Von Peter Haisenko
Äußert
sich AKK zu Russland, verfällt sie sofort in das Mantra vom aggressiven
Russland, das die Krim völkerrechtswidrig annektiert hätte. Sie als
Saarländerin sollte besser wissen, welche Ungereimtheiten mit der
Angliederung von Teilstaaten an Nationalstaaten entstehen können.
Verglichen
mit der Sezession der Krim war weder die Eingliederung des Saarlands
als 10. Bundesland in die BRD noch die sogenannte Wiedervereinigung auch
nur annähernd völkerrechtskonform.
Das
Saarland hat eine wechselvolle Geschichte. Das ist kein Wunder, wegen
seiner geografischen Lage zwischen Frankreich, Luxemburg und
Deutschland. Wegen seiner reichen Bodenschätze gab es Begehrlichkeiten
von allen Seiten.
Besonders Frankreich hat sich öfters dieses Gebiets bemächtigt,
so auch nach dem Zweiten Weltkrieg. Den Vorgang, wie das Land wieder
zur jungen BRD kam, sollte man genauer betrachten. Um es gleich vorab
festzustellen: Es gab kein Referendum, in dem die Bürger darüber hätten
abstimmen können.
Die Mehrheit der Bevölkerung stimmte 1955 gegen das „Saarstatut“
Nach
1945 war das Saarland im Wesentlichen unter Kontrolle Frankreichs, aber
es gab bis 1955 Bemühungen, das Saarland im Zentrum Europas auch zum
politischen Zentrum eines enger zusammenrückenden Europas zu machen.
Es gab das „Saarstatut“, die Vision des saarländischen Ministerpräsidenten
Johannes Hoffmann, der das Saarland zum ersten europäischen Territorium machen wollte. Die Planung ganzer Stadtteile in und um
Saarbrücken, die die heute in
Brüssel,
Luxemburg und
Straßburg befindlichen Institutionen der
Europäischen Union aufnehmen sollten, war bereits angelaufen.
Am
23. Oktober 1955 wurde schließlich nach einem heftig geführten
„Abstimmungskampf“ eine Volksbefragung über die Zukunft des Landes
durchgeführt, wobei 67,7 Prozent der Saarländer mit „Nein“ stimmten und
sich damit gegen das
Saarstatut entschieden. Mehr darüber hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Saarlandes
Wohlgemerkt, es war eine Volksbefragung, keine Abstimmung. Dennoch werteten die politisch Verantwortlichen in den beteiligten Regierungen diese
Volksbefragung als Wunsch der Saarländer, sich der Bundesrepublik anzuschließen.
Am 27. Oktober 1956 wurde in Luxemburg der
Saarvertrag abgeschlossen, worauf das Gebiet am 1. Januar 1957 als zehntes
Land (
ohne West-Berlin) zur
Bundesrepublik Deutschland kam (sogenannte kleine Wiedervereinigung).
1956
waren die Nachkriegswirren weitgehend überwunden und es hätte nichts
dagegen gesprochen, diesen Vorgang mit einer ordentlichen
Volksabstimmung völkerrechtskonform durchzuführen. Das wollte man
offensichtlich nicht, denn der Ausgang war nicht sicher.
Schließlich
waren die 67,7 Prozent der Volksbefragung entstanden für ein Thema, das
einen Wiederanschluss des Saarlandes an die BRD nicht beinhaltete und
zu dieser Zeit die Nähe zu Frankreich durchaus attraktiver erscheinen
konnte, vor allem, was die wirtschaftliche Situation betraf.
Die Sezession der Krim wurde mit großer Mehrheit per Volksabstimmung entschieden
Das
völkerrechtskonforme Prozedere von Volksabstimmungen über eine
Sezession und folgender Angliederung an die BRD hat im Saarland nicht
stattgefunden. AKK sollte das wissen. Vergleicht man nun das Prozedere
auf der Krim ist festzustellen, dass dort eine Volksabstimmung über die
Sezession von der Ukraine stattgefunden hat, die mit überwältigender
Mehrheit für die Sezession ausgegangen ist.
Dem
folgte die weitere Volksabstimmung, die mit gleicher Mehrheit für eine
Aufnahme in die russische Föderation ausging. Russland hat dem
zugestimmt und die Krim in seinen Bund aufgenommen. Wenn also in einem
von beiden Fällen von einer Annexion gesprochen werden kann, dann nicht
bei der Krim, sondern eher beim Saarland. Die ehemalige
Ministerpräsidentin AKK sollte das wissen.
Betrachten wir dazu kurz die sogenannte Wiedervereinigung.
Auch hierbei ist über die Köpfe der Bürger entschieden worden. Niemand
hat die Bürger in Ost oder West abstimmen lassen, ob, in welcher Form
und mit welchen Konsequenzen das gewünscht wird.
Die
Folge war, dass nach den Morden an Herrhausen und Rohwedder ein
beispielloser Raubzug, angeführt durch die Treuhandanstalt, die Substanz
der ehemaligen DDR an das westliche Kapital verramscht hat. Es fand
eine Völkerwanderung nach Westen statt, weil die Bürger der ehemaligen
DDR ihrer Lebensgrundlage verlustig gegangen sind.
Wäre
dieser Vorgang völkerrechtskonform abgelaufen, mit einer soliden
Diskussion über die Vorgehensweise und die Wahrung von Rechten auf
beiden Seiten, mit einer darauf folgenden Volksabstimmung, wäre ganz
Deutschland heute in einem anderen, besseren Zustand.
Auf die 1990 versprochene Verfassung warten die Deutschen bis heute
DDR-Bürger
und Saarländer haben noch etwas gemeinsam. Beide hatten eine
Verfassung, bevor sie Teil der BRD geworden sind. Das Saarland seit
1947, die DDR seit 1949. Jetzt haben sie nur noch ein Grundgesetz, das
nach seiner Präambel ein Provisorium ist.
Obwohl
man den deutschen Bürgern 1990 die Schaffung einer Verfassung und die
Volksabstimmung darüber versprochen hatte, ist das auch nach 28 Jahren
nicht eingehalten worden. Bis heute gibt es sogar in den Tarifverträgen
und bei den Renten Unterschiede zwischen „Ost“ und „West“.
So
darf man sich nicht wundern, wenn sich bis heute manche Ex-DDR-Bürger
abgehängt und übervorteilt fühlen. Man darf spekulieren, ob es auch so
gekommen wäre, wenn die „Wiedervereinigung“ ordentlich nach Völkerrecht
und mit Volksabstimmung abgelaufen wäre.
So
frage ich mich, mit welcher arroganten Haltung sich AKK, Merkel und all
die anderen erdreisten, heute den völkerrechtskonformen Vorgang auf der
Krim als Annexion zu bezeichnen und das als immerwährendes Argument für „eine harte Haltung“ gegenüber dem „aggressiven“ Russland anzuführen.
Ja,
Russland war so aggressiv, dass es so lange Nachbarstaaten in seinen
Einflussbereich gezogen hat, bis die NATO an seinen Grenzen stand. Oder
war es vielleicht doch anders herum? Zurück zur Krim.
Ich
stelle fest, dass das Leben sowohl für die Saarländer als auch für die
DDR-Bürger nicht für alle umfassend besser geworden ist, nachdem sie von
der BRD eingliedert, oder vielleicht sogar annektiert worden sind.
Zumindest nicht in wirtschaftlicher Hinsicht. Das ist auf der Krim
anders.
Nicht nur,
dass auf der Krim kein Schuss gefallen ist, geht es dort den Bürgern
heute deutlich besser und es herrscht große Zufriedenheit über den
Status in der russischen Föderation. Das verwundert nicht, denn es war
der Wunsch der Bürger, die darüber abstimmen durften.
Das
steht im Gegensatz zum Rest der Ukraine, deren Bürger nicht darüber
abstimmen durften, ob sie nach dem Maidan-Putsch zum Beispiel die
russische Sprache ablegen wollen. Das war es nämlich, was den
Bürgerkrieg im Osten ausgelöst hat. Über die wirtschaftliche Lage in dem
von einem Oligarchen geführten Land muss man kein Wort verlieren.
Wer von „Annexion“ spricht, darf die Geschichte des Saarlands nicht vergessen
Gerade
deutsche Politiker sollten sehr vorsichtig sein mit jeglichen Urteilen
über völkerrechtskonformes Verhalten anderer Länder. Nicht nur, dass der
völkerrechtliche Status der BRD zweifelhaft ist, beteiligt sich die BRD
an völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen.
Wie Ex-Kanzler Schröder festgestellt hat, war schon der
Kriegseinsatz in Jugoslawien völkerrechtswidrig,
den er selbst und Herr Fischer zu verantworten haben. Die bis heute
durchgeführten Einsätze der Luftwaffe in syrischem Luftraum sind es
auch, wie ein Gutachten der Regierung festgestellt hat.
Im Gegensatz dazu hat die russische Föderation seit ihrer Gründung vor 28 Jahren keinen einzigen Verstoß gegen das Völkerrecht begangen. Es würde den Rahmen eines Artikels sprengen, dem gegenüber die Verstöße der USA gegen das Völkerrecht aufzuzählen.
Angesichts
der aufgeführten Tatsachen sollte man sich schon fragen, ob AKK, Merkel
& Co. eine selektive Amnesie zur Geschichte haben, oder das
Völkerrecht gar nicht kennen, oder den Weisungen eines Hegemon Folge
leisten, wenn sie auf Russland einprügeln.
Dass
diese manische Haltung nicht dem Willen der Mehrheit der deutschen
Bevölkerung entspricht und der Wirtschaft großen Schaden zufügt, kann
ihnen nicht entgangen sein. Trotzdem machen sie weiter, bei jeder sich
bietenden Gelegenheit. Ist das noch demokratisches Handeln? Ach ja, in
Russland herrscht ja angeblich ein Regime, das die Demokratie mit Füßen
tritt. Das muss bekämpft und bestraft werden.
AKK
hat sich mehrfach als würdige Nachfolgerin von Merkel qualifiziert, was
ihre hasserfüllten Äußerungen gegenüber Russland betrifft. Sie, die
Saarländerin, sollte anhand der Geschichte ihres Geburtslandes besser
informiert sein über völkerrechtskonforme Verfahren, wie und wo sie
tatsächlich angewendet worden sind.
In
Deutschland jedenfalls, gab es nach 1945 kein einziges Verfahren zur
Veränderung der Größe des Staatsgebiets, über das die Bürger nach
Völkerrecht hätten abstimmen dürfen. Wer von einer „Annexion der Krim“
spricht, sollte auch die Eingliederung des Saarlandes und der DDR in die
BRD bei gleichem Namen nennen. Da wäre es eher angebracht.
Eine
ausführliche Betrachtung über den Völkerrechtsstatus der Krim-Sezession
hat Reinhard Merkel – nein, er ist nicht verwandt mit der Kanzlerin –
bereits im Jahr 2014 verfasst und in der FAZ veröffentlicht.
Diese
Ausführungen sollten in Regierungskreisen bekannt sein. Immerhin lehrt
Reinhard Merkel Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität
Hamburg.
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Die
Frage ist nach wie vor hochaktuell, inwieweit Deutschland ein
souveräner Staat ist. Wolfgang Schimank hat sich dieser Frage umfassend
gewidmet und mit seinem Werk
„Ist Deutschland ein souveräner Staat“ so aufgearbeitet, dass es wie ein Krimi zu lesen ist. Erhältlich im Buchhandel oder
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