgang mit Zuckungen
reagiert.
Da es sich bei den meisten
„Organspenden“ um eine sog. Multiorganentnahme handelt, muß keine Stelle
des Körpers verschont bleiben. Er darf mit Messer, Säge und Meißel
radikal verletzt werden. Vom Brust- bis zum Schambein aufgeschnitten,
können neben den vitalen Organen auch Kniegelenke, Luftröhre,
Gehörknöchelchen, Dünndarm, Augäpfel entnommen, selbst die Haut
abgezogen werden (Anna Bergmann „Der entseelte Patient“, S. 292/93).
Nach der Explantation tritt der eigentliche, endgültige Tod der
ausgenommenen körperlichen Hülle des Patienten ein, keineswegs der der
entnommenen Organe, die in anderen Patienten weiter leben und weiter
funktionieren sollen.
Dem
SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, von Beruf Arzt, wurde
die Bitte abgelehnt, als Zuschauer einer Organentnahme beizuwohnen.
Begründung: Die einem Schlachtfeld ähnelnde Szene sei keinem Zuschauer
zuzumuten.
In der Tat:
Der Blutverlust bei Aufschneiden eines noch von der Blutzirkulation
durchpulsten lebenden Körpers von der Kehle bis zum Schambein und das
anschließende Ausschlachten von Organen führt fast zum totalen
Blutverlust der körperlichen Hülle. Die Chirurgen stehen wegen der
massiven Blut- und Wasserüberschwemmung des Fußbodens zumeist auf Matten
oder Tüchern.
Auf einem anderen
Blatt steht, dass nicht nur Organe, sondern auch Gewebe entnommen werden
kann und wird. Das ist praktisch der gesamte Körper, z.B. die
Oberschenkelknochen, usw. Für den Bestatter muß der Leichnam (der
Hampelmann) dann erst wieder stabilisiert – z.B. mit Besenstilen –
ausgestopft und zugenäht werden. Herausgenommene Augen werden zugeklebt
oder durch Glasaugen ersetzt. Droht der Herztod vor Entnahme aller
lebendigen Organe, wird dem medikamentös mit allen Mitteln begegnet.
Angehörige,
die den Organspender nach der Explantation nochmals sehen wollten – was
zumeist verhindert wird – stellten fest, dass dessen Haare grau oder
bleich geworden, die Gesichter schmerzverzerrt waren, wie man es bei
normal Verstorbenen nicht sieht. Sie kamen daher zu der Überzeugung,
dass der explantierte Patient, der Organspender, anlässlich dieser
Prozedur grausamste, fürchterlichste Schmerzen erlitten haben musste!
Die Deutsche Bundesärztekammer vertritt den Standpunkt, dass eine
Betäubung der Organspender nicht notwendig sei, da ein „Gehirntoter“
keinerlei Schmerzen mehr empfinden könne.
In
den USA hatten der renommierte Professor für Anästhesiologie, Pädiatrie
und Medizinethik Dr. Robert Truog und der Professor für Bioethik,
Franklin Miller – ursprünglich Verfechter und Anhänger der
Gehirntod-Theorie – bereits 2008 erklärt:
„Die Begründung dafür, warum diese Patienten (Hirntoten) für tot gehalten werden sollen, war nie völlig überzeugend. Die Hirntod-Definition erfordere den kompletten Ausfall aller Funktionen des Gehirns. Dennoch bleiben bei vielen Patienten wesentliche neurologische Funktionen erhalten, wie die reguläre Abgabe von Hormonen aus dem Zwischenhirn.“
In
einem anderen Artikel fragten Truog und Miller, ob es ethisch zu
begründen sei, „vitale Organe“ aus hirntoten Patienten zu entnehmen,
wenn sie nicht wirklich tot seien. Sie plädierten für die abermalige
Korrektur der Todesdefinition und schlugen vor, die mit der
Organgewinnung verbundene Tötung von sterbenden Patienten als
gerechtfertigtes Töten – als „justified killing“ – zu bezeichnen, wie es
inzwischen auch in den USA geschieht. Vorsätzliches Töten eines
Patienten richtet sich frontal gegen den hippokratischen Eid. Deutsche
Ärzte, die in der NS-Zeit unheilbar geistig Behinderte aus den Gründen
„unwerten Lebens“ getötet hatten, wurden nach Ende des 2. Weltkrieges
von Gerichten der Alliierten Sieger zum Tode verurteilt.
Ein
1995 vom Bayerischen Rundfunk ausgestrahlter Fernsehfilm setzte sich
eingehend mit dem Problem des Hirntodes auseinander. Gezeigt wurde der
Fall des Jan Kerkhoff. Nach einem Autounfall wurde er mit einem
Schädel-Hirntrauma für hirntot erklärt. Die Ehefrau verweigerte ihre
Einwilligung zur Organentnahme, da Herzfunktion, Blutdruck und alle
Lebensfunktionen noch normal waren. Der Mann erwachte aus der
Bewusstlosigkeit, wurde geheilt und berichtete gemeinsam mit seiner Frau
in dieser Fernsehsendung über sein Erleben. Die Wiederholung dieser
Fernsehsendung – sowie die Produktion derartiger Sendungen – wurden für
die Zukunft verboten, da der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollte,
dass „Gehirntote“ in Wirklichkeit noch leben, erst durch Chirurgen auf
dem Operationstisch durch die Entnahme ihrer Organe getötet werden!
Inzwischen
gibt es zahlreiche Fälle, in denen für hirntot erklärte Patienten, die
nicht explantiert wurden, wieder gesundeten und weiter gelebt haben. So
wurde z.B. der Priester Don Vittorio vom Institut Christuskönig und Hohe
Priester nach einem schweren Autounfall für hirntot erklärt. Da der
Generalobere des Institutes jedoch gegen eine Organentnahme protestierte
und die Verlegung in ein anderes Krankenhaus veranlasste, kam der
Patient dort wieder zu vollem Bewusstsein und wurde letztlich so weit
geheilt, dass er seinen priesterlichen Dienst wieder aufnehmen konnte.
Bei
der 56jährigen Gloria Crux wurde der Hirntod diagnostiziert. Sie
überlebte, weil ihr Ehemann das Abschalten der Geräte verhindern konnte.
Frau Rosemarie Körner:
„Hätte man ihm (ihrem damaligen Ehemann) Organe entnommen aufgrund der damaligen Hirntod-Diagnose, würde er heute nicht mehr leben, nicht zum 3. Mal verheiratet sein.
In
Polen soll es einen Facharzt geben, der sich auf die Wiederbelebung
hirntoter Patienten spezialisiert hat. Bereits vor Jahren soll ihm dies
in über 250 Fällen gelungen sein!
Rechtsanwalt
und Notar a.D. Uwe Friedrich aus 64832 Babenhausen äußerte sich in
seiner Schrift zur Organspenden-Problematik: „Ein bewusst irreführender
Begriff“ unter der Überschrift „HirnTOD“ u.a. wie folgt:
„Es ist durchaus skandalös zu nennen, wie in weiten Teilen der Politik und Medizinwissenschaft mit der Wahrheit bei Anwendung des Begriffs vom „Hirntod“ umgegangen und die wohlmeinende Bevölkerung damit erkanntermaßen in ihrem und unser aller Kultur eigenem Verständnis vom Begriff des Todes getäuscht wird. Der Bevölkerung wird gesagt, die Organentnahme erfolge nach dem Tod des Menschen. Gemeint ist jedoch der sog. „Hirntod“. Vorsätzlich verschwiegen wird, dass es sich hierbei eben nicht um den in der Bevölkerung so verstandenen (biologischen, klinischen) Tod handelt; der zu explantierende Hirntote ist eben (noch) kein Leichnam sondern ein Sterbender.“
Auf
Einladung des Deutschen Ethikrates diskutierten im März 2012 in Berlin
Mediziner und Philosophen über die Gültigkeit der Hirntod-Theorie. Dabei
kam auch der US-amerikanische Neurologe Daniel Alan Shewmon, Professor
für Neurologie und Pädiatrie der David Geffen School of Medicine der
Universität von Kalifornien und Autor zahlreicher Studien zum Hirntod zu
Worte. Er äußerte in seinem hochwissenschaftlichen Vortrag, dass der
Organismus mit dem Hirntod keinesfalls in Wahrheit tot sei. Wörtlich:
„Die unwiderrufliche Bewusstlosigkeit ist nicht der Tod der Patienten, bei denen der Hirntod festgestellt worden sei, seien nicht bloß großartige Zellkulturen“ wie die Verfechter der Hirntod-Theorie glauben machen wollen sondern bewusstlose menschliche Wesen.“
Heute
lasse sich eine Narkose so hoch dosieren, dass sie sämtliche Funktionen
des Gehirns unterdrückt. Indessen würde niemand einen solchen Patienten
für tot erklären. 1989 hatte Professor Shewmon 175 Fälle aufgelistet,
bei denen bei Patienten der Herztod nachgewiesen wurde, die jedoch
länger als eine Woche überlebt hatten, in einigen Fällen Monate, in
einem Fall sogar 14 Jahre.
Auf der
Internationalen Tagung „Brain Death–Signs of Life“ am 19.02.2009 in Rom
wurde aus medizinischer, philosophischer und juristischer Sicht von
Wissenschaftlern eindeutig klargestellt:
„Das Hirntod-Konzept ist heute wissenschaftlich nicht mehr haltbar, da für „hirntot“ erklärte Patienten eindeutig noch am Leben sind. Ebenso hat er das Recht auf seinen eigenen, friedvollen, würdigen Tod. Ebenso hat er das Recht auf Unantastbarkeit des Lebens und Widerstand gegen fremdnützige Handlungen am eigenen Körper.“
2012
sprach die American Academy of Neurology dem Gehirntod-Konzept die
naturwissenschaftliche Begründung ab. Mit dem 1968 in den USA
eingeführten Gehirntod-Konzept habe man sich geirrt. Existiert das
Konzept „Hirntod = Tod“ nicht mehr, so stehe unübersehbar fest, dass die
Organtransplantations-Chirurgen anlässlich der Entnahme lebend-frischer
Organe aus „Gehirntoten“ diese dabei vorsätzlich töten (ermorden)!
Bereits
2008 hatte sich das „President’s Council on Bioethics“, das
Expertengremium, das den US-amerikanischen Präsidenten in bioethischen
Fragen berät, veranlasst gesehen, ein sog. „White Paper“ mit dem Titel
„Controversies in the Determination of Death“ zu veröffentlichen. Darin
hatten die Experten eingeräumt, dass angesichts der wissenschaftlichen
Daten, wie sie u.a. von Shewmon erbracht worden seien, nicht mehr
behauptet werden könne, dass der Organismus mit dem Hirntod bereits tot
sei.
Auch wenn die Ärzteschaft in
Deutschland sich heute noch weitgehend hinter die Behauptung stellt,
dass der „Hirntod“ dem Tod gleichzusetzen sei, um so das gewaltige
Geschäft der Organtransplantation zu unterstützen, finden sich immer
wieder ihrem Gewissen verbundene Ärzte, die dem widersprechen. So führte
z.B. Dr. med. Paulo Bavastro, Internist und Kardiologe, lange Jahre
Chef einer internistischen Abteilung, in seinem im Rotary Magazin
10/2011 veröffentlichten Artikel „Ein irreführender Begriff“ u.a. aus:
„Von der postmortalen Organspende zu sprechen, ist eine Vereinfachung, sie suggeriert falsche Tatsachen, entspricht dem Tatbestand der arglistigen Täuschung. Deshalb ist das sog. „Hirntod-Konzept“ mit den moralischen und ethischen Ansprüchen Rotary’s nicht vereinbar……… Wollen wir redlich sein, so müssen wir folgendes formulieren: Es handelt sich um schwerstkranke Menschen, die trotz intensiv-medizinischer Behandlung Sterbende sind. Ein Sterbender ist aber kein Toter, er ist also keine Leiche.“
Die Ärztin
Dr. med. Regine Breuel wandte sich unter dem 18.11.2011 in einem
Offenen Brief an die Bundeskanzlerin, betreff. „Kritische Fragen zu
Hirntod und Organspende“. Unzureichend sei die Aufklärung der Bürger.
Die Bürger müssen wissen, dass der hirntote Organspender allenfalls ein
Sterbender im möglicherweise irreversiblen Hirnversagen ist. Wird die
Freigabe zur Organentnahme durch verharmlosende Informationen und das
Verschweigen neuer medizinischer Erkenntnisse erschlichen, liegt eine
rechtsgültige Zustimmung des Spenderwilligen oder seiner Angehörigen
nicht vor……….“
Dr. med. Max-Otto
Bruker, Arzt für Innere Medizin, langjähriger Leiter biologischer
Krankenhäuser in Bad Lahnstein (Gesamtauflage seiner rund 30 Bücher mehr
als 3 Millionen), schrieb:
„Ich schäme mich für den Ärztestand, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen aufstehen und laut NEIN sagen zu der Art der Aufklärung über die Organtransplantation. Sie befürworten damit stillschweigend ein dunkles Geschäft, das unethisch und unmoralisch betrieben wird. Es setzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf. Von dieser Art der Geschäftemacherei distanziere ich mich auf das Schärfste und mit mir sicherlich der größte Teil der Ärzteschaft. Heute gilt – wie absurd – der „Hirntod“ als Gesamt-Tod, obwohl keine ausreichenden Beweise dafür vorliegen. Auf diese Weise wurde durch die Gesetzgebung ein Freispruch für alle Handlanger dieses Mordsgeschäfts erreicht.“
Prof.
Dr. Rudolf Pichlmayr, inzwischen verstorbener früherer Leiter des
Organ-Transplantations-Zentrums in Hannover, weltweit führender
Organtransplanteur, ließ sich entgegen einer Mutter, die ihm vorwarf,
nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein, bevor sie die
Einwilligung zur Organentnahme aus dem Körper ihres hirntoten, angeblich
gestorbenen Sohnes erteilt hatte, zu der Bemerkung hinreißen – wie sie
öffentlich berichtete:
„Wenn wir die Gesellschaft über die Organentnahme aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.“
Er
wusste, wovon er sprach. Jede wahrheitsgemäße Aufklärung über die
„postmortale“ Organspende verhindert diese. Die Patienten bzw. deren
Angehörige, werden also belogen und getäuscht, um deren Einwilligung zur
Organspende zu erhalten.
Die
vorsätzliche Tötung von Menschen bewertet das Strafrecht gem. § 211 StGB
als Mord, wenn sie besonders verwerflich ist. Darunter fallen auch die
gefährliche und unmenschliche Tatausführung. Darunter versteht man u.a.
die Heimtücke und/oder die Grausamkeit. Heimtückisch handelt, wer die
Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt. Arglos ist,
wer sich zur Tatzeit eines Angriffes nicht versieht. Das Tückische liegt
darin, dass der Tötende sein Opfer in hilfloser Lage überrascht, sodass
es den Anschlag auf sein Leben nicht begegnen kann. Grausam tötet, wer
seinem Opfer Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art
zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche
Maß hinausgehen. Das ist alles bei der Tötung durch Entnahme der
lebenden Organe aus den noch lebenden Körpern offensichtlich der Fall,
ebenso wie die Tatsache, dass der zu explantierende „Gehirntote“ ein
Opfer ist, das außerstande ist, sich noch wehren zu können.
Die
Strafanzeige der „Initiative gegen Mordärzte“ vom 18.05.2012 wegen
Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung bei der
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin, der ich mich in der Sache
– nicht in der Formulierung – angeschlossen hatte, führte zur
Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, dass die Politik den
Gehirntod als Tod anerkannt habe, und ein Toter nicht mehr getötet
werden könne.
Die Staatsanwaltschaft
übersah, dass nicht die Politik, nicht Politiker berufen sind, den
Zeitpunkt des Todes eines Menschen festzustellen! Die Staatsanwaltschaft
berücksichtigte auch nicht, dass die „Gehirntoten“ in Wahrheit noch
Lebende, durch die Entnahme ihrer lebenden Organe erst getötet werden.
Aus
all dem folgt: Die postmortale Organtransplantation muß gesetzlich
verboten werden. Personen, die vorsätzlich wehrlose Patienten zu Zwecken
der Organentnahme durch diese oder anlässlich dieser töten, und alle
diejenigen, die sich zu diesem Zweck zusammengeschlossen haben und
diejenigen, die dazu wissentlich Beihilfe leisten, müssen strafrechtlich
verfolgt werden. Es kann kein Argument sein, dass die „postmortale“
Organtransplantation inzwischen weltweit betrieben wird. Irgendwann
strandet jede Unwahrheit, siegt die Wahrheit! Der deutschen Justiz würde
es zur Ehre gereichen, hier weltweit in Führung zu gehen!
Selbstverständlich
ist allen Staatsanwälten auch bekannt, dass Staatsanwälte, die
strafbare Handlungen nicht verfolgen, sich deswegen gemäß §§ 258, 258a
StGB selbst strafbar machen, maximal mit jahrelanger Gefängnisstrafe.
Die
Äußerungen von Fachleuten darüber, dass der „Gehirntote“ in
Wirklichkeit keinesfalls ein Toter, sondern ein noch lebender Patient im
Koma ist, sind inzwischen Legionen. Sie alle an dieser Stelle zu
zitieren, fehlt es einfach am Platz.
Der
hoch renommierte Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Waldstein aus
Salzburg, Ordinarius an der Zivilrechtlichen Fakultät der Päpstlichen
Lateran-Universität und Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben,
der sich jahrelang intensiv mit dieser Angelegenheit befasst hat,
veröffentlichte in der „Tagespost“ vom 19.08.2014 über meine Broschüren
zu diesem Thema u.a.:
„Inzwischen hat Georg Meinecke in den Jahren 2012 und 2013 zwei hervorragende Abhandlungen veröffentlicht, die es objektiv unmöglich machen, weiterhin zu behaupten, dass der Hirntod den Tod des Menschen bedeutet…..….. Mit den Ergebnissen von Georg Meinecke sind alle noch so raffinierten Konstruktionen, mit denen bewiesen werden sollte, dass der Hirntod tatsächlich den Tod des Menschen bedeutet, definitiv erledigt…………….“
https://dieunbestechlichen.com/2018/02/massenmord-durch-postmortale-organtransplantation/
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