Samstag, 3. Februar 2018

Massenmord durch „postmortale“ Organtransplantation.



Massenmord durch „postmortale“ Organtransplantation

von Georg Meinecke
Im Dezember 1967 hatte der südafrikanische Chirurg Christian Barnard die erste Herztransplantation vorgenommen. Dem folgten 1968 in den USA Chirurgen in 70 Fällen. Das veranlasste die Staatsanwaltschaft, gegen die Transplantationschirurgen wegen vorsätzlicher Tötung zu ermitteln.
Dem begegnete die Harvard-Ad-hoc- (zu diesem Zweck) Kommission 1968 in den USA damit, dass sie den Tod des Menschen neu definierte. Um die Transplantationschirurgen vor dem Mordvorwurf zu schützen, die die Organe noch lebender Patienten entnommen hatten, legten sie den Todeszeitpunkt zeitlich vor, indem sie das angenommene irreversible Koma – Zustand eines noch lebenden Patienten – als Gehirntod = Tod prognostizierten.
In diesem Zustand wurde der im Koma befindliche Patient von den Pflegekräften noch ernährt, gewaschen, arbeiteten alle seine Organe noch, der Blutkreislauf, das Herz, konnte eine Patientin noch ein Embryo austragen und gebären, ein Mann noch eine Erektion bekommen, usw. Damit hob die Harvard-Ad-hoc-Kommission die bisher seit Jahrtausenden geltende Wahrheit auf, wonach ein Mensch erst dann tot ist – als kalter Leichnam begraben oder im Krematorium verbrannt werden konnte – wenn sein Herz und die Atmung irreversibel zum Stillstand gekommen waren, Geist und Seele – unsterbliche Bestandteile des Menschen – endgültig den Körper verlassen und ins Jenseits, der wahren ewigen Heimat, zurückgekehrt waren. Indessen im Bereich atheistischen, medizinischen, materialistischen Wissens existieren Geist und Seele eines Menschen jedoch nicht.
Der so gefundene „Gehirntod“ wurde als Tod deklariert und mit der Behauptung, das sei medizinisch-naturwissenschaftlich erwiesen, weltweit verbreitet. Dem schlossen sich auch in Deutschland die Bundesärztekammer an, ihr folgend die Politik, der Gesetzgeber, die Rechtsprechung, die Medien, die Kirchen, ja alles, was Rang und Namen hatte. Der sog. Gehirntod musste durch zwei Mediziner festgestellt werden. Danach entschieden der im Koma befindliche „gehirntote“ Patient, fehlte es an seiner schriftlichen Einwilligung, die nächsten Angehörigen darüber, ob und wenn ja, welche Organe noch aus dem lebendigen Leib lebend entnommen werden durften, um sie einem Patienten zu übertragen, der dessen bedurfte.
Dass der „Gehirntod“ = Tod ist, musste der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber anerkennen unter dem Druck der Transplantationsmedizin, da diese anderenfalls die Organtransplantation von „Toten“ auf lebende Patienten abgelehnt hätte. Dennoch blieb ca. ein Drittel der Bundestagsabgeordneten dabei, dass ein gehirntoter Patient noch leben würde. Um Organtransplantationen rechtlich möglich zu machen, musste der sterbende Organismus daher zur Leiche erklärt werden.
Das ist aber naturwissenschaftlich unhaltbar, wie man in jedem Physiologie-Lehrbuch nachlesen kann (Süddeutsche Zeitung, 12.06.1997). In dem seit 1997 bundesweit einheitlich formulierten Totenschein ist in der Rubrik „sichere Zeichen des Todes“ neben Totenstarre, Totenflecken, Fäulnis jetzt auch der „Hirntod“ eingetragen. War der Gehirntod des im Koma befindlichen Patienten festgestellt, die Organabnahme aber verweigert, musste der „Tote“ weiterhin gepflegt und ernährt werden, verweigerten die Krankenkassen jedoch die Bezahlung der Kosten, da sie nur die Behandlung Lebender, nicht die Behandlung Toter zu ersetzen hätten.
Damit nach Möglichkeit der Patient und nicht seine Angehörigen darüber entscheiden, ob und welche Organe dem Toten (Gehirntoten) entnommen werden dürfen, versenden die Krankenkassen ihren Mitgliedern den sog. Organspendeausweis. Auf der Vorderseite, die Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Spenders enthält, heißt es u.a.: „Organspende schenkt Leben“. Auf der Rückseite kann man u.a. lesen:
„Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation infrage kommt, erkläre ich:…………..“
Vor der Organentnahme auf dem Operationstisch – das findet in Deutschland ausschließlich nachts statt – erhalten diese „Toten“ häufig muskelentspannende und schmerzstillende Medikamente. Hier und da erhalten sie auch eine Vollnarkose oder werden örtlich anästhesiert.
Nicht selten schnallt man sie auf dem Operationstisch fest, um irritierende, abwehrende Bewegungen gegen die Chirurgen zu verhindern. Daraus ist unschwer zu entnehmen, dass die Organtransplanteure keineswegs davon ausgehen, dass der Organspender, dem auf dem OP-Tisch lebendfrische, warme Organe, wie z.B. das noch schlagende Herz, herausgeschnitten werden, bereits im eigentlichen Sinne tot und ohne jedes Schmerzempfinden sei.
Ganz im Gegenteil: Wie bei einem operierten lebenden Patienten reagiert der „Hirntote“ wie dieser auf unbewußte Schmerzen. Die Pulsfrequenz schnellt hoch, der Blutdruck bewegt sich, Hormone werden ausgeschüttet. Ein wirklich Toter, ein Leichnam ist zu solchen Reaktionen selbstverständlich nicht mehr fähig. Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann, wird in der Schweiz eine Vollnarkose bei der Organentnahme am „Toten“ empfohlen.
Selbst die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) empfiehlt zur „Optimierung des chirurgischen Eingriffs“ 5 Fentanyl, ein synthetisches Opioid (Opiat). Es ist eines der stärksten Schmerzmittel, ca. 100 x stärker als Morphin. Gescheut wird in Deutschland die Empfehlung einer Vollnarkose, da dies offensichtlich auch dem Laien offenbaren würde, dass der gehirntote Organspender in Wirklichkeit noch gar nicht tot ist, sondern noch lebt.
Zu Zwecken der Organentnahme wird der auf dem Op-Tisch liegende Körper des „Hirntoten“ von der Kehle bis zum Schambein aufgeschnitten bzw. aufgesägt. Nachdem in den dadurch aufgeklappten Körper Eiswasser gegossen worden ist, werden die einzelnen Organe herausgeschnitten, wie z.B. die Nieren, die Leber, die Bauchspeicheldrüse, die Lungenflügel und zuletzt das noch schlagende Herz.
Vor dem Ausschlachten der vitalen, lebenden Organe wurden auch diese mit einer 4 Grad kalten, aus Zucker und Nährsalz bestehenden Lösung im noch lebenden Körper des Hirntoten durchspült, um sie am Leben zu erhalten und sie während des Transfers in den Kühlboxen zu ernähren. Das kann auch dazu führen, dass der Hirntote auf diesen Vorgang mit Zuckungen reagiert.
Da es sich bei den meisten „Organspenden“ um eine sog. Multiorganentnahme handelt, muß keine Stelle des Körpers verschont bleiben. Er darf mit Messer, Säge und Meißel radikal verletzt werden. Vom Brust- bis zum Schambein aufgeschnitten, können neben den vitalen Organen auch Kniegelenke, Luftröhre, Gehörknöchelchen, Dünndarm, Augäpfel entnommen, selbst die Haut abgezogen werden (Anna Bergmann „Der entseelte Patient“, S. 292/93). Nach der Explantation tritt der eigentliche, endgültige Tod der ausgenommenen körperlichen Hülle des Patienten ein, keineswegs der der entnommenen Organe, die in anderen Patienten weiter leben und weiter funktionieren sollen.
Dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, von Beruf Arzt, wurde die Bitte abgelehnt, als Zuschauer einer Organentnahme beizuwohnen. Begründung: Die einem Schlachtfeld ähnelnde Szene sei keinem Zuschauer zuzumuten.
In der Tat: Der Blutverlust bei Aufschneiden eines noch von der Blutzirkulation durchpulsten lebenden Körpers von der Kehle bis zum Schambein und das anschließende Ausschlachten von Organen führt fast zum totalen Blutverlust der körperlichen Hülle. Die Chirurgen stehen wegen der massiven Blut- und Wasserüberschwemmung des Fußbodens zumeist auf Matten oder Tüchern.
Auf einem anderen Blatt steht, dass nicht nur Organe, sondern auch Gewebe entnommen werden kann und wird. Das ist praktisch der gesamte Körper, z.B. die Oberschenkelknochen, usw. Für den Bestatter muß der Leichnam (der Hampelmann) dann erst wieder stabilisiert – z.B. mit Besenstilen – ausgestopft und zugenäht werden. Herausgenommene Augen werden zugeklebt oder durch Glasaugen ersetzt. Droht der Herztod vor Entnahme aller lebendigen Organe, wird dem medikamentös mit allen Mitteln begegnet.
Angehörige, die den Organspender nach der Explantation nochmals sehen wollten – was zumeist verhindert wird – stellten fest, dass dessen Haare grau oder bleich geworden, die Gesichter schmerzverzerrt waren, wie man es bei normal Verstorbenen nicht sieht. Sie kamen daher zu der Überzeugung, dass der explantierte Patient, der Organspender, anlässlich dieser Prozedur grausamste, fürchterlichste Schmerzen erlitten haben musste! Die Deutsche Bundesärztekammer vertritt den Standpunkt, dass eine Betäubung der Organspender nicht notwendig sei, da ein „Gehirntoter“ keinerlei Schmerzen mehr empfinden könne.
In den USA hatten der renommierte Professor für Anästhesiologie, Pädiatrie und Medizinethik Dr. Robert Truog und der Professor für Bioethik, Franklin Miller – ursprünglich Verfechter und Anhänger der Gehirntod-Theorie – bereits 2008 erklärt:
„Die Begründung dafür, warum diese Patienten (Hirntoten) für tot gehalten werden sollen, war nie völlig überzeugend. Die Hirntod-Definition erfordere den kompletten Ausfall aller Funktionen des Gehirns. Dennoch bleiben bei vielen Patienten wesentliche neurologische Funktionen erhalten, wie die reguläre Abgabe von Hormonen aus dem Zwischenhirn.“
In einem anderen Artikel fragten Truog und Miller, ob es ethisch zu begründen sei, „vitale Organe“ aus hirntoten Patienten zu entnehmen, wenn sie nicht wirklich tot seien. Sie plädierten für die abermalige Korrektur der Todesdefinition und schlugen vor, die mit der Organgewinnung verbundene Tötung von sterbenden Patienten als gerechtfertigtes Töten – als „justified killing“ – zu bezeichnen, wie es inzwischen auch in den USA geschieht. Vorsätzliches Töten eines Patienten richtet sich frontal gegen den hippokratischen Eid. Deutsche Ärzte, die in der NS-Zeit unheilbar geistig Behinderte aus den Gründen „unwerten Lebens“ getötet hatten, wurden nach Ende des 2. Weltkrieges von Gerichten der Alliierten Sieger zum Tode verurteilt.
Ein 1995 vom Bayerischen Rundfunk ausgestrahlter Fernsehfilm setzte sich eingehend mit dem Problem des Hirntodes auseinander. Gezeigt wurde der Fall des Jan Kerkhoff. Nach einem Autounfall wurde er mit einem Schädel-Hirntrauma für hirntot erklärt. Die Ehefrau verweigerte ihre Einwilligung zur Organentnahme, da Herzfunktion, Blutdruck und alle Lebensfunktionen noch normal waren. Der Mann erwachte aus der Bewusstlosigkeit, wurde geheilt und berichtete gemeinsam mit seiner Frau in dieser Fernsehsendung über sein Erleben. Die Wiederholung dieser Fernsehsendung – sowie die Produktion derartiger Sendungen – wurden für die Zukunft verboten, da der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollte, dass „Gehirntote“ in Wirklichkeit noch leben, erst durch Chirurgen auf dem Operationstisch durch die Entnahme ihrer Organe getötet werden!
Inzwischen gibt es zahlreiche Fälle, in denen für hirntot erklärte Patienten, die nicht explantiert wurden, wieder gesundeten und weiter gelebt haben. So wurde z.B. der Priester Don Vittorio vom Institut Christuskönig und Hohe Priester nach einem schweren Autounfall für hirntot erklärt. Da der Generalobere des Institutes jedoch gegen eine Organentnahme protestierte und die Verlegung in ein anderes Krankenhaus veranlasste, kam der Patient dort wieder zu vollem Bewusstsein und wurde letztlich so weit geheilt, dass er seinen priesterlichen Dienst wieder aufnehmen konnte.
Bei der 56jährigen Gloria Crux wurde der Hirntod diagnostiziert. Sie überlebte, weil ihr Ehemann das Abschalten der Geräte verhindern konnte.
Frau Rosemarie Körner:
„Hätte man ihm (ihrem damaligen Ehemann) Organe entnommen aufgrund der damaligen Hirntod-Diagnose, würde er heute nicht mehr leben, nicht zum 3. Mal verheiratet sein.
In Polen soll es einen Facharzt geben, der sich auf die Wiederbelebung hirntoter Patienten spezialisiert hat. Bereits vor Jahren soll ihm dies in über 250 Fällen gelungen sein!
Rechtsanwalt und Notar a.D. Uwe Friedrich aus 64832 Babenhausen äußerte sich in seiner Schrift zur Organspenden-Problematik: „Ein bewusst irreführender Begriff“ unter der Überschrift „HirnTOD“ u.a. wie folgt:
„Es ist durchaus skandalös zu nennen, wie in weiten Teilen der Politik und Medizinwissenschaft mit der Wahrheit bei Anwendung des Begriffs vom „Hirntod“ umgegangen und die wohlmeinende Bevölkerung damit erkanntermaßen in ihrem und unser aller Kultur eigenem Verständnis vom Begriff des Todes getäuscht wird. Der Bevölkerung wird gesagt, die Organentnahme erfolge nach dem Tod des Menschen. Gemeint ist jedoch der sog. „Hirntod“. Vorsätzlich verschwiegen wird, dass es sich hierbei eben nicht um den in der Bevölkerung so verstandenen (biologischen, klinischen) Tod handelt; der zu explantierende Hirntote ist eben (noch) kein Leichnam sondern ein Sterbender.“
Auf Einladung des Deutschen Ethikrates diskutierten im März 2012 in Berlin Mediziner und Philosophen über die Gültigkeit der Hirntod-Theorie. Dabei kam auch der US-amerikanische Neurologe Daniel Alan Shewmon, Professor für Neurologie und Pädiatrie der David Geffen School of Medicine der Universität von Kalifornien und Autor zahlreicher Studien zum Hirntod zu Worte. Er äußerte in seinem hochwissenschaftlichen Vortrag, dass der Organismus mit dem Hirntod keinesfalls in Wahrheit tot sei. Wörtlich:
Die unwiderrufliche Bewusstlosigkeit ist nicht der Tod der Patienten, bei denen der Hirntod festgestellt worden sei, seien nicht bloß großartige Zellkulturen“ wie die Verfechter der Hirntod-Theorie glauben machen wollen sondern bewusstlose menschliche Wesen.“
Heute lasse sich eine Narkose so hoch dosieren, dass sie sämtliche Funktionen des Gehirns unterdrückt. Indessen würde niemand einen solchen Patienten für tot erklären. 1989 hatte Professor Shewmon 175 Fälle aufgelistet, bei denen bei Patienten der Herztod nachgewiesen wurde, die jedoch länger als eine Woche überlebt hatten, in einigen Fällen Monate, in einem Fall sogar 14 Jahre.
Auf der Internationalen Tagung „Brain Death–Signs of Life“ am 19.02.2009 in Rom wurde aus medizinischer, philosophischer und juristischer Sicht von Wissenschaftlern eindeutig klargestellt:
„Das Hirntod-Konzept ist heute wissenschaftlich nicht mehr haltbar, da für „hirntot“ erklärte Patienten eindeutig noch am Leben sind. Ebenso hat er das Recht auf seinen eigenen, friedvollen, würdigen Tod. Ebenso hat er das Recht auf Unantastbarkeit des Lebens und Widerstand gegen fremdnützige Handlungen am eigenen Körper.“
2012 sprach die American Academy of Neurology dem Gehirntod-Konzept die naturwissenschaftliche Begründung ab. Mit dem 1968 in den USA eingeführten Gehirntod-Konzept habe man sich geirrt. Existiert das Konzept „Hirntod = Tod“ nicht mehr, so stehe unübersehbar fest, dass die Organtransplantations-Chirurgen anlässlich der Entnahme lebend-frischer Organe aus „Gehirntoten“ diese dabei vorsätzlich töten (ermorden)!
Bereits 2008 hatte sich das „President’s Council on Bioethics“, das Expertengremium, das den US-amerikanischen Präsidenten in bioethischen Fragen berät, veranlasst gesehen, ein sog. „White Paper“ mit dem Titel „Controversies in the Determination of Death“ zu veröffentlichen. Darin hatten die Experten eingeräumt, dass angesichts der wissenschaftlichen Daten, wie sie u.a. von Shewmon erbracht worden seien, nicht mehr behauptet werden könne, dass der Organismus mit dem Hirntod bereits tot sei.
Auch wenn die Ärzteschaft in Deutschland sich heute noch weitgehend hinter die Behauptung stellt, dass der „Hirntod“ dem Tod gleichzusetzen sei, um so das gewaltige Geschäft der Organtransplantation zu unterstützen, finden sich immer wieder ihrem Gewissen verbundene Ärzte, die dem widersprechen. So führte z.B. Dr. med. Paulo Bavastro, Internist und Kardiologe, lange Jahre Chef einer internistischen Abteilung, in seinem im Rotary Magazin 10/2011 veröffentlichten Artikel „Ein irreführender Begriff“ u.a. aus:
„Von der postmortalen Organspende zu sprechen, ist eine Vereinfachung, sie suggeriert falsche Tatsachen, entspricht dem Tatbestand der arglistigen Täuschung. Deshalb ist das sog. „Hirntod-Konzept“ mit den moralischen und ethischen Ansprüchen Rotary’s nicht vereinbar……… Wollen wir redlich sein, so müssen wir folgendes formulieren: Es handelt sich um schwerstkranke Menschen, die trotz intensiv-medizinischer Behandlung Sterbende sind. Ein Sterbender ist aber kein Toter, er ist also keine Leiche.“
Die Ärztin Dr. med. Regine Breuel wandte sich unter dem 18.11.2011 in einem Offenen Brief an die Bundeskanzlerin, betreff. „Kritische Fragen zu Hirntod und Organspende“. Unzureichend sei die Aufklärung der Bürger. Die Bürger müssen wissen, dass der hirntote Organspender allenfalls ein Sterbender im möglicherweise irreversiblen Hirnversagen ist. Wird die Freigabe zur Organentnahme durch verharmlosende Informationen und das Verschweigen neuer medizinischer Erkenntnisse erschlichen, liegt eine rechtsgültige Zustimmung des Spenderwilligen oder seiner Angehörigen nicht vor……….“
Dr. med. Max-Otto Bruker, Arzt für Innere Medizin, langjähriger Leiter biologischer Krankenhäuser in Bad Lahnstein (Gesamtauflage seiner rund 30 Bücher mehr als 3 Millionen), schrieb:
„Ich schäme mich für den Ärztestand, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen aufstehen und laut NEIN sagen zu der Art der Aufklärung über die Organtransplantation. Sie befürworten damit stillschweigend ein dunkles Geschäft, das unethisch und unmoralisch betrieben wird. Es setzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf. Von dieser Art der Geschäftemacherei distanziere ich mich auf das Schärfste und mit mir sicherlich der größte Teil der Ärzteschaft. Heute gilt – wie absurd – der „Hirntod“ als Gesamt-Tod, obwohl keine ausreichenden Beweise dafür vorliegen. Auf diese Weise wurde durch die Gesetzgebung ein Freispruch für alle Handlanger dieses Mordsgeschäfts erreicht.“
Prof. Dr. Rudolf Pichlmayr, inzwischen verstorbener früherer Leiter des Organ-Transplantations-Zentrums in Hannover, weltweit führender Organtransplanteur, ließ sich entgegen einer Mutter, die ihm vorwarf, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein, bevor sie die Einwilligung zur Organentnahme aus dem Körper ihres hirntoten, angeblich gestorbenen Sohnes erteilt hatte, zu der Bemerkung hinreißen – wie sie öffentlich berichtete:
„Wenn wir die Gesellschaft über die Organentnahme aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.“
Er wusste, wovon er sprach. Jede wahrheitsgemäße Aufklärung über die „postmortale“ Organspende verhindert diese. Die Patienten bzw. deren Angehörige, werden also belogen und getäuscht, um deren Einwilligung zur Organspende zu erhalten.
Die vorsätzliche Tötung von Menschen bewertet das Strafrecht gem. § 211 StGB als Mord, wenn sie besonders verwerflich ist. Darunter fallen auch die gefährliche und unmenschliche Tatausführung. Darunter versteht man u.a. die Heimtücke und/oder die Grausamkeit. Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt. Arglos ist, wer sich zur Tatzeit eines Angriffes nicht versieht. Das Tückische liegt darin, dass der Tötende sein Opfer in hilfloser Lage überrascht, sodass es den Anschlag auf sein Leben nicht begegnen kann. Grausam tötet, wer seinem Opfer Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Das ist alles bei der Tötung durch Entnahme der lebenden Organe aus den noch lebenden Körpern offensichtlich der Fall, ebenso wie die Tatsache, dass der zu explantierende „Gehirntote“ ein Opfer ist, das außerstande ist, sich noch wehren zu können.
Die Strafanzeige der „Initiative gegen Mordärzte“ vom 18.05.2012 wegen Mordes und Bildung einer kriminellen Vereinigung bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin, der ich mich in der Sache – nicht in der Formulierung – angeschlossen hatte, führte zur Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, dass die Politik den Gehirntod als Tod anerkannt habe, und ein Toter nicht mehr getötet werden könne.
Die Staatsanwaltschaft übersah, dass nicht die Politik, nicht Politiker berufen sind, den Zeitpunkt des Todes eines Menschen festzustellen! Die Staatsanwaltschaft berücksichtigte auch nicht, dass die „Gehirntoten“ in Wahrheit noch Lebende, durch die Entnahme ihrer lebenden Organe erst getötet werden.
Aus all dem folgt: Die postmortale Organtransplantation muß gesetzlich verboten werden. Personen, die vorsätzlich wehrlose Patienten zu Zwecken der Organentnahme durch diese oder anlässlich dieser töten, und alle diejenigen, die sich zu diesem Zweck zusammengeschlossen haben und diejenigen, die dazu wissentlich Beihilfe leisten, müssen strafrechtlich verfolgt werden. Es kann kein Argument sein, dass die „postmortale“ Organtransplantation inzwischen weltweit betrieben wird. Irgendwann strandet jede Unwahrheit, siegt die Wahrheit! Der deutschen Justiz würde es zur Ehre gereichen, hier weltweit in Führung zu gehen!
Selbstverständlich ist allen Staatsanwälten auch bekannt, dass Staatsanwälte, die strafbare Handlungen nicht verfolgen, sich deswegen gemäß §§ 258, 258a StGB selbst strafbar machen, maximal mit jahrelanger Gefängnisstrafe.
Die Äußerungen von Fachleuten darüber, dass der „Gehirntote“ in Wirklichkeit keinesfalls ein Toter, sondern ein noch lebender Patient im Koma ist, sind inzwischen Legionen. Sie alle an dieser Stelle zu zitieren, fehlt es einfach am Platz.
Der hoch renommierte Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Waldstein aus Salzburg, Ordinarius an der Zivilrechtlichen Fakultät der Päpstlichen Lateran-Universität und Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben, der sich jahrelang intensiv mit dieser Angelegenheit befasst hat, veröffentlichte in der „Tagespost“ vom 19.08.2014 über meine Broschüren zu diesem Thema u.a.:
„Inzwischen hat Georg Meinecke in den Jahren 2012 und 2013 zwei hervorragende Abhandlungen veröffentlicht, die es objektiv unmöglich machen, weiterhin zu behaupten, dass der Hirntod den Tod des Menschen bedeutet…..….. Mit den Ergebnissen von Georg Meinecke sind alle noch so raffinierten Konstruktionen, mit denen bewiesen werden sollte, dass der Hirntod tatsächlich den Tod des Menschen bedeutet, definitiv erledigt…………….“  

https://dieunbestechlichen.com/2018/02/massenmord-durch-postmortale-organtransplantation/



 

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