Montag, 31. Mai 2010

Der Trilaterist und Deutsche Bundespräsident Horst Köhler ist zurückgetreten......


das ist das Beste was er für dieses Land tun konnte.

Mit dem Inkrafttreten des Lissabonvertrages, den Horst Köhler ratifizierte und wonach nicht nur EU Recht VOR nationalem Recht gilt sondern weitreichende Änderungen eingetreten sind , hatte sich Köhler im Prinzip selbst überflüssig gemacht; denn wozu braucht ein Bundesstaat der EU einen eigenen nationalen deutschen Präsidenten. Der Präsident der EU ist José Manuel Durão Barroso, ein Portugiese. Die Bundesstaaten der EU leisten sich noch immer den teueren Luxus von Präsidenten, Kanzlerin und jeder Menge Politiker, die in vielfacher Hinsicht ausschliesslich weisungsgebunden handeln müssen und die weder Kompetenz noch Entscheidungsspielraum mehr besitzen und damit mehr oder weniger fremdbestimmte Marionetten sind.

Nicht nur mehr als 87 % der Gesetze von Deutschland werden in der EU entschieden.
Frau Merkel forderte am Freitag, dem 13. November 2009 : "Die Nationalstaaten müssten Kompetenzen an multilaterale Organisationen abgeben". Und damit meinte sie nicht nur die EU und die weltweit agierenden Globalisten der neuen Weltordnung. Die europäischen Staaten sind gegenwärtig dabei alle nationalen Kompetenzen an die sogenannten multilateralen Organisationen zu übertragen.


Horst Köhler ist mit 67 Jahren im Rentenalter. Mit seiner Pension nach 6 Jahren als Bundespräsident, seinen früheren politischen und internationalen Tätigkeiten wird er ausgezeichnet leben können.

In den Nachrichten wurde heute davon gesprochen, dass Köhler
seine Arbeit für den IWF nur „unterbrochen“ hat. Wir werden sehen, ob Köhler trotz seines Alters an eine Fortführung denkt. Sein vielfältiges Engagement in der Trilateralen Kommission, bei den Rotariern usw. wird ihn auch weiterhin ausreichend beschäftigen. Die Netzwerke, denen Köhler angehört, werden ihn sicher nutzbringend einzusetzen wissen.



Ergänzung vom 27. Juni 2010 mit Fundstück aus dem www Rücktritt des Bundespräsidenten wegen Verfassungsbeschwerde gegen IWF- Ermächtigungsgesetz?

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