Samstag, 15. Januar 2011

Verfassungsklage wegen fehlendem Referendum,dänischer Premier Lars Loekke Rasmussen verklagt.

Das Verfassungsgericht in Dänemark hat eine Klage gegen den dänischen Premier Lars Loekke Rasmussen zugelassen. Der Regierung wird vorgeworfen, den Vertrag von Lissabon ohne ein vorhergehendes Referendum ratifiziert zu haben.

Hintergrund


Der Vertrag von Lissabon ist eine "Notlösung" für die gescheiterte EU-Verfassung. Die Bürger in Frankreich und den Niederlanden hatten 2005 die EU-Verfassung per Volksentscheid abgelehnt. Die Staats- und Regierungschefs der EU wollten daraufhin den Inhalt der EU-Verfassung über eine Vertragsänderung retten. In Irland, wo auch EU-Vertragsänderungen per Referendum abgesegnet werden müssen, gaben die Bürger erst beim zweiten Anlauf ihre Zustimmung. EurActiv.de hat den langen Weg zum Lissabon-Vertrag in einem Link-Dossier zusammengefasst.

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen den Vertrag von Lissabon abgewiesen. Allerdings vefügten die Karlsruher Richter, dass die Mitwirkungsrechte des Bundestages und des Bundesrates deutlich gestärkt werden müssten. Auch in Polen und in Tschechien verzögerten mehrere Verfasungsklagen die Ratifizierung. Der Vertrag von Lissabon trat daher erst am 1. Dezember 2009 in Kraft.
http://www.euractiv.de/zukunft-und-reformen/artikel/danischer-premier-wegen-lissabon-ratifizierung-verklagt-004197

Rasmussen betonte, die damalige Regierung unter seinem Vorgänger Anders Fogh Rasmussen habe «nichts falsch gemacht».

Wie auch, und so ist die EU das, was sie ist, eine  nicht demokratisch legitimierte Organisation von Technokraten.

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