Es
tröpfelt vorerst nur, doch große und reinigende Gewitter beginnen
ähnlich. Die dunklen Wolken sind jedenfalls nicht mehr zu übersehen.
Schon vor der Grenzöffnung am 4. September 2015, nämlich am 20.
August, ließ der damalige BAMF-Präsident Manfred Schmidt folgendes
Schreiben an die Beamten schicken:
„Herr Präsident hat entschieden, dass ab sofort keine Übernahmeersuche
für syrische Antragsteller mehr gestellt werden. Dublin wird faktisch
für Syrer ausgesetzt. Die faktische Aussetzung von Dublin für
Antragsteller aus Syrien wird nicht öffentlich kommuniziert.“
Das bedeutete: Wer angab, aus Syrien zu stammen, wurde ab diesem
Zeitpunkt nicht mehr in das Land zurückgeschickt, das er in Europa als
erstes betreten hatte, so, wie es die Dublin-Verordnung vorsah („keine
Übernahmeersuche“).
Damit war das Dublin-Abkommen – ein EU-weites Abkommen – faktisch schon
durchlöchert, ohne dass die europäischen Partner, der Bundestag und die
Öffentlichkeit davon erfuhren, geschweige denn, dass jemand zugestimmt
hätte.
Trotz des formalen Stillschweigens sprach sich unter den Migranten
auf der Balkanroute schnell herum, dass es an der deutschen Grenze keine
Zurückweisungen mehr gab und auch keine Versuche, Migranten wieder
zurückzuschicken, solange sie angaben, Syrer zu sein.
Quelle:
https://www.publicomag.com/2018/05/wie-das-kanzleramt-das-recht-aushoehlte-eine-chronologie/
Man mag es kaum glauben, doch es paßt ins große Bild.
Die verdorbenen Eliten planten ihre neue Welt und wollten sich dabei nicht ins Handwerk pfuschen lassen.
Die so genannte Grenzöffnung vom 4. September 2015 weitete das Verfahren dann einfach nur auf alle Migranten aus.
Zur Erinnerung: damals kamen etwa die Hälfte der hereinströmenden
Menschen aus den Westbalkanstaaten, in denen weder Krieg noch
systematische Verfolgung herrschten. Und es stammte seinerzeit schon
eine große Anzahl von Einwandern aus den Maghreb-Staaten. Nur ein
Viertel – jedenfalls ihrer Erklärung nach – aus Syrien.
Die Bundespolizei hatte auf mündliche Anweisung des damaligen
Innenministers Thomas de Maiziere vom 13. September grundsätzlich
niemand mehr an der Grenze zurückzuweisen, der Asyl begehrte.
Die Anweisung, die praktisch den Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes aushebelt, gilt bis heute.
Man weiß gar nicht, wie man das kommentieren soll. Der Inhalt steht für sich selbst.
Am 17. September 2015 trat der damalige Präsident des BAMF Manfred
Schmid zurück, weil er sah, dass sein Amt nicht im Mindesten für eine
derartige Migrantenwelle vorbereitet war, die der Grenzöffnung folgte.
An dem eigentlich zuständigen Bundesinnenminister vorbei installierte
der Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier am 18. September den Chef
der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise als vorübergehenden
„Leiter des BAMF“ (das Amt des Präsidenten wurde vorübergehend
abgeschafft, denn rechtlich durfte Weise kein zweites bezahltes Amt
neben der Führung der BA ausüben. Nach seinem offiziellen Ausscheiden
Ende 2016 wurde Weise zum „Beauftragten des Innenministeriums“ ernannt
und bekam für seine Tätigkeit zusätzlich zu seinen Amtsbezügen der BA
ein Honorar von insgesamt 83 000 Euro).
Weises erste und eigentliche Handlung bestand darin, zum einen meist
gering qualifizierte neue Mitarbeiter mit Teilzeitverträgen in das BAMF
zu holen, und zum anderen die Neuorganisation der Behörde praktisch an
die Beratungsfirma McKinsey zu übertragen. Auf der Personalversammlung
der BAMF-Mitarbeiter am 12. Dezember 2015 fragte der Vorsitzende des
Örtlichen Personalrats Gernot Hüter rhetorisch:
„Bevorzugt man im Bundesamt vielleicht neuerdings die Personalgewinnung
von Betriebswirtschaftlern und Controllern, weil man das Asylverfahren
perspektivisch mehr nach betriebswirtschaftlichen Gründen denn
rechtlichen Normen ausrichten will?“
Genau so kam es:
Für ein Honorar von 42,6 Millionen Euro strukturierten die
McKinsey-Leute das Amt völlig um. Im Mittelpunkt stand nicht mehr die
Prüfung von Identitäten und Asylbegründungen, sondern die schnelle
Abarbeitung der Fälle durch positive Bescheide – also per
Durchwink-Verfahren. Als beste Abteilungen und Außenstellen im BAMF
galten nun diejenigen, die am effizientesten Anerkennungen erteilten.
Der Abgreif-Drecksladen McGier wird sich im Notfall natürlich auf seinen
Auftraggeber berufen, der immerhin die verkommene deutsche Regierung
gewesen war.
Ob da juristisch etwas geht, möchte ich mehr als bezweifeln.
In seinem Brief vom 28. Mai 2018 fasst der Personalrat des BAMF die bis heute geltende Praxis zusammen:
„Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufverfahren die
Möglichkeit, die Asylverfahren in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu
überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen
mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die
Anerkennungen mittels Fragebögen. Diese Möglichkeit wird jedoch – wie
uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen
verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem
Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll.
Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen
positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, ‚Papiere nicht
anzufordern’.“
Irre, irrer, hochkriminelle Bundesregierung!
Und hier nochmals in Zusammenfassung in Fettdruck!
Unterlagen zur Identitätsüberprüfung dürfen ausdrücklich nicht angefordert werden.
Gerade die Asylbewerber, die sich konsequent einem Gespräch entziehen, werden mit einem positiven Vermerk belohnt.
Faktisch ist die Beweislast umgekehrt:
nicht der Asylberechtigte muss seine Verfolgung belegen, nicht der
Kriegsflüchtling seine Herkunft aus einem Kriegsgebiet, es muss niemand
seine Identität nachweisen – sondern die BAMF-Mitarbeiter müsste ihm
theoretisch das Gegenteil nachweisen und seine Identität feststellen,
dürfen dafür aber praktisch nichts unternehmen.
Wer noch mehr von diesem kriminellen Lumpenpack lesen möchte, darf das gerne hier tun:
https://www.publicomag.com/2018/05/wie-das-kanzleramt-das-recht-aushoehlte-eine-chronologie/
mfG
nereus
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen