Erst auf dem EU-Gipfel in Riga am 22./23.Mai 2015 hatte der Luxemburger Juncker wieder einen seiner typischen Aussetzer, die nur er in seiner eingeschränkten Wahrnehmung für „Humor“ halten kann. https://www.youtube.com/watch?v=juFxBhDSK9s
Aber diese Ausfälle häufen sich eklatant.
Heute lesen wir in der Lügenpresse:
Streit um Todesstrafe
Juncker droht Ungarn mit Rauswurf aus der EU
01.06.2015, 09:15 Uhr | rtr, dpa
EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker warnt Ungarn eindringlich davor, die Todesstrafe einzuführen. Das Land müsste aus der Europäischen Union austreten, sollte Ministerpräsident Viktor Orban darauf bestehen, sagte Juncker der "Süddeutschen Zeitung".
"Wer die Todesstrafe einführt, hat keinen Platz in der Europäischen Union." Dies wäre "ein Scheidungsgrund".
Ungarn hatte vor kurzem laut über die Wiedereinführung der Todesstrafe nachgedacht. Diese ist laut EU-Verträgen untersagt. Ungarn hatte die Verhängung von Todesurteilen aufgegeben, bevor es 2004 der EU beitrat.
Ungarn verschärft Kampagne gegen Einwanderer
Unterdessen verstärkt Ungarns rechtsnationale Regierung ihre Kampagne gegen Einwanderer. Die Bürger sind aufgerufen, auch per Internet Fragen der Regierung zum Thema Einwanderung zu beantworten, wie Regierungssprecher Zoltan Kovacs nach Angaben der staatlichen ungarischen Nachrichtenagentur MTI mitteilte. Zudem wolle man in Kürze eine "Informationskampagne" zu diesem Thema beginnen. Zuvor hatte sich Ministerpräsident Viktor Orban mehrfach vehement gegen die Zuwanderung ausgesprochen.
Und damit wird es entweder lächerlich, was der
EU Technokrat, Jean-Claude Juncker, erzählt, oder bösartig, weil er wissentlich folgendes verschweigt:
EU-Vertrag von Lissabon sieht Todesstrafe vor
Von Andikow 23.08.2009, 17.41 Uhr
Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit, sieht der EU-Vertrag und die Grundrechtscharta ein Tötungsrecht des Staates vor. Und während die Zeit noch über des Kaisers Bart grübelt, machen Schäuble (Einsatz der Bundeswehr in Inneren, finaler Rettungsschuss) und von der Leyen die Verfassung (Zensur statt Strafverfolgung) sturmreif.
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a)
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
Was passiert also mit Deserteuren in Kriegszeiten? Was haben Demonstranten zu erwarten, wenn die Obrigkeit der Meinung ist, dass es sich um einen "Aufstand" handelt? Was dürfen Flüchtge erwarten, die sich einer Festnahme entziehen wollen?
Sicherlich sind die Länder der EU keine Diktatur, aber künftige Dikatoren werden wenig rechtlichen Widerstand finden.
Mehr Lesestoff und Quellen:
http://www.mmnews.de/inde...
http://eur-lex.europa.eu/...
http://www.eu-vertrag-sto...
oder auch hier etwas ausführlicher im
Interview mit dem Staatsrechtler, Prof. Schachtschneider:
Die EU öffnet der Todesstrafe eine Hintertüre
Staatsrechtler warnt vor Lissabon-Vertrag: - 03.09.2009
NÜRNBERG - Er hat gegen den Vertrag von Maastricht, gegen die Einführung des Euro und gegen den Vertrag von Lissabon Verfassungsbeschwerden eingelegt und damit in Deutschland viel öffentliche Aufmerksamkeit erhalten: der Nürnberger Professor Karl Albrecht Schachtschneider. Mit seiner Warnung, dass mit Ratifizierung des Lissabon-Vertrags die Wiedereinführung der Todesstrafe in Europa im Fall von Kriegen möglich wäre, erregt er derzeit aber nur in Irland Aufsehen. Dort steht im Oktober das zweite Referendum zum Lissabon-Vertrag an. Die NZ sprach mit Prof. Schachtschneider.
NZ: In Artikel 102 des deutschen Grundgesetzes steht: «Die Todesstrafe ist abgeschafft». Was steht im Lissabon-Vertrag?
Schachtschneider: Der Lissabon-Vertrag selbst ist nicht das alleinige Problem. Problematisch ist die dazugehörige Grundrechtecharta, die mit endgültiger Ratifizierung des Vertrags rechtsverbindlich würde. Diese ermöglicht in den dort aufgenommenen Erläuterungen und deren Negativdefinitionen ausdrücklich die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr. Daneben erlaubt sie auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.
NZ: Was genau steht an der entsprechenden Stelle der Grundrechtscharta?
Schachtschneider: Ich sollte vorausschicken, dass in Artikel 2 Absatz 2 zwar die Verurteilung der Todesstrafe und das Verbot der Hinrichtung geregelt sind. Allerdings gibt es nun eine in das Vertragswerk von Lissabon aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 stammt. Dort heißt es, dass eine Tötung unter anderem nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet wird, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen oder einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen. In einem zugehörigen Protokoll steht zudem, dass ein Staat in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen kann, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. An einer Stelle ist ausdrücklich davon die Rede, dass die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung der Charta verfasst wurden, von
den Gerichten der EU und der Mitgliedsstaaten gebührend zu berücksichtigen sind. Es gibt noch zwei weitere Stellen in den Regelwerken, die das unterstützen.
NZ: Das alles klingt ungeheuerlich. Warum hat das in der öffentlichen Diskussion in Deutschland keine Rolle gespielt – ist es zu unbedeutsam, weil eben doch nur reine Theorie?
Schachtscheider: Nein, keineswegs. Man hält es für bedeutsam, aber die Regierungen haben alles vermieden, um das in die Öffentlichkeit zu bringen. Es handelt sich um einen ganz prekären Punkt, der natürlich in der Kommentierung des Lissabon-Vertrags enthalten ist. Gerne wird auf das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte verwiesen. Darin wird gesagt, dass die Todesstrafe in allen Fällen abgeschafft sein soll. Nur: Diese Zusatzerklärung gilt nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten, weil sie vier Länder nicht ratifiziert haben. Außerdem macht die sehr versteckte Verweisrungstechnik des Vertrages von Lissabon deutlich, dass dieses Zusatzprotokoll nicht gelten soll. Man muss es insgesamt leider so sagen: Die kritischen Passagen sind nicht aus Versehen sehr versteckt.
NZ: Was wäre denn ein Aufruhr oder Aufstand – würden da auch die Demonstrationen zum 1. Mai in Berlin-Kreuzberg darunterfallen?
Schachtschneider: Die Montagsdemonstrationen in Leipzig wären in diese Kategorie gefallen. In Berlin, Hamburg und Köln sieht man bereits jetzt, dass es Verhältnisse gibt, die hart an der Grenze von Unruhen sind und die man als Aufruhr bezeichnen müsste. Im Augenblick würde glücklicherweise niemand auf die Idee kommen, EU-Polizisten auf Randalierer schießen zu lassen. Aber es ist ja nicht ganz auszuschließen, dass im Laufe der Zeit die sozialen Spannungen noch weiter steigen und die Verhältnisse unruhiger werden. Wenn es noch krisenhafter wird, gar bürgerkriegsähnlich – was ich nicht hoffe – kämen solche Möglichkeiten zum Tragen. Der Lissabon-Vertrag ist ja gerade so gefasst, dass seine Ermächtigungen es auf lange Sicht möglich machen, die polizeiliche Verantwortung weitgehend in die Hand der EU zu verlagern.
NZ: Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit Polizisten auf Randalierer schießen dürften?
Schachtschneider: Die Regelungen müssten von der EU erfolgen, nur dann sind die europäischen Grundrechte maßgeblich. Deutsche Organe hätten die europäischen Regelung anzuwenden.
NZ: Wie sieht es mit der Todesstrafe bei Kriegen und Kriegsgefahr aus?
Schachtschneider: Auch hierfür wäre die Voraussetzung ein Rechtsakt der EU. Der Ministerrat ist ermächtigt, Bestimmungen über die Durchführung von Missionen zu erlassen. Missionen sind Kriege. Die sogenannten Friedenseinsätze, der Kampf gegen den Terror sind schöne Formulierungen für das Recht zum Krieg, für Kriegseinsätze. Die Durchführung für solche Zukunfts-Einsätze, die von der Union initiiert sind – der momentane Afghanistan-Einsatz ist hingegen von den Vereinten Nationen initiiert – trifft der Rat der Minister. Wenn die Bundeswehr eingesetzt werden soll, muss der Bundestag zustimmen. In den Durchführungsbestimmungen ist alles regelbar, was dem Erfolg militärischer Maßnahmen dient.
NZ: Wenn man die Todesstrafe im Krieg einführen würde, gegen wen könnte sie verhängt werden?
Schachtschneider: Gegen Partisanen, Terroristen, vielleicht auch gegen Soldaten, die sabotieren oder ihre Pflichten nicht erfüllen.
NZ: Hat Deutschland jetzt noch eine Möglichkeit, gegenzusteuern?
Schachtschneider: Das ist sehr schwierig, aber nicht unmöglich. Das rechtstechnische Problem ist, dass die Abschaffung der Todesstrafe zwar Teil des Grundgesetzes, aber kein Grundrecht ist. Die Todesstrafe gibt es nun einmal nicht nur in Diktaturen, sondern auch in einer der führenden Demokratien der Welt. Eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen die Ermöglichung der Todesstrafe sehe ich nicht. Das Bundesverfassungsgericht ist in meiner Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag nicht auf diesen Punkt eingegangen.
NZ: Aber es gibt andere Wege?
Schachtschneider: Es ist eine politische Frage, die politisch entschieden werden müsste. Bundestag und Bundesrat könnten den völkerrechtlichen Weg beschreiten – und einen sogenannten Vorbehalt einbringen. Sie müssten erklären, dass die Erläuterungen zu Artikel 2 der Grundrechtecharta für Deutschland keine Wirkung entfalten.
NZ: Dann würde die Regelung aber nur in Deutschland ausgeschlossen, und die einzelnen Mitgliedsländer könnten Land für Land nachziehen...
Schachtschneider: So wäre es denkbar. Aber noch besser wäre es, den Vertrag von Lissabon zu ändern. Deutschland könnte dafür die Initiative übernehmen.
Wer im Netz nach
„EU-Vertrag+Todesstrafe“ sucht, wird tausendfach Erklärungen
finden.
Wie kommt Jean-Claude Juncker jetzt auf
seine absurde Feststellung, Ungarn müsse aus der EU austreten, wenn
Herr Orban die Einführung einer Todesstrafe erwähnt?
Sollte diese Attacke gegen Ungarn darin
begründet sein, dass Herr Orban eine andere Verteilung der
sogenannten Flüchtlinge in der EU anregte?
Nun, man braucht nur zwei und zwei
zusammenaddieren, wenn man dieses Statement des US Amerikaners, John McCain kennt:
John McCain: Orban ist "neofaschistischer Diktator"
Der republikanische US-Senator John McCain hatte Orban im vergangenen Dezember als "neofaschistischen Diktator" bezeichnet, "der sich mit (dem russischen Präsidenten) Wladimir Putin ins Bett legt". Orban goutierte das weniger und ließ das ungarische Außenministerium den obersten diplomatischen US-Vertreter im Land einbestellen.
Orban sorgte zuletzt bei einer Debatte im Europaparlament für Wirbel, als er ein Quotensystem für die Verteilung von Flüchtlingen als "Wahnsinn" kritisierte.
Und da die EU-Technokraten mit
Jean-Claude-Juncker an vorderster Front die absolut wichtigsten
Verfechter der amerikanisch inszenierten Neuen Weltordnung sind, wird
dann schnell klar, dass gegen jeden europäischen Staat, der sich dem
widersetzt, scharf geschossen werden muss, damit die europäischen
Staaten ihre Rechte aus eigener Souveränität an die
EU-Technokratie „freiwillig“ übertragen.
Washingtons neues Feindbild: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán
von F. William Engdahl
Orban erregte den Unwillen der
Internationalisten schon früher, als er den Internationalen
Währungsfond (IWF) nach Rückzahlung der gewährten Kredite,
aufforderte, aus Ungarn zu verschwinden.
Ungarn wirft IWF aus dem Land
Der IWF soll seine Repräsentanz in der ungarischen Hauptstadt schließen. Damit vollzieht sich weiterhin die von Premierminister Orban proklamierte Unabhängigkeit von Europa. Der IWF hatte Ungarn 20 Milliarden geliehen.
Wenn sich ein europäisches Land aus
der Bevormundung befreit, gehen bei denen, die die Nationalstaaten
abschaffen wollen, alle Alarmglocken an.
Dann haben sie nicht einmal Probleme
mit der Todesstrafe in dem Vertragswerk, das sie für die EU selbst
gemacht haben.
Man darf gespannt sein, was dem Herrn EU-KOMMISSIONSCHEF,
Jean-Claude Juncker, in seiner durch was auch immer verursachten Selbstherrlichkeit als nächstes einfällt.
Erinnert doch irgendwie an Boris Yelzin, es fehlt nur noch das Juncker tanzt und dazu klatscht. Mein Gott, wie jämmerlich sich der Mann benimmt. Aber schauen Sie selbst.
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