Hier ein interessantes Fundstück aus dem WWW, gefunden unter:
http://www.file-upload.net/download-1659641/Die_Anwerbung_tuerkischer_Gastarbeiter.pdf.html
"2. Deutschland im Wandel
2.1.1 Die Anwerbung türkischer Gastarbeiter„Während der Zeit der Überwachung und Besetzung der verschiedenen deutschen Einzelstaaten durch Truppenteile und Zivilpersonal der Vereinten Nationen sollten die Angehörigen dieser Gruppen ermutigt werden, deutsche Frauen zu heiraten und sich auf Dauer dort niederzulassen. Während dieser Zeit ist auch die Einwanderung und Niederlassung von Nichtdeutschen, vor allem von Männern, zu ermutigen."1
„Wenn man nicht nur das Phänomen „Arbeitsmigration" als solches begreifen, sondern auch verstehen will, was die meisten dieser Menschen, dieser Arbeitsmigranten, bewegt und was ihr Verhalten bestimmt, so muß man sich zunächst in der noch bäuerlichen Gesellschaft ihrer anatolischen Dörfer umschauen. Die Kenntnis dieser anatolischen Bauergesellschaft, aber auch der sie verändernden und zerstörenden Tendenzen, ist der Schlüssel zum Verstehen der türkischen Arbeitsimmigranten in die Bundesrepublik.2" Hans-Günter Kleff
Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig bekannt ist, von der Türkei aus.3 Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als Gastarbeiter ins Ausland zu schicken. Neben der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes versprach sie sich zu Recht dringend benötigte Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben würden. Rund 77 Prozent der Erwerbstätigen waren damals in der Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie.
„Sowohl Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Land reduzieren und mit Hilfe der regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit ausgleichen konnte."4
Als Grund für die Arbeitsmigration wird in der gängigen Lesart auf den Arbeitskräftebedarf der westdeutschen Wirtschaft verwiesen. Das Interesse in der Türkei an einer Zuwanderung war seit Beginn der 1960er Jahre groß und blieb es über die Jahrzehnte.
Man wolle als NATO-Mitglied insbesondere gegenüber Griechenland -mit dem ein Anwerbe-abkommen im März 1960 geschlossen worden war- nicht diskriminiert werden, ließ der Vertreter der türkischen Botschaft in Bonn im Dezember 1960 wissen.5
Die deutsche Bundesregierung hatte zunächst keine Notwendigkeit gesehen, auch noch mit der Türkei, oder anderen außereuropäischen Ländern, ein Abkommen zu schließen, man wollte sich auf Arbeitskräfte aus Europa beschränken.
Aus außenpolitischen Rücksichten (und amerikanischem Druck) -die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO- entschied man sich allerdings anders. Noch vor Abschluß des Anwerbe-abkommens wurde eine deutsche Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Juli bezogen.6 Der Ansturm sei sofort erheblich gewesen, berichtet die deutsche Botschaft, das Generalkonsulat werde „von türkischen Arbeits- und Auskunftssuchenden geradezu überschwemmt und belagert."7 War die offizielle Anwerbung schon begonnen worden, so waren hingegen die internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung keineswegs abgeschlossen. Das Bundesinnenministerium legte -in weiser Voraussicht- Wert darauf, in der Anwerbevereinbarung die Aufenthaltsgenehmigungen jeweils auf maximal zwei Jahre zu beschränken. Es solle „deutlich gemacht werden, daß eine Dauerbeschäftigung türkischer Arbeitnehmer im Bundesgebiet und eine Einwanderung, auf die auch von der Türkei kein Wert gelegt wird, nicht vorgesehen sind."8 Weiter verlangte das Bundesinnenministerium, alle Verweise auf einen möglichen Familiennachzug (wie er u.a. in der
Anwerbevereinbarung mit Griechenland ausdrücklich enthalten war9), zu streichen. Beiden Forderungen wurde –zunächst- entsprochen. So hieß es in der Fassung des Jahres 1961:
1 Earnest Albert Hooten, Professor für Anthropologie (Menschenkunde) an der Harvard-Universität;
„PM’s Daily", New York, „Breed war strain out of Germans", 4. Januar 1943
2 Kleff, Hans-Günter: Vom Bauern zum Industriearbeiter. Mainz 1985, Seite 8f.
3 Als erster bearbeitete die Quellen: Steinert, Johannes-Dieter: Migration und Politik. Westdeutschland – Europa-Übersee 1945-1961, Osnabrück 1995, Seite 305, 307f.
4 Şen, Faruk, Türkische Arbeitnehmergesellschaften, Frankfurt/Main 1980, S. 38
5 Steinert, Migration und Politik, Seite 307
6 Vgl.: Habermeier, Elenore: Türkische Arbeiter in Deutschland, in: Orient, H.1/1966, Seite 121
7 Zit. nach Steinert: Migration und Politik, Seite 309
8 Jamin, Mathilde: Die deutsch-türkische Anwerbevereinbarung von 1961 und 1964, in Fremde Heimat, 1998, S. 73
9 Kanein, Werner: Das Ausländergesetz und die wesentlichen fremdenrechtlichen Vorschriften, München, Berlin 1966, Seite 647-658; Seite 652; Bekanntmachung des Abkommens zwischen der BRD/Griechenland vom 6.1.1961
1 2. Deutschland im Wandel
„Die Aufenthaltserlaubnis wird über die Gesamtaufenthaltsdauer von zwei Jahren hinaus nicht erteilt."10 Zudem fehlte im Übereinkommen mit der Türkei jeglicher Hinweis auf möglichen Familiennachzug. „Unsere Arbeitsmarktpolitik hat eine Völkerwanderung in Bewegung gesetzt, die sich ohne schwere politische Auseinandersetzungen nicht mehr stoppen, geschweige denn umkehren läßt. Die Wanderungswege sich durch zwischenstaatliche Verträge und europäisches Recht geebnet worden. Die Bewegung hält an, ohne daß wir über Sinn und Ziel auch nur den Umriß einer Übereinstimmung feststellen können. Diese Unsicherheit wirkt sich überall bis in die kleinsten Polizeireviere aus, da dort niemand Entscheidungen ausweichen kann."11
Günter Stephan, Vorstandsmitglied des DGB, 1967
Daß die Anwerbevereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland auf Initiative und Druck der türkischen Regierung zustande kam, bleibt in der Literatur meist unerwähnt. Als Grund für die Arbeitsmigration wird in der gängigen Lesart auf den Arbeitskräftbedarf der westdeutschen Wirtschaft verwiesen.12
Das Interesse in der Türkei an Auswanderung war seit Beginn der 1960er Jahre groß und blieb es über Jahrzehnte. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums überstieg das Arbeitskräftangebot den Bedarf der einheimischen Wirtschaft erheblich. Die Förderung des „Exports" von Arbeitskräften wurde von der türkischen Politik seit den 1960er Jahren als „eine wesentliche beschäftigungspolitische Maßnahme eingesetzt."
Das „Ventil" Arbeitsmigration war für die Türkei von existenzieller Bedeutung. „Der Druck auf den Arbeitsmarkt konnte in der Vergangenheit, besonders bis zum Anwerbestopp von 1973, durch die hohe Auswanderung gemildert werden." 13
1964 trat ein neues Anwerbeabkommen auf Drängen der Türkei in Kraft, in der die Befristung ersatzlos gestrichen wurde. Hiermit hatte man auch dem Drängen der Türkei nachgegeben, der ebenfalls an einer Revision gelegen war. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß hiermit die Weichen für eine dauerhafte Zuwanderung nach Deutschland gestellt wurden. „Damit war der entscheidende erste Schritt zur (zumindest möglichen) Niederlassung und De-facto-Einwanderung von Arbeitsmigranten aus der Türkei getan.
Die wirtschaftlichen Interessen der deutschen Unternehmer hatten hierfür die Grundlage geschaffen", stellt die Historikerin Mathilde Jamin zurecht fest. Die Entscheidung des Jahres 1963 macht aber auch deutlich, daß die Politik zwar aus Opportunitätserwägungen gegenüber dem „Publikum" – der Öffentlichkeit – das Rotationsmodell hochhielt – offensichtlich aber zu keinem Zeitpunkt ernsthaft daran dachte, es durchzusetzen und auf diese Weise eine vorsehbare massen– und dauerhafte Zuwanderung in die Bundesrepublik zu verhindern.
Daß hier nicht die Transparenz im Vordergrund stand, sondern, in erster Linie außenpolitischen Erwägungen geschuldet, eher der Versuch, etwas zu verschleiern, macht auch die Tatsache deutlich, daß die Übereinkunft mit der Türkei, Arbeitskräfte anzuwerben, zunächst geheim gehalten werden sollte.14 [12, Seite 75]Der deutschen Bevölkerung wurde weiterhin das Rotationsprinzip vorgeheuchelt. Ursprünglich sollte das Abkommen sogar vor dem Volk geheimgehalten werden. So ließen sich von 1961 bis 1973 viermal so viele Bewerber bei der „Deutschen Verbindungsstelle" der Bundesanstalt für Arbeit registrieren, wie tatsächlich vermittelt wurden. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Anton Sabel, berichtete 1966: „In der Türkei ist das Angebot gewaltig. Und bei jedem Besuch dort wird versucht, uns plausibel zu machen, wir sollten in der Türkei noch mehr Arbeitskräfte anwerben. Ich muß immer wieder deutlich machen, daß unsere Anwerbungen sich nach dem Bedarf richten. Das heißt, wir werben nur an, wo eben Kräfte gebraucht werden. Aber es sind gewaltige Zahlen, die uns genannt werden. 400.000 Türken warten darauf, bei uns Beschäftigung zu finden."
10 Deutsch-türkische Vereinbarung über die Vermittlung von türkischen Arbeitnehmern, abgedruckt in Kanein, Werner: Das Ausländergsetz und die wesentlichen fremdenrechtlichen Vorschriften, München, Berlin, 1966,
Seite 688-691; Seite 691
11 Stephan, Günter: Einstellung und Politik der Gewerkschaften in: Papalekas, Johannes Chr. (Hrsg.): Strukturfragen der Ausländerbeschäftigung (Bochumer Schriften zur Arbeitswissenschaft), Herford 1969; S. 39, [11, Seite 39]
12 So fehlt sowohl bei Klaus J. Bade: Europa in Bewegung, München 2000, als auch bei Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland, München 2001, jeglicher Hinweis auf die 1995 veröffentlichten Forschungsergebnisse von Steinert; die gängige Lesart u.a. auch bei Gümrükçü, Harun: Beschäftigung und Migration in der Türkei. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Auswanderung auf die Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, Nürnberg 1986, Seite 124, ebd. Ghadban, Ralph: Reaktionen auf muslimische Zuwanderung in Europa, in: ApuZ26/2003, Seite 30
13 Gümrükçü, Harun, Nürnberg 1986, Seite 2 und 124
14 Steinert, Johannes-Dieter: Migration und Politik. Westdeutschland-Europa-Übersee 1945-1961,
Osnabrück, 1995, S. 307f.
2 2. Deutschland im Wandel
Bis 1971 war die Zahl jener, die bei den türkischen Behörden für eine Arbeitsaufnahme im Ausland (insbesondere in Deutschland) gemeldet waren, auf über 1,2 Millionen angestiegen. „Das Gros der Bewerber sind Hilfsarbeiter, jedoch können auch beruflich qualifizierte bzw. teilqualifizierte Bewerber in größerem Umfange gewonnen werden."
Der Andrang blieb auch nach dem Anwerbestopp sehr groß. So berichtet „Die Zeit" im April 1976: „Als das deutsche Anwerbebüro vor einigen Monaten vorübergehend geschlossen wurde, standen noch eine Million Türken auf der Liste, Fachkräfte unter 45, Hilfsarbeiter unter 35 Jahren. Ohne dieses Alterslimit wären es drei Millionen, die sofort in die Bundesrepublik aufbrechen wollten." Da in der Türkei eine hohe Arbeitslosigkeit und ein starkes Bevölkerungswachstum herrschten, war die Rückkehrneigung gering. [12, Seite 101-104]
Von allen Staatsangehörigen aus Ländern mit Anwerbestopp wiesen im Jahr 1979 alleine die Türken einen – deutlich – positiven Wanderunsgssaldo auf, von allen anderen Nationalitäten waren mehr Personen fort- als zugezogen.15 Mehr als die Hälfte der Zuzüge aus der Türkei
(56 Prozent) waren Kinder und Jugendliche – ein weiterer unübersehbarer Hinweis auf einen Zuwanderungsprozeß. [12, S. 70] 1980, also sieben Jahre nach dem Anwerbestopp, kamen 309.000 Immigranten nach Deutschland. Davon waren 194.000 Türken.
Von 1965 an stieg die Bevölkerung der Türkei um 890.000 Personen pro Jahr. Wohin damit, wenn nicht ins Ausland? Während also das türkische Mutterland bis auf den heutigen Tag von seinen Auswanderern profitiert, hätte Deutschland diese nie gebraucht. Deutschland hat der Türkei geholfen und nicht umgekehrt. 16
„Die Ausländerbeschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland ist aus rein ökonomischen Überlegungen entstanden. Sie hat sich allmählich, dann aber immer fühlbarer werdend, zum gesellschaftspolitischen Problem entwickelt. Es war und ist an der Zeit, die Weichen zu stellen und sie so zu stellen, daß uns die nächste Generation kein Versagen vorwerfen kann, das von erkannten sozialen Mißständen in die soziale Konfrontation geführt hat."17
Die Zahl der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland erhöhte sich von 1961 bis 1971
von 700.000 auf drei Millionen und hat sich damit innerhalb eines Jahrzehnts vervierfacht. ...
Der Zuzug von rund 5,1 Millionen Menschen aus den Anwerbestaaten, davon etwa 2,4 Millionen offiziell als „Gastarbeiter"18 angeworben, stellte die größte Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland dar, die dieses Land je gesehen hatte. Mit ihrer Eigendynamik bildete sie die Grundlage für die andauernde ungesteuerte Zuwanderung nach Deutschland, die sich seit den 1970er Jahren zunehmend vom Bedarf des Arbeitsmarktes löste. Die ethnische Zusammensetzung und die kulturelle Prägung des Staatsvolkes sollte sich durch diese „Völkerwanderung"19 nicht unerheblich verändern. Die Anwerbung der Gastarbeiter –über viele Jahre als rein ökonomisches Thema betrachtet- stellte eine grundlegende Entscheidung für die Bundesrepublik Deutschland dar- in kultureller, sozialer und demographischer Hinsicht. 20
Hinzu kam die „Kettenwanderung". „Pioniere" holten Verwandte und Freunde nach.[12, Seite 52] Die großer Bedeutung der Kettenwanderung für die türkische Zuwanderung erklärt sich aus einer spezifischen Entsendepolitik der türkischen Regierung: Bevorzugt wurden Personen aus Regionen, die von Naturkatastrophen heimgesucht worden waren, sowie aus ländlichen Regionen, um durch sie die erwarteten Rücküberweisungen zu stärken. Die hiermit entstehende Kettenmigration und der Familiennachzug sollten wesentliche Elemente des Zuwanderungsprozesses der nächsten Jahrzehnte werden, der sich vom Bedarf des Arbeitsmarktes gelöst hatte. Aufgrund dieses Netzwerkeffektes haben sich drei Viertel aller Türken und 70 Prozent der Jugoslawen innerhalb der EU in Deutschland niedergelassen.15 Höhn, Charlotte; Schwarz, Karl: Die demographische Lage in der Bundesrepublik Deutschland, H.2, 1981, S. 203
16 Die Frage, die S. Luft nicht stellt ist, wie es geschehen konnte, daß ein Staat einem anderen Staat seine überschüssige Bevölkerungsanteile zuweisen durfte? Die Antwort liegt in den unterzeichneten Verträgen der Nachkriegsordnung begründet. Dem Londoner Statuts vom 8. August 1945, die unterzeichneten Überleitungsverträgen von 1952 und 1954, und ihre Bestätigung 1990 in den 2 Plus 4 Gespächen, in denen die Absage der nationalen Souveränität Deutschlands festgelegt und vertraglich bestätigt wurde.17 Stingl, Josef: Probleme der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, in: Minioritäten, S. 66; [11, Seite 39]
18 Der Begriff „ Gastarbeiter" suggerierte eine zeitliche Begrenzung und diente der Beruhigung der Öffentlichkeit. Die Verantwortung der politischen Klasse darf bis heute nicht diskutiert werden, dessen Folgen die Bürger tragen.
Moscheestreit in Köln-Ehrenfeld 2007: „Dieses Land ist seit 1000 Jahren unser Deutschland", kritisiert ein Herr, der sich selbst als „sehr konservativ" bezeichnet. „Gäste sollen sich wie Gäste verhalten." Die Türkin mit dem Kopftuch hält ihm entgegen: „Was 1000 Jahre Deutschland war, ist Vergangenheit. Wir sind jetzt Deutsche."
http://www.netzeitung.de/deutschland/659870.html
19 So der damalige Bundestagsabgeordnete Dieter Lattmann (SPD), zit. nach: Peksirin, Hilmi; Birkenfeld, Helmut: Türkisch-deutsche Schulprobleme, in: Birkenfeld, Helmut: Gastarbeiterkinder aus der Türkei, 1982, FN1, S. 163
20 [12, Seite 39, 40]
3 2. Deutschland im Wandel
Ende 1973 hielten sich 528.000 türkische, 466.000 jugoslawische, 409.000 italienische, 268.000 griechische und 179.000 spanische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland auf – insgesamt 2,4 Millionen Menschen.21 [12, Seite 54] Der Anwerbestopp für Gastarbeiter aus Staaten außerhalb der EG, der nachlassende Bedarf der Industrie und sich verbessernde Verhältnisse in den Heimatländern führten unter anderem dazu, daß rund 42 Prozent der griechischen und spanischen Arbeiter das Land verließen, die Zahl der türkischen Gastarbeiter blieb allerdings nahezu konstant (-2,5 Prozent). Zwischen 1973 und 1976 kehrten rund 674.000 ausländische Arbeitnehmer in ihre Herkunftsländer zurück. [12, Seite 58] Die Gruppe der türkischen Staatsangehörige war die einzige der Ausländer aus den Anwerbestaaten, die in den Jahren nach dem Anwerbestopp bis 1980 anwuchs. Bei den Türken stieg der Anteil der Frauen von 1974 bis 1979 um rund 21 Prozent, die Zahl der unter 15jährigen Gastarbeiterkinder aus der Türkei verdoppelte sich im gleichen Zeitraum auf rund 420.000. [12, Seite 65]
Kamen in Nordrhein-Westfalen 1969 noch 44 Grundschüler auf einen ausländischen Mitschüler, so hatte sich das Verhältnis innerhalb von fünf Jahren auf 16:1 verändert. An den Hauptschulen lag das Verhältnis 1969 noch bei 70:1, 1974 bereits bei 19:1. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte des bevölkerungsreichsten Landes, in Ballungszentren wie Duisburg oder Essen sah die Situation bereits deutlich anders aus. [12, Seite 270]
... Dabei spielt in Deutschland die sozialstaatliche Einbettung der Zuwanderer, die in großen Teilen zu den sozial schwachen Schichten gehören, eine wichtige Rolle. Sie sichert ihnen – auch ohne Arbeit- einen Lebensstandard, den sie in ihren Herkunftsländern nicht erreicht hätten. Dies dürfte ein wesentlicher Grund dafür sein, daß es in Deutschland bisher nicht zu massenhaften Ausschreitungen in den Städten gekommen ist. [12, Seite 372]
...Für die Herkunftsländer – wie die Türkei oder Jugoslawien – sind allgemein höhere Arbeitslosigkeit und niedrigeres Lohnniveau im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland festzustellen. Von allen größeren Gastarbeiter-Gruppen waren die Türken jene, die den größten Sprung aus ihrer heimatlichen Welt nach Westdeutschland getan hatten. Die Lebens-verhältnisse der „Gastarbeiter" und ihrer Nachkommen waren zwar für deutsche Verhältnisse äußerst bescheiden, im Vergleich zur Situation insbesondere in der Türkei waren sie jedoch nicht dazu angetan, die einmal vollzogene Niederlassung in Deutschland aufzugeben und sich in die –politisch instabilen- Verhältnisse in der Heimat mit einer außer Kontrolle geratenen Infaltionsrate zu reintegrieren. „Gegenüber dem, was sie in ihrer Heimat an ökonomischer Misere und sozialem Druck hinter sich gelassen haben, muß vielen ihr hiesiger Zustand geradzu paradiesisch erscheinen. Ist die Wohnsituation beengt, so war sie zu Hause oft bedrückend", beschreibt Helmut Rittstieg 1974 die Lage zahlreicher Gastarbeiter treffend. Hinzu kamen Sozialleistungen, soziale Infrastruktur und der Standard der medizinischen Versorgung, die die Attraktivität des „Gastlandes" wesentlich ausmachten. [12, Seite 92, 93]
...Das zentrale Interesse daran (Devisen) war einer der wesentlichen Gründe, warum die Türkei alles daran setzte, ihre Staatsangehörigkeiten im Ausland an sich zu binden. Versuche der deutschen Bundesregierungen, die Zuwanderung aus der Türkei zu begrenzen, wurden seitens der offiziellen türkischen Politik heftiger Kritik unterzogen. Dabei wurde stets unterschlagen, daß das deutsch-türkische Anwerbeabkommen auf Initiative der Türkei zustande gekommen war. So erklärte Staatspräsident General Kenan Evren in seiner Neujahrs-Ansprache 1982:
„Wir verfolgen mit Schrecken und Bestürzung, wie die nämlichen Länder, die ehemals billige Arbeitskräfte riefen, um ihren eigenen wirtschaftlichen Fortschritt voranzutreiben, unter Mißachtung der Menschenrechte nun dieselben Arbeiter des Landes zu verweisen suchen. Unsere Regierung setzte sich gegen dieses Unrecht mit aller Kraft zur Wehr. Wir hoffen aber noch, daß diese Ungerechtigkeiten rückgängig gemacht werden."
Darüber hinaus waren langfristige außenpolitische Ziele handlungsleitend. Der damalige türkische Staatspräsident Süleyman Demirel erklärte im April 1994 bei einem Empfang des Zentrums für Türkeistudien in Essen: „Für die Ausreise von rund 60 bis 70 Prozent der etwa drei Millionen Türken in Europa war ich in den 60er und 70er Jahren verantwortlich, weil ich immer eine Lobby in Europa haben wollte." ... Auch in sozialer Hinsicht sind die Zuwanderer über das Asyl vergleichbar mit den Arbeitsmigranten der 60er Jahre: „Der überwiegende Teil türkischer Asylbewerber ist männlich, ledig, zwischen 20 und 30 Jahre alt ...", anlysiert eine Studie des BAFL. [12, Seite 447]21 Bundesanstalt für Arbeit: Ausländische Arbeitnehmer-Erfahrungsbericht 1972/73. Nürnberg 1974, Seite 11
4 2. Deutschland im Wandel
„Ich kann mich gut daran erinnern, als ich ihn das erste Mal traf. Das muß anderthalb Jahrzehnte her sein. Wir trafen uns in Ankara. Er war damals Regierungschef und hat zu mir gesagt: Wissen Sie, Herr Schmidt, bis zum Ende des Jahrhunderts müssen wir noch fünfzehn Millionen Türken nach Deutschland exportieren. Und ich habe zu ihm gesagt: Das wird nicht stattfinden, das werden wir nicht zulassen. Da hat er gesagt: Warten Sie mal ab. Wir produzieren die Kinder und Ihr werdet sie aufnehmen."
Beilage zur ZEIT „ZEIT-Punkte", 1/1993Staatsstreich durch das Parlament
Im Hinblick der Bestrebungen der Regierungskoalition zur Reformation des Staatsangehörigkeitsgesetzes äußert Dr. Isensee: „die Verfassung (gerate) völlig aus dem Blick. ... wenn es um die Fundamente des Staates geht und damit die nationale Einheit planmäßig aufgesprengt wird und nationale Minderheiten hier geschaffen werden. ... Die externen Spannungen zwischen Deutschen und Ausländern werden nun in den Kreis der Deutschen hineingenommen. ... Es werden politische Sprengsätze geschaffen. Zugleich werden Rede- und Denkverbote aufgerichtet und es wird mit moralischen Einschüchterungen gearbeitet, während es in Wahrheit um ein politisches Großmanöver geht, die wichtigste Frage seit der Wiedervereinigung aus der öffentlichen Diskussion herauszuhalten."
Vom rechtlichen Standpunkt aus bewertet er das Vorhaben der Regierungsparteien wie folgt: „Die Artikel 16 und 116 GG garantieren die Institution der Staatsangehörigkeit in ihren hergebrachten Strukturen. Sie verwehren eine solche Maßnahme. Daher ist eine autoritative Umdefinition des deutschen Volkes so etwas wie ein Staatsstreich durch das Parlament." Professor für Staatsrecht, Dr. Josef Isensee, zit. aus: Die Welt vom 6. Januar 1998Eine wesentliche Änderung – die Union spricht von einem „Paradigmenwechsel" – würde es bedeuten, wenn die etwa vierzigtausend (manche sprechen von 70.000) türkischen Bräute, die jedes Jahr nach ihrer Eheschließung im Rahmen des Familiennachzugs („Familienzusammenführung") nach Deutschland kommen, künftig vor ihrer Einreise deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müßten. FAZ, 2. März 2007
„Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde Deutschlands und Mitglied der SPD, enttäuschte sie nicht. Angesichts der deutschen „Zurückweisungen" – die Forderung geringer Sprachkenntnisse und die Anhebung des Mindestalters für den Familiennachzug auf 18 Jahre – konnte er „nicht mehr für die Sicherheit im Lande garantieren". Das Massenblatt „Milliyet" stimmte der Erpressung zu und meinte, solche Zumutungen müßten Berlin in „Schutt und Asche" versinken lassen." Frankfurter Neue Presse, 21.Juli 2007
„Wenn das Zuwanderungsgesetz in der geplanten Form durchkommt, dann habe ich die (Türken) nicht mehr unter Kontrolle. Die fühlen sich dann so zurückgewiesen, da kann ich dann auch für nichts mehr garantieren." Kenan Kolat, Welt Online, 11. Juli 2007„Ich glaube, daß es ein Fehler war, daß wir zu Zeiten von Ludwig Erhard mit Fleiß und allen möglichen Instrumenten ausländische Arbeitnehmer in die Bundesrepublik hineingesogen haben. ... die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen .:. Weder aus Frankreich, noch aus England, noch aus Deutschland dürfen Sie Einwanderungsländer machen. Das ertragen diese Gesellschaften nicht. Dann entartet die Gesellschaft: Wenn es irgendwo Ärger gibt zum Beispiel über de facto vierzig Prozent Arbeitslosigkeit in den östlichen Bundesländern, bricht sich die Frustration irgendwo Bahn und endet in Gewalt. ... Es hat alles seine Grenzen. Die Vorstellung einer multikulturellen Gesellschaft mag ethisch begründbar sein; praktisch ist sie in einer Demokratie, wo jeder Bürger tun und lassen kann, was er will, kaum zu verwirklichen. ... die Vorstellung, wie sie etwa Heiner Geißler jahrelang verbreitet hat, daß wir mehrere Kulturen nebeneinander haben könnten, habe ich immer für absurd gehalten. Sie ist idealistisch, aber völlig jenseits dessen, was die Gesellschaft bereit ist zu akzeptieren. Da wir in einer Demokratie leben, müssen wir uns auch ein bißchen, bitte sehr, nach dem richten, was die Gesellschaft will, und nicht nur nach dem, was sich Professoren ausgedacht haben."Frankfurter Rundschau, 12.9.1992, S. 8
5 2. Deutschland im Wandel
Initiative der Entsendeländer - Auswärtiges Amt und Ausländerbeschäftigung 1953-1973Deutschland ist kein Einwanderungsland, die Gastarbeiter fahren wieder nach Hause - das waren einmal Glaubenssätze. Aus den Arbeitern wurden Rentner und aus den Gästen „Migranten", Einwanderer eben. Ein anderer Glaubenssatz ist, daß die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik gewesen sei, weil die westdeutsche Industrie diese benötigt habe. Die Karlsruher Wirtschafts- und Sozialhistorikerin Heike Knortz behauptet nun etwas ganz anderes. Sie sieht den Ursprung der wesentlichen migrationspolitischen Entscheidungen in Motiven der deutschen Außen- und Außenhandelspolitik. Für ihre Analyse hat sie die Akten des Bundesarbeits- und des Bundeswirtschaftsministeriums sowie erstmals einschlägige Akten des Auswärtigen Amts ausgewertet. Sie verschiebt damit den Akzent vom Arbeitsministerium hin zu dem seinerzeit federführenden Ressort. Es zeigt sich, daß die Initiative, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben, in keinem der untersuchten Fälle von der Bundesrepublik Deutschland ausging und zudem keinerlei arbeitsmarktpolitischen Überlegungen folgte. Es waren die Regierungen der Entsendeländer, die ihre Bitten an die Bonner Ministerien herantrugen. Ihre Beweggründe konnten dabei ganz unterschiedlicher Natur sein.Italien, das seine Wirtschaft schon früh völlig auf eine europäische Zusammenarbeit ausgerichtet hatte, litt unter einem erdrückenden Handelsbilanzdefizit. Die 1953 laufenden Handelsgespräche wurden auf italienischen Wunsch erweitert. Es sollten Italiener in Deutschland arbeiten dürfen, mit deren DM-Transfers das Bilanzdefizit in der Heimat ausgeglichen und die hohe Arbeitslosigkeit gesenkt würde. Auf dem Weg zum ersten Anwerbeabkommen 1955 gelang es dem Auswärtigen Amt, seinen Vorrang bei den Verhandlungen zusätzlich zum Außenhandel auch auf die Ausländerbeschäftigung auszudehnen und diesen Primat gegenüber dem Bundesarbeitsministerium zu behaupten. Ein von Konrad Adenauer ursprünglich geforderter arbeitsmarktpolitischer Gesamtplan scheiterte am Konflikt der beteiligten Ministerien untereinander. Ohne ein derartiges Konzept machten die Diplomaten fortan die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte an allgemein außenpolitischen oder außenwirtschaftlichen Bedürfnissen fest.
Die Anwerbevereinbarungen mit Spanien, Griechenland, Türkei, Portugal, Marokko und Tunesien standen alle unter ähnlichen Vorzeichen. Jeweils ging der Anstoß von diesen Ländern selbst aus, die mit der Entsendung ihrer Arbeitskräfte eigene Probleme zu bewältigen suchten. Sie wollten ihre aus der westdeutschen Exportstärke erwachsenen Devisenschwierigkeiten lösen, die heimische Arbeitslosigkeit reduzieren oder die ohnedies im Gang befindliche Emigration im Bereich der qualifizierteren Arbeiter kanalisieren und wenigstens deren Abwanderung verhindern. Die Bundesrepublik hatte wiederum ein Interesse daran, daß Handelspartner als solche erhalten blieben und nicht durch ihre Bilanzdefizite am Handel mit Deutschland gehindert waren. Andere Gründe konnten das Bemühen um die Stabilität eines Nato-Partners sein, der Wille, einen EWG-Mitgliedstaat zu integrieren oder - wie im Falle Jugoslawiens - die Absicht, den Ost-West-Konflikt zu entspannen.Daß sich solche außenpolitischen Motive durchaus mit den Anliegen der deutschen Wirtschaft decken konnten, liegt auf der Hand. Schließlich herrschte spätestens seit 1960 Vollbeschäftigung, und die Arbeitskraft der angeworbenen ausländischen Arbeiter wurde benötigt. Tatsächlich erwiesen sich die Ergebnisse der Außenpolitik als kompatibel mit den Erfordernissen des Arbeitsmarkts. Frau Knortz legt jedoch großen Nachdruck auf die richtige Verknüpfung. Bei den Anwerbevereinbarungen handelte es sich ihrer Meinung nach ausschließlich um eine der Industrie aus außenpolitischen Gründen ermöglichte vereinfachte Rekrutierung von Arbeitskräften im Ausland und nicht umgekehrt um eine an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts ausgerichtete Außenpolitik.
Das ist keineswegs nebensächlich, denn aus Sicht der Verfasserin hatte diese Politik in einem bedeutsamen Punkt nachteilige Konsequenzen. Bis zum Anwerbestopp von 1973 soll die Arbeitermigration nämlich ein stärker technikinduziertes Wachstum verhindert haben. Die zumeist un- oder angelernten ausländischen Arbeitskräfte verrichteten vielfach gerade jene Tätigkeiten, deren Potential zur mechanischen oder organisatorischen Rationalisierung besonders groß war. Die Hypothese einer durch die Migration ausgelösten mittelfristigen Wachstumsschwäche erscheint durchaus plausibel.6 2. Deutschland im Wandel
Rückblende. Auf ausdrücklichem Wunsch der USA hat die Adenauer-Regierung Anfang der 60er Jahre Kontingente türkischer Arbeitnehmer als „Gastarbeiter" aufgenommen, um die unter innenpolitischen Druck geratene türkische Militärregierung, einen engen Alliierten der Amerikaner, zu entlasten. Die Hereinholung von „Gastarbeitern" wurde stets nur als vorübergehende Maßnahme (Stichwort „Gastarbeiter") angedacht und zum anderen nachweisbar gegen den erklärten Willen des Souveräns, durchgeführt. Im März 1956 wurde von Allensbach ermittelt, daß 55% der Bundesdeutschen gegen die Hereinholung (italienischer) Gastarbeiter waren. Das Emnid-Institut ermittelte 1965 eine Mehrheit von 51% des Volkes gegen die Hereinführung weiterer Fremder.22
Da die türkische Militärregierung Anfang August 1960 verlauten ließ, die Vermittlung von Arbeitskräften stärker durch amtliche Stellen regeln zu lassen, empfahl das bundesdeutsche Generalkonsulat Istanbul in Anbetracht des Arbeitskräftebedarfes der deutschen Industrie, ein Anwerbeabkommen auch mit der Türkei in Erwägung zu ziehen. Das in die Diskussion hierüber rechtzeitig involvierte BMA war „nicht unbedingt" von den Vorteilen einer solchen Vereinbarung überzeugt, da ein nicht unerheblicher Teil der in die Bundesrepublik eingereisten Arbeitnehmer die Dienste der mit den Anwerbevereinbarungen institutionalisierten Kommissionen erfahrungsgemäß gar nicht in Anspruch nehme. „Auch sollte man grundsätzlich", und hierauf hatte das Bundesarbeitsministerium intern immer insistiert, wie in allen bisherigen Fällen „die Initiative zum Abschluß einer Vereinbarung der türkischen Regierung überlassen." Zudem, so das BMA weiter, „könnten sich mit gutem Grunde einige andere Staaten, deren dahingehende Wünsche zurückgewiesen wurden, auf dieses neue Beispiel berufen und die erhaltenen Absagen als Diskriminierung auffassen."
Arbeitsmarktpolitisch sah auch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung trotz des inzwischen spürbaren Arbeitskräftemangels keine Notwendigkeit für eine Anwerbevereinbarung mit der Türkei, da der Kräftebedarf in den anderen Anwerbeländern „hinreichend gedeckt" werden könne. Allerdings meinte der bis dahin immer und ausschließlich mit Blick auf den Arbeitsmarkt argumentierende Präsident der BA, Anton Sabel, nicht beurteilen zu können, „wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische
Stellung einnimmt."
Ihre Mitgliedschaft in der NATO hatte auch die Türkei selbst neben dem „lebhaften" Wirtschaftsaustausch mit der Bundesrepublik immer wieder zur Untermauerung ihres Wunsches nach Abschluss einer Vermittlungsvereinbarung vorgebracht. In welchem Grad sich die außenpolitische Raison nun bereits allgemein durchgesetzt hatte, damit Arbeitsmarkt- zu Außenpolitik – und vice versa! – geworden war, zeigen die Schlüsse Sabels, der es vorerst für ausreichend hielt, „wenn zur Ordnung der Beziehungen in der Anwerbung und Vermittlung ein Notenwechsel zwischen der türkischen … und der deutschen Regierung stattfände, in dem die jetzige Rechtslage und die Zuständigkeiten klargestellt, aber keine neuen Rechtsbeziehungen und -ansprüche begründet werden, da die Gefahr besteht, daß beim Abschluß einer Regierungsvereinbarung auch andere Länder, wie Cypern, Tunis und Marokko das gleiche Ansinnen an die Bundesrepublik Deutschland stellen würden.
Bis zum Jahr 1962 hatte sich die Gastarbeiterdynamik ziemlich vom Arbeitskräftebedarf abgelöst, und es ging bei der Hereinlassung von ausländischen Arbeitnehmern nur noch um ein außenpolitisch gewünschtes schönes Bild von Deutschland und um Entwicklungshilfe. Dazu kam die Eigendynamik. Immer mehr Staaten verwiesen auf die Beispiele anderer Länder, die Gastarbeiter senden durften, und sie wollten die gleiche Behandlung.23
Tatsächlich hatten sich zunächst in den frühen 1950er, dann wieder zu Beginn der 1960er Jahre diesbezügliche Anfragen außereuropäischer Regierungen gehäuft. Hierzu zählten neben den bereits erwähnten beispielsweise auch Pakistan, Iran, Syrien, Afghanistan, Libanon, Ägypten, Togo und andere zentralafrikanische Staaten, Japan, China, Jamaica, die Dominikanische Republik.. Über die Gastarbeiter wurde die dauerhafte Kettenmigration ausgelöst, die später zielgerichtet in die multikulturelle Gesellschaft mündete. Die mangelnde Souveränität ließ den damaligen Eliten wenig Entscheidungsfreiheit.
22 „Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist". Aus: Hans Herbert von Arnim, Staat ohne Diener. Was schert die Politiker das Wohl des Volkes? Taschenbuchausgabe, Juni 1995, Seite 37023 Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter" in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973. Böhlau Verlag, Köln 2008. 248 Seiten. S.a. Seite 113 f.
Als im Juni 1951 beim Aufstand in der DDR offenkundig wurde, daß die Regierung das Volk nicht hinter sich hatte, meinte Berthold Brecht zynisch, da müsse sich die Regierung eben ein neues Volk wählen. Eine solche Wahlchance ist nur wenigen Regierungen vergönnt. Aber durch Vertreibung und Einwanderung ist immer wieder versucht worden, ein Land zu „populieren", d.h. sich eine Bevölkerung zu schaffen oder durch Vertreibung die nicht genehme Bevölkerung los zu werden. … Im Grenzfall wird dann die ehemals autochthone Bevölkerung durch die Migranten dominiert, zur Randgruppe und schließlich zum Verschwinden gebracht. Insofern tauchten am Ende des Zweiten Weltkrieges auf Seiten der Sieger, die ja das Ziel hatten, Deutschland auf Dauer niederzuhalten, Pläne auf, sich dabei der Bevölkerungspolitik zu bedienen. Stalin formulierte 1942, eines der wesentlichen Kriegsziele sei die „Abschaffung ethnischer Exclusivität". Im Falle Deutschlands lasse sich dieses Kriegsziel „nur durch die Masseneinwanderung von Millionen Ausländern aus fernen und fremden Kulturkreisen erreichen". Ein amerikanischer Professor Namens Ernest A. Hooton, der sich als Berater Roosevelts verstand, meinte 1943 in einer Zeitschrift: „Während der Besatzungszeit müßte die Einwanderung und Ansiedlung von ausländischen Männern in den deutschen Staaten gefördert werden." Auf diese Weise sollte das deutsche Volk, sollten die „willigen Vollstrecker" geschwächt oder bis zur Unkenntlichkeit mutiert werden. Ihre Identität sollte verwandelt und gelöscht werden. Unbeschadet der Frage, ob dies eine Umsetzung des Siegerwillens war, jedenfalls ist es zu dieser Migration nach Deutschland gekommen.
Die USA haben im übrigen die türkische Wanderung nach Deutschland bis heute gern gesehen. Auf diesen Gesamtzusammenhang sollte hingewiesen werden, wenn nun eine deutsche Regierung sich anschickt, ein neues Volk zu wählen. Wie gesagt, die Chance hat man selten. Die jetzige Regierung hat sie. Man eröffne den in Deutschland lebenden Ausländern die Chance, Deutsche zu werden, damit sie wählen können, und Ausländer zu bleiben. Und schon hat man Hunderttausende, wenn nicht Millionen dankbarer Wähler. Die Masseneinwanderung wird um die Masseneinbürgerung ergänzt. Dadurch wird der schon vorhandene Schneeballeffekt (Kettenmigration) im Sinne weiterer Einwanderung verstärkt. So schafft man Schritt um Schritt ein neues Volk. …
Tatsächlich wirft das beabsichtigte neue Ausländerrecht die Grundlage nach der deutschen Identität auf. Das Volk als Souverän und die Nation als Schicksals- und Verantwortungs-gemeinschaft wird durch die beabsichtigte Politik in Frage gestellt. …
Trotz der Äußerung des Bundesinnenministers, wonach eine weitere Zuwanderung sozial nicht vertretbar wäre, war bisher von Maßnahmen, die geeignet wären, den Zuzug zu bremsen, nicht die Rede. Vielmehr muß damit gerechnet werden, daß der Zustrom von Ausländern sich durch eben diese Politik, die angeblich dem Ziel der Integration dient, verstärken wird. Und klar bleibt der Zusammenhang: Je größer die Zuwanderung, desto schwerer die Integration. Genauer gesagt: Wenn es nicht gelingt, die Zuwanderung kontrollierend einzuschränken, wird Integration nicht gelingen. Dann kann es nur noch separat existierende Kulturen in Deutschland geben mit all dem Konfliktpotential, das international hinreichend bekannt ist.…Dies allerdings ist nicht Ausdruck einer ausgemachten Liebe zu den Ausländern, sondern ein Reflex ihrer Abneigung gegenüber dem eigenen Lande. ... Schon in der Debatte um die Wiedervereinigung wurde der Nationalmasochismus deutlich, der sich bei Linksintellektuellen wie Günter Grass in der These manifestierte, Deutschland habe wegen Auschwitz das Recht zur Wiedererlangung der nationalen Einheit verwirkt. Glücklicherweise konnten Grass und andere Linksintellektuelle – genannt seien hier nur Jürgen Habermas und Walter Jens – die Wiedervereinigung nicht verhindern. Deshalb sinnen sie nun nach anderen Möglichkeiten, den deutschen Nationalstaat zu überwinden. Die Vision heißt „multikulturelle Gesellschaft" und soll über eine bedingungslose Öffnung der Grenzen realisiert werden. Berücksichtigt man die Tatsache, daß der Anteil der Deutschen an der Bevölkerung der Bundesrepublik schon aufgrund der demographischen Entwicklung Jahr für Jahr sinkt, dann hätte eine bedingungslose Öffnung der Grenzen die Folge, daß die Deutschen in absehbarer Zeit zur Minderheit im eigenen Land würden. Deutschland soll den Deutschen genommen werden. Ob man das Landnahme, Überfremdung oder Unterwanderung nennt, tut nichts zur Sache.... Das ist nun wirklich eine Chuzpe und käme wie Professor Isensee zu Recht meint, einem „Staatsstreich" durch das Parlament gleich. Der Wert der Staatsangehörigkeit wird gestrichen und damit letztendlich der jetzige deutsche Staat.
Heinrich Lummer, Parlamentspräsident. 1981 bis 1986 Bürgermeister von Berlin (CDU) und Senator für Inneres.
Mitglied des Bundestages 1987-1998; Auszüge aus: Staatsbürgerschaft zum Nulltarif, JF 07/99, 12.2.1999
9 2. Deutschland im Wandel
Berlin/Hamburg (dpa) - Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) hat mit seinen Äußerungen zur Einwanderungspolitik eine breite Debatte ausgelöst. Mehrere türkischstämmige Politiker reagierten mit Empörung. 24
„Es ist ein Schlag ins Gesicht", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün der „Berliner Zeitung". „Die Botschaft, die Schmidt sendet, lautet: Ihr gehört nicht zu uns, wir wollen Euch nicht." Schmidt hatte gesagt, es sei ein Fehler gewesen, „daß wir zu
holten." Entsetzt zeigte sich auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz. „Dies ist eine Beleidigung der Generation meiner Eltern", sagte die 33-Jährige. „Schmidt verkennt, welchen Mut die Migranten hatten, in ein neues Land aufzubrechen und dort zu arbeiten, er verkennt auch, welche Integrationsleistung sie erbracht haben." Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, stimmte Schmidt dagegen teilweise zu. Der „Bild"-Zeitung sagte er: „Es wurden manche Fehler gemacht. Viel zu lange wurde die Integration der sogenannten Gastarbeiter vernachlässigt." Ausländische Arbeitskräfte hätten jedoch auch viel zum Wohlstand der Deutschen beigetragen. Auch der SPD-Politiker Peter Glotz sieht die Einwanderungspolitik kritisch: „Wir wären besser gefahren, wenn wir die Einwanderung gesteuert hätten." Er bemängelte insbesondere den Zustrom von Ausländern aus muslimischen Ländern. „Man hätte bei der Anwerbung von Muslimen vorsichtiger sein sollen", meinte Glotz. [23] Es war der FDP-Politiker Gerhart Baum, seinerzeit Bundesinnenminister, der sich 1974 öffentlich darüber belustigte, daß Bürger befürchteten, demnächst von Moscheen zum Gebet gerufen zu werden. Längst hat die Wirklichkeit die schlimmsten Befürchtungen übertroffen. Gerne vergißt man, daß ihm, Helmut Schmidt, als Bundeskanzler von politischen Kräften jenseits des Atlantiks die Aussichtlosigkeit des Versuchs, der Überfremdung Deutschlands entgegenzutreten, bedeutet worden sei und die erhebliche Steigerung der ethnischen Durchmischung des Deutschen Volkes in der Vergangenheit erzwungen worden ist.
Die Aufnahme türkischer Arbeitnehmer war sicherlich einer der folgenschwersten
Entscheidungen. Vor fünf Jahrzehnten hätte wohl jeder Deutsche einen für völlig verrückt erklärt, der vom zukünftigen Bildungsdesaster, expandierenden Gegengesellschaften und einem sich ausbreitenden Islam gewarnt hätte. Diese Entwicklung war lange vorhersehbar und stand nie wirklich zur Disposition. Ganz offensichtlich ist die Fragmentierung der Gesellschaft strategisch gewollt. In ihr schimmert die mangelnde Souveränität der Bundesrepublik durch, die in jener gerichteten Entwicklung nur Wegbereiter ist und diese auch gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung durchzusetzen hat. Es entspricht wohl doch der Wahrheit, daß ethnischer Zusammenhalt langlebiger und stabiler ist, als allgemeine ethische Werte. Damit ist die Art der Zukunftsgesellschaft sowohl für Deutsche, als auch für die Europäer vorprogrammiert; es wird eine autoritäre sein.
24 „Die Heranziehung von noch mehr ausländischen Arbeitskräften stößt auf Grenzen. Nicht zuletzt führt sie zu weiteren Kostensteigerungen und zusätzlicher Belastung unserer Zahlungsbilanz."
Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU), Regierungserklärung vom 10.11.1965
„Es ist aber notwendig geworden, daß wir sehr sorgsam überlegen, wo die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft erschöpft ist und wo soziale Vernunft und Verantwortung Halt gebieten."
Bundeskanzler Willy Brandt (SPD), Regierungserklärung vom Januar 1973
„Wenn die Zahl der Ausländer, die als Minderheit in einer Nation leben, eine bestimmte Grenze überschreitet, gibt es überall in der Welt Strömungen des Fremdheitsgefühls und der Ablehnung, die sich dann bis zur Feindseligkeit steigern. Allzuviel Humanität ermordet die Humanität." Heinz Kühn (SPD), Neue Osnabrücker Zeitung, 13.9.1980
„Ich wäre glücklich, wenn heute eine Million Türken wieder zurückgingen in ihre Heimat!"
Heinz Kühn (SPD), erster Ausländerbeauftragter der Bundesregierung und spätere Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen in einem Interview 1980, Quelle: NZ, Nr.8-14.2.1992, Seite 6
„Unsere Möglichkeiten, Ausländer aufzunehmen, sind erschöpft." „Übersteigt der Ausländeranteil die Zehn-Prozent-Marke, dann wird jedes Volk rebellisch." Heinz Kühn (SPD) Ausländerbeauftragter Quick, 15.01.1981
„Nur wenn es gelingt, wirksame Maßnahmen gegen einen weiteren Ausländerzuzug zu ergreifen, nur dann werden wir mit denen, die hier verbleiben, zu einer menschenwürdigen Mitbürgerschaft kommen."
Richard von Weizsäcker, Regierungserklärung als Regierender Bürgermeister von Berlin, 2.7.1981
„Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag."
Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), DGB-Veranstaltung, Hamburg, Nov.1981
„Mir kommt kein Türke mehr über die Grenze." Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), Die Zeit, 5.2.1982
„Wir müssen dafür Sorge tragen, daß unsere Kinder und Kindeskinder als Deutsche in ihrem Vaterland friedlich und unangefochten leben können, und wir dürfen ihnen nicht ein Land mit unlösbaren Problemen hinterlassen."
Herbert Bath (SPD), Landesschulrat von Berlin, Berliner Morgenpost, 28.11 1982
„Bundeskanzler Helmut Kohl hat darauf hingewiesen, daß der Zuzugsstopp für ausländische Arbeitnehmer nicht genüge. Darüber hinaus muß nach den Worten des Kanzlers ein erheblicher Teil der rund zwei Millionen in der Bundesrepublik lebenden Türken in ihre Heimat zurückkehren." Helmut Kohl (CDU) AP-Meldung vom 26.1.1983
Kohl und Strauß waren sich darin einig, daß der Ausländeranteil in den nächsten zehn Jahren halbiert werden soll, und daß es keine Ausländer-Ghettos und keine „Subkultur" geben dürfe. Die Welt, 17.3.1983 "
Alle diese Bedenken, die deutsche Politiker in den letzten Jahrzehnten wiederholt und eindringlich vorgetragen haben, scheinen im Nachhinein betrachtet, berechtigt gewesen zu sein. Was sich heute auf deutschen Strassen abspielt, die überbordende Kriminalität der Moslems, die auf der ganzen Linie misslungene "Integration" von Menschen aus islamisch geprägten Gesellschaften spricht eine mehr als deutliche Sprache.
Was ist zu tun?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen