
Frankfurter Rundschau - 30. Okt. 2006
Es kann keine islamischen Menschenrechte geben. Menschenrecht sind universal. Sie lassen sich durch nichts einschränken. Deswegen kann es keine spezielle islamische Interpretation geben. Denn diese Religion ordnet alles der Scharia, der Rechtslehre des Islam, unter und setzt somit die Universalität der Menschenrechte außer Kraft ... Von Egon Flaig
Mich interessiert jetzt nicht die außerordentlich spirituelle Theologie des Islam, sein radikaler Monotheismus mit der reinsten Transzendenz: ohne Trinität, ohne Opfertod, ohne Heilige. Das bewundere ich; und es fasziniert mich. Aber genau darum geht es nicht. Sondern es geht um die Juridifizierung der sozialen und politischen Ordnung, um die Scharia.
Dass die Scharia selber historischen Modifikationen unterliegt, ist selbstverständlich. Aber die vier islamischen Rechtsschulen selber bezeichnen diese Ordnung als Scharia, als göttliche Ordnung, von Menschen ausgelegt. Dass die Auslegungen sich verändern, ist eine banale Einsicht.
Entscheidend ist die Konstanz der Tradition um wichtige Kernpunkte, eine Tradition die aufrechterhalten wird durch das, was Jan Assmann die Textpflege im kulturellen Gedächtnis nennt. Es geht mir auch nicht um die Scharia insgesamt, sondern um zwei Dinge:
1. den Auftrag, Krieg gegen die Ungläubigen zu führen, bis die ganze Welt unter islamischer Herrschaft steht, dieser Krieg heißt Dschihad,
Seit Beginn der klassischen Zeit (9. bis 11. Jahrhundert) teilen die muslimischen Juristen die Welt in zwei Teile, nämlich das "Haus des Islam" und das "Haus des Krieges". (…) Diese Zweiteilung hängt nicht davon ab, wo Muslime in großer Anzahl sind oder gar die Mehrheit darstellen, sondern davon, wo der Islam herrscht - in Gestalt der Scharia - oder wo er nicht herrscht.
Folglich sind Angriffskriege selbstverständlich und theologisch gerechtfertigt gewesen. (…)
Doch Peters kam in seiner großen Studie zum Ergebnis, dass auch im 19. und 20. Jahrhundert sehr viele Rechtsgelehrte der klassischen Doktrin anhängen. Er schreibt in seinem Buch "Islam and Colonialism":
Der Haken dabei ist: die Modernisten vertreten in der Konsequenz genau dieselbe Lehre wie die Fundamentalisten. Denn der Dschihad ist ja berechtigt, wenn Muslime unterdrückt werden. Und ob Muslime unterdrückt werden, wer entscheidet das? Das entscheiden nicht die Gerichte in den säkularen Verfassungen, das entscheiden nicht die Menschenrechte. Das entscheiden die Normen der Scharia. (…)
Denn wer leugnet, ist unfähig zu erkennen, wer er kulturell ist und wie er geschichtlich dazu wurde. Unter der Maske des Antiimperialismus beschuldigen Muslime und islamophile Intellektuelle den Westen.
Wir erleben im Moment genau das.
Im August 1990 verabschiedeten die Außenminister der "Organisation der islamischen Konferenz" in Kairo einen Entwurf einer "Erklärung der Menschenrecht im Islam". Die Erklärung (…) steht unter dem Vorbehalt, dass sie mit der Scharia übereinstimmen müssen.
... "Alle Rechten und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt werden, unterstehen der islamischen Scharia." ...
... "Die islamische Scharia ist die einzige zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung." ...
Wenn die Scharia den Menschenrechten übergeordnet ist, dann gibt es eben keine Menschenrechte, dann gilt eben die Scharia
Stellen Sie sich vor, Franco, Hitler oder Stalin hätten die Menschenrechte ausgerufen; und Stalin hätte hinzugefügt: Alle diese Rechte unterstehen der kommunistischen Idee; und Hitler hätte hinzugefügt: Sie unterstehen der nationalsozialistischen Ordnung.
Solche Menschenrecht sind keinen Pfifferling wert, weil die Verfasser sie im Prinzip leugnen. Anders gesagt: sie leugnen genau den Anspruch auf universale Menschenrechte, die von keiner Ordnung außer Kraft gesetzt werden dürfen.
In einer Diskussion berief sich in den 90er Jahren ein iranischer Ayatollah auf die Kairoer Erklärung, um die Ungleichheit zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen zu rechtfertigen: er argumentierte, die Menschen sind in ihrer Würde nur potentiell gleich, aktuell jedoch nach Graden der Tugend und der Rechtgläubigkeit verschieden.
Da liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt also keine Menschenrechte. Und es wird sie auch niemals als islamische Menschenrechte geben. Weil es absurd ist, nach islamischen Menschenrechten zu suchen.
Die in Auszügen dokumentierte Rede hielt Flaig auf den 34. Römerberggesprächen(Thema: Die Geltung der Menschenrechte.)

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