Ärzte sind gegen Alterstests bei jungen Flüchtlingen
Die Bundesärztekammer lehnt obligatorische medizinische Altersprüfungen bei minderjährigen Flüchtlingen ab. Nach der Bluttat in Kandel hatten Politiker der Union ein härteres Durchgreifen gefordert.Der Präsident der Bundesärztekammer spricht sich vehement gegen obligatorische Altersprüfungen bei minderjährigen Flüchtlingen aus. "Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl", sagte Verbandspräsident Frank Ulrich Montgomery der Süddeutschen Zeitung. "Das lehnen wir deswegen ab.
Frank Ulrich Montgomery (68). Foto: Boris Roessler/Archiv (Quelle: dpa) |
Der edle Vertreter seiner Zunft, Verbandspräsident Frank-Ulrich Montgomery, erzählte dem staunenden Publikum 2016, "Flüchtlinge sind überdurchschnittlich gesund" und " Flüchtlinge in Deutschland seien fitter als angenommen" . Er verstieg sich gar zu der Feststellung : “Sie schleppen keine Infektionskrankheiten ein, und es kommen auch keine chronisch Kranken.”
Kenntnisbefreite
Äusserungen eines Systemlings? Oder was?
Im
Februar 2016 berichtete dann nämlich die Lückenpresse:
In Deutschland werden derzeit Tuberkulosetests knapp. Der Lieferengpaß eines Herstellers fällt zusammen mit einem Anstieg der Infektionszahlen.
Für den Anstieg der Zahlen macht das Robert-Koch-Institut vor allem den Zuzug von Migranten aus Ländern mit hoher Tuberkuloseverbreitung verantwortlich. Das Institut sprach in dem Zusammenhang von einem Ende des Abwärtstrends bei den Infektionen.
Nicht nur die „politische Klasse“
bringt geistig defizitäre „Eliten“ hervor, auch der
Bundesärztepräsident, Frank-Ulrich Montgomery neigt zu
Halluzinationen in seiner Wahrnehmung. Die „traumatisierten“
Kriminellen befanden sich, wenn man der Lückenpresse Glauben
schenkt, alle in psychiartrischer Behandlung. Sehr zur Freude des
hochgradig involvierten, asylindustriellen Komplexes, denn da rollt
der Rubel kräftig.
Lebensgefährlich ausufern kann die
Dampfplauderei aber dann, wenn offensichtlich dreissigjährige Asylforderer ohne Papiere, sich ausgeben als
15zehnjährige, um die bevorzugte Behandlung Jugendlicher zu
erschleichen und im Falle eines Mordes, wie an dem 15jährigen
Mädchen in Kandel, nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollten.
Frank-Ulrich Montgomery entscheidet,
ob die harmlose Röntgenaufnahme zur Alters-oder Identitätsbestimmung
"als Eingriff in das Menschenwohlt" höher zu bewerten ist,
als der finale Angriff auf das Leben eines jungen Mädchens, das mit
fünfzehn Jahren einem Kriminellen zum Opfer fiel.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen